28.05.2022 - 20:49 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7786
508

Verkehrsausschuss billigt Kostenübernahme für Schallschutz bei Bundesstraßensperrungen

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(Berlin) - Im Fall von Sperrungen von Bundesfernstraßen soll künftig den Anwohnern an Umleitungsstrecken die Ausgaben für passive Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes billigte der Verkehrsausschuss am Mittwoch ohne Gegenstimmen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine Erstattung der Ausgaben von Eigentümern von baulichen Anlagen für Schallschutzmaßnahmen möglich ist, wenn der vom Straßenverkehr entlang einer Umleitungsstrecke ausgehende Lärm um mindestens drei Dezibel ansteigt, der Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung länger als zwei Jahre andauern wird.

Die Union verwies darauf, dass es sich bei der Gesetzesvorlage offenbar um eine „Lex Lüdenscheid“ wegen der gesperrten Talbrücke Rahmede als Teil der A 45 handele. Der beste Schallschutz sei, die Sanierung oder den Neubau von Brücken zügig voranzutreiben. In ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf schlug sie deshalb vor, den Neubau von Brücken im Bundesfernstraßengesetz als Instandsetzungsmaßnahme zu werten und von Planfeststellungsverfahren auszunehmen. Die AfD schloss sich dieser Sichtweise an und monierte, dass mit der Gesetzesänderung lediglich Symptome gelindert würden. Aufgabe des Staates sei es aber, Brücken rechtzeitig und regelmäßig zu sanieren, damit es erst gar nicht zu Sperrungen komme.

Vertreter der Regierungskoalition bezeichneten es als angemessen, die Auswirkungen des ansteigenden Verkehrslärms entlang von Umleitungsstrecken zu reduzieren, wenn Straßen des Bundes gesperrt werden.

Im nächsten Schritt werden Bundestag und Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten.


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