10.09.2019 - 19:42 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6765
870

Polizei warnt vor herbstlichen Verkehrsverhältnissen

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(Ulm) - Reh, Dachs, Hase, Wildschwein; die Liste der Tierarten, die in den vergangenen Tagen auf den Straßen in der Region den Tod fanden, ist sicher noch länger. Deshalb mahnt die Polizei zur Vorsicht. Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und im Stadtkreis Ulm, registrierte die Polizei seit dem 01. September 2019 bereits 82 Wildunfälle. Meist waren es Rehe, oft aber auch andere Arten.

Im Herbst und im Frühjahr sind die Straßen für Wild und Autofahrer in dieser Beziehung am gefährlichsten. Jetzt steht der Herbst vor der Tür, Anlass für die Polizei, zu besonderer Aufmerksamkeit zu mahnen. Je größer das Tier, desto gefährlicher wird der Unfall für die Menschen im Auto. Bei Zusammenstößen mit teilweise zentnerschweren Wildschweinen entstehen meist hohe Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen. Ein Beleg, dass hohe Kräfte bei den Unfällen wirken.

Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden: Mit Warnblinklicht und Warndreieck.

Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Diese informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.


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