17.03.2023 - 23:03 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8169
278

Experten für Beschleunigung von Planungsverfahren bei Brücken

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(Berlin) - Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Brücken müssen beschleunigt werden. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, am Mittwoch, 15. März 2023, geladenen Sachverständigen weitgehend einig.

Das den LNG-Terminals zugestandene überragende öffentliche Interesse müsse auch für Sanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen gelten, befand Ralf Stoffels, Vizepräsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Bei Projekten von überragendem Interesse brauche es einen vernünftigen Abwägungsmaßstab wie bei den LNG-Terminals, sagte Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung bei der Autobahn GmbH des Bundes. Die Umweltjuristin Cornelia Ziehm indes hielt den Gesetzentwurf für unnötig. Schon jetzt gebe es die Möglichkeit, in Ausnahmefällen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auszusetzen, sagte sie.

Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion sollen Sanierungen von Brücken an Bundesfernstraßen beschleunigt werden. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass im Fall einer Baumaßnahme an einer Bundesfernstraße, für die ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist, das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung verkürzt werden können. Eine vergleichbare Regelung habe der Gesetzgeber bereits mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG) getroffen, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Konkret sollen nach den Vorstellungen der Union identische Ersatzbauten für beschädigte oder abgerissene Brücken als Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eingestuft werden, für die kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist. Ebenfalls von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahren ausgenommen werden sollen Neubauten, die provisorische Übergangsbauten ersetzen. Dies soll auch für Ersatzbauten gelten, bei denen eine Kapazitätserweiterung durch die Freigabe der Standstreifen und einer gleichzeitigen Kapazitätsreduzierung des Mittelstreifens erfolgt.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesverkehrsministerium in Ausnahmefällen Bauvorhaben an Brücken ganz oder teilweise von den Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ausnehmen kann. Im Fall einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll die Frist zur Stellungnahme von zu beteiligenden Behörden einen Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten dürfen.


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