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13.06.2026 - 21:31 Uhr
Franz Fischer Nr. 9408
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Franz Fischer
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Gemeindeverband erstellt neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplan
(Baindt) - Der Gemeinderat Baindt berät am kommenden Dienstag den Vorentwurf für einen neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2040 für den Gemeindeverband Mittleres Schussental. Beschlossen werden sollen sowohl die Neuaufstellung als auch die öffentliche Bekanntmachung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange.
Grundlage ist der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2040, bestehend aus einem Lageplan mit Planzeichenerklärung vom 11. Mai 2026, einer Begründung vom 11. Mai 2026 mit Umweltbericht vom 17. April 2026 sowie dem Landschaftsplan vom 17. April 2026.
Bisheriger Plan von 1994
Der Flächennutzungsplan bildet als vorbereitender Bauleitplan gemeinsam mit dem Landschaftsplan die strategische Grundlage für räumliche Nutzungsentscheidungen. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ist seit 1994 rechtswirksam. Sein Planungshorizont war damals auf das Jahr 2000 ausgerichtet.
Auch die seit 2004 rechtswirksame sektorale Teilfortschreibung zu Gewerbeflächen und Verkehr ist auf das Zieljahr 2015 ausgelegt. Seitdem haben sich zahlreiche Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen verändert. Ebenso sind die Basisdaten und Prognosen, die teilweise aus den 1980er Jahren stammen, sowie die dem Plan zugrunde liegenden Entwicklungsziele für den Verbandsraum deutlich veraltet beziehungsweise teilweise überholt. Dies gilt auch für die Erkenntnisse und Planungen aus der sektoralen Teilfortschreibung.
Die Anpassung einzelner Bereiche an veränderte Entwicklungsziele erfolgte in den vergangenen 30 Jahren durch zahlreiche Teiländerungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans.
Prozess der Neuaufstellung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental hat daher im Jahr 2016 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch einen entsprechenden Beschluss initiiert. Aufbauend darauf wurden in den Folgejahren die notwendigen Grundlagen erarbeitet.
Neben dem Aufbau einer Projektstruktur erfolgte die konzeptionelle Bearbeitung von strategischen Schwerpunktthemen wie Wohnraumversorgungs- und Gewerbeflächenkonzept, Verkehrsentwicklungs- und Klimamobilitätsplan, Radverkehrs- sowie Klimaanpassungskonzept. Zudem wurde ein europaweites Vergabeverfahren für die planungsbezogenen Leistungen zur Neuaufstellung von Flächennutzungs- und Landschaftsplan durchgeführt. Die einzelnen Schritte wurden in den vergangenen Jahren durch entsprechende Beschlüsse der Verbandsversammlung gesteuert.
Nachdem Ende 2019 die Arbeitsgemeinschaft KrischPartner und hhp.raumentwicklung mit dem Planungsprozess beauftragt worden war, begann zunächst eine umfassende Orientierungs- und Analysephase. Parallel dazu wurde ein gesamträumlicher Leitbildprozess durchgeführt.
Ein wichtiger Meilenstein war die gemeinsame Klausurtagung aller fünf Kommunen des Gemeindeverbands im Oktober 2023. Die teilnehmenden politischen und fachlichen Vertreter brachten ihre Vorstellungen aktiv in die Zukunftsplanung ein, wie sich die Kommunen und der Gemeindeverband bis zum Jahr 2040 entwickeln sollen – sowohl hinsichtlich der städtebaulich-räumlichen Entwicklung als auch in Bezug auf Natur und Landschaft.
Das gemeinsame Leitbild für das Mittlere Schussental wurde am 7. März 2024 von der Verbandsversammlung beschlossen. Es beschreibt die strategischen Entwicklungsziele für Siedlungs- und Freiräume im gesamten Verbandsgebiet. Daraus leiten sich die strukturellen Planungsvorgaben und Entwicklungsmöglichkeiten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ab.
Kommunale Arbeitsrunden und Flächenentwicklung
Der anschließende konzeptionelle Arbeitsprozess zum nun vorliegenden Vorentwurf erfolgte in zwei kommunalen Arbeitsrunden. Zentraler Bestandteil waren Arbeitsgespräche in jeder verbandsangehörigen Kommune mit Mitgliedern der Lenkungs- und Projektgruppe sowie den Fachverwaltungen.
Die ersten Arbeitsgespräche im Sommer 2024 dienten der Erfassung der spezifischen planerischen Bedürfnisse der einzelnen Kommunen sowie der räumlichen Ausgestaltung der Flächendarstellungen auf Grundlage der Analysen und Leitbilder.
Daraus entstand für jede Kommune eine umfassende Flächenkulisse für die bauliche Entwicklung. Diese wurde in den zweiten Arbeitsgesprächen im Frühjahr 2025 hinsichtlich Flächenbedarf, Umweltprüfung, städtebaulicher Bewertung und integrierter Gesamtbewertung vertieft, angepasst und priorisiert. Parallel dazu wurden Umweltthemen über Umweltplanzeichen in den Flächennutzungsplan 2040 eingebracht. Diese Themen wurden ebenfalls diskutiert, priorisiert und räumlich konkretisiert.
Darüber hinaus sollen Umweltthemen, die im Mittleren Schussental landschaftsplanerisch und städtebaulich von besonderer Bedeutung sind, dauerhaft im Flächennutzungsplan verankert werden. Dadurch erhält der Plan zusätzliche Inhalte als Grundlage für nachgelagerte Planungsebenen sowie zur Sicherung ökologischer Lebensgrundlagen. Der Landschaftsplan bringt dabei als Fachplan des Naturschutzes die naturschutzfachlichen Belange in den Planungsprozess ein.
Umweltprüfung und Umweltbericht
Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird untersucht, welche Auswirkungen die geplanten Bauflächen auf die Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft sowie Fläche haben.
Die Grundlage für die Prüfkriterien bildet der Landschaftsplan. Die Umweltprüfung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ersetzt jedoch keine weitergehende detaillierte Prüfung im späteren Bebauungsplanverfahren.
Zum Vorentwurf des Umweltberichts liegen bereits die einzelnen Flächen-Umweltsteckbriefe vor. Ein Umweltbericht mit der Beschreibung der Auswirkungen auf den gesamten Planungsraum sowie einer Zusammenfassung der Ergebnisse wird anschließend finalisiert und gemeinsam mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt.
Nach der Vorberatung in den kommunalen Gremien bilden die Ergebnisse der beiden Arbeitsrunden die Grundlage für den nun vorliegenden Vorentwurf des Flächennutzungsplans. Der Planungshorizont reicht bis zum Jahr 2040.
Landschaftsplan als Naturschutzinstrument
Der Landschaftsplan ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er stellt flächendeckend die Qualitäten und Defizite von Natur und Landschaft dar und entwickelt Ziele sowie Maßnahmen zu deren Erhaltung und Verbesserung. Hierfür bündelt der Landschaftsplan des Gemeindeverbands sämtliche umweltbezogenen Konzepte, darunter auch das Klimaanpassungskonzept.
Zum Vorentwurf des Landschaftsplans liegen die Analyse, das Zielkonzept, das Leitbild sowie drei vertiefende Entwicklungskonzepte vor. Dieser Vorentwurf wird Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung.
Ein Handlungsprogramm mit Maßnahmenkonzept, in dem unter anderem ökologische Kompensationsflächenpools dargestellt werden, wird anschließend finalisiert und gemeinsam mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt.
Der Landschaftsplan dient im Rahmen der Neuaufstellung als wichtiges Abwägungsinstrument, um die Anforderungen der Siedlungsentwicklung ökologisch verträglich zu gestalten und die Belange von Natur und Landschaft in die Flächennutzungsplanung einzubringen.
Der Landschaftsplan selbst entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Erst durch die Verankerung zentraler Inhalte im Flächennutzungsplan werden diese verbindlich.
Frühzeitige Beteiligung vorgesehen
Nach Beschluss der Verbandsversammlung über den Vorentwurf des Flächennutzungsplans und den Landschaftsplan ist vorgesehen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB durchzuführen.