24.08.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2786
375

B 30 Süd ist wieder nicht im Haushaltsentwurf enthalten

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(Berlin / Ravensburg) - Möglicherweise wird mit dem Bau der B 30 Süd auch in 2011 nicht begonnen. Das geht aus dem "Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011" hervor, den die Bundesregierung vor kurzem veröffentlicht hat.

Im Entwurf des Straßenbauplans 2011, als Anlage zum Bundeshaushaltsplan, ist die B 30 Süd nicht enthalten. Grundsätzlich werden in den Haushaltsentwürfe neue Maßnahmen ausgewiesen, wenn die Baureife erlangt ist, keine Klagen anhängig sind und nicht mehr zu erwarten sind, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zustimmt und ein Projekt bis zum Redaktionsschluss in den Straßenbauplan eingestellt wurde. In den Entwurf können nachträglich, allerdings nur unter Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen, weitere Neubeginne eingestellt werden. Der Straßenbauplan wird unterjährig fortgeschrieben.

Nach dem die B 30 Süd wieder nicht berücksichtigt wurde, sind noch die sogenannten Bauprogrammbesprechungen mit den Ländern im Herbst ausstehend. In den Bauprogrammbesprechungen werden unter Berücksichtigung der Finanzierung laufender Maßnahmen die Haushaltsentwürfe im Rahmen der Finanzplanung der folgenden 3 Jahre erörtert und ausgelotet, welche neue Maßnahmen begonnen werden. Über die Neubeginne entscheidet dann allerdings alleine die Leitung des Bundesverkehrsministeriums, unter anderem auch der Bundesverkehrsminister.

Da zurzeit viele durch die Konjunkturpakete angestoßene Maßnahmen gleichzeitig laufen und nicht durchfinanziert sind und der Finanzierungspraxis nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der nicht den tatsächlichen Bedarf in der Verkehrsinfrastruktur in den Ländern berücksichtigt, sind Neubeginne in den nächsten Jahren in Baden-Württemberg nur selten zu erwarten. Wie die baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner bereits Ende Mai mitgeteilt hat, können zurzeit bereits ein Drittel der laufenden Vorhaben im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg nicht ohne Einschränkung weitergeführt werden. So ergibt sich in der Praxis, dass, wenn zurzeit ein Projekt nicht im Entwurf aufgeführt ist, es in der Regel auch nicht mehr nachträglich in den Bundeshaushalt aufgenommen wird.

Nach der Änderung der Verjährungszeiten in den letzten Jahren ist der im Februar 2006 rechtskräftig gewordene Planfeststellungsbeschluss der B 30 Süd ohne Verlängerung noch bis 2016 gültig und kann dann einmalig bis 2021 verlängert werden. In den nächsten Jahren ist nach dem Auslaufen der Mittel aus den Konjunkturpaketen, trotz des Finanzierungsstaus, mit weniger Mitteln für den Bundesfernstraßenbau zu rechnen.

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