07.11.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 1548
308

Regierungspräsident begnadigt 2 Rotlichtsünder

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(Lochbrücke / Tübingen) - Da kam Geld in die Kasse des Landratsamtes des Bodenseekreises als die Polizei im Sommer in Lochbrücke, zwischen Meckenbeuren und Friedrichshafen, kontrollierte. Nach amtlichen Angaben missachteten zwischen 300 und 400 Autofahrer das Rotlicht der zu dieser Zeit dortigen Baustellenampel in Fahrtrichtung Ravensburg. In der Folge wurden jeweils 125 Euro Bußgeld, sowie vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Dabei wollten sie nur die Umleitungsstrecke mit einer Mehrlänge von bis zu 15 km meiden.

Lediglich Busse des öffentlichen Nahverkehrs konnten die Baustelle in Richtung Ravensburg durchfahren. Für Autofahrer zeigte die Ampel dauerrot. So ignorierten viele Autofahrer das Verbot und akzeptierten den Bußgeldbescheid des Landratsamtes. Allerdings legten etwa 20 Widerspruch ein und ließen es auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht Tettnang ankommen. Mit Erfolg. Das Rotlicht der Ampel verstehe sich nicht als Wechsellichtanlage, daher sei lediglich das Schild "Durchfahrt verboten" ignoriert worden. Dies mache lediglich 35 Euro Bußgeld. Punkte und Fahrverbot entfallen.

Das Landratsamt Friedrichshafen verzichtete, wie bereits berichtet, auf Rechtsmittel gegen das Urteil. Die Behörde reduzierte das Bußgeld und strich die Punkte sowie das Fahrverbot, allerdings nur bei den Autofahrern, die Widerspruch eingelegt hatten. Die anderen stöhnten auf und fühlten sich ungerecht behandelt. In der Folge stellte ein Rechtsanwalt in Friedrichshafen beim Tübinger Regierungspräsidenten Hermann Strampfer ein Gnadengesuch. Bisher bei zwei Mandanten mit Erfolg. "Das dient dem Rechtsfrieden", so der Regierungspräsident.

Die Kunde vom Gnadenerweis ging durch Oberschwaben wie ein Lauffeuer. Inzwischen haben weitere 14 Rotlichtsünder einen Antrag auf Gnadenerlass gestellt. Jeder einzelne Fall wird im Regierungspräsidium geprüft.

Pech haben allerdings die Autofahrer, die ihr Fahrverbot bereits angetreten haben. Sie könnten, so sagen die Juristen vom Regierungspräsidium, aus dem Gnadenerlass keinen Rechtsanspruch ableiten. Deshalb können sie sich keine Hoffnungen mehr machen.

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