16.11.2024 - 06:58 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8810
122

Gemeinderat entscheidet über Maßnahmen zur Lärmminderung

(Hochdorf) - Am 19. November 2024 kommt der Gemeinderat Hochdorf zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht die Beratung der vierten Stufe des Lärmaktionsplans. 

Die Gemeinde Hochdorf ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, alle fünf Jahre den Lärmaktionsplan zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Der aktuelle Planungsstand wird vom Planungsbüro Modus Consult vorgestellt, das bereits 2023 mit der Überarbeitung beauftragt wurde. Die Ergebnisse basieren auf umfangreichen Analysen sowie der Einbindung von Öffentlichkeit und Fachbehörden.
 

Maßnahmen zur Lärmminderung
Basierend auf den Lärmberechnungen und den Rückmeldungen der beteiligten Behörden und Bürger werden dem Gemeinderat folgende Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

  • Tempolimit von 70 km/h
    Auf der B 30 im Abschnitt „Unteressendorf Ost“ soll die Höchstgeschwindigkeit von derzeit 100 km/h auf 70 km/h reduziert werden. Dies betrifft einen Bereich von 150 Metern nördlich bis 150 Meter südlich der Einmündung der Biberacher Straße. Diese Maßnahme soll eine Lärmminderung von bis zu 2 dB(A) bei 9 Gebäuden bewirken und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen.
     
  • Ersatz des Fahrbahnbelags
    Der aktuelle bereits lärmmindernde Fahrbahnbelag (SMA 8) auf der B 30 soll bei der nächsten Deckensanierung durch einen lärmmindernden, offenporigen Asphalt ersetzt werden.
     
  • Erhöhung des Lärmschutzwalls
    Der bestehende Lärmschutzwall im Bereich „Straßenäcker“ bei Unteressendorf soll auf eine Höhe von 3,50 Metern erhöht werden.
     
  • Ausweisung eines „ruhigen Gebiets“
    Das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Lindenweiher“ nördlich von Unteressendorf soll als „ruhiges Gebiet“ gekennzeichnet werden, um den Schutz der natürlichen Umgebung zu stärken.
     
  • Meldung und Unterstützung
    Das Büro Modus Consult wird beauftragt, die erforderlichen Meldungen an die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchzuführen und die Gemeinde bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu unterstützen.
     

Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Biberach hat nach mehrfacher Fristverlängerung eine Stellungnahme abgegeben. Sie betont, dass Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen nur unter Berücksichtigung strenger rechtlicher Vorgaben umgesetzt werden können. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der B 30 sei aufgrund verkehrsrechtlicher und funktionaler Kriterien nicht möglich. Für den Abschnitt „Unteressendorf Süd“ wird die Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalls als vorrangige Maßnahme empfohlen.

Die Behörde lehnt eine weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung oder zusätzliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen ab. Stattdessen sollen passive und aktive Schallschutzmaßnahmen im Fokus stehen.
  

Der Abschlussbericht des Planungsbüros wird in der Sitzung detailliert vorgestellt. Der Gemeinderat entscheidet anschließend über die weiteren Schritte zur Umsetzung des Lärmaktionsplans.


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