
https://www.b30oberschwaben.de/
(Tübingen) - Das Regierungspräsidium Tübingen führt von Montag, 30. Juni bis Donnerstag 3. Juli 2025, an zehn Brücken an Bundesstraßen und Landesstraßen im Bodenseekreis die Hauptprüfung nach DIN 1076 durch. Dazu muss während der Arbeiten ein Fahrstreifen gesperrt werden.
Im Rahmen der alle sechs Jahre stattfindenden Hauptprüfung werden alle Brückenbestandteile „handnah“ geprüft. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Bauwerksteile, die für die Tragfähigkeit, Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks maßgebend sind. Darüber hinaus richtet der Bauwerksprüfer sein Augenmerk auf mögliche Abnutzungserscheinungen, die an den Brücken durch die Verkehrsbelastung sowie durch äußere Einwirkungen, wie zum Beispiel Witterungseinflüsse und Tausalze, entstanden sind.
Bei den Prüfungen kommt ein Brückenuntersichtgerät zum Einsatz. Das sechsachsige Spezialfahrzeug mit einem Gewicht von 41,7 Tonnen, einer Länge von 13 Metern und einer Höhe von vier Metern, fährt im Bereich des rechten Fahrstreifens und bietet den Prüfenden über eine schwenk- und ausfahrbare Arbeitsbühne Zugang zur Brückenunterseite.
Für den Einsatz des Fahrzeugs muss auf den betroffenen Straßenabschnitten ein Fahrstreifen gesperrt werden, so dass mit temporären Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Beeinträchtigungen.
Vorgesehener Terminplan
30.06.2025
- B 31 Löwentalviadukt in Friedrichshafen
01.07.2025
- B 31 Brücke über die Argen bei Langenargen-Oberdorf
- B 31 Schussenbrücke bei Eriskirch
- B 31 Brücke über den Nonnenbach bei Kressbronn
02.07.2025
- B 467 Brücke über Gemeindestraße und W.-Weg bei Tettnang
- B 467 Brücke über die Bahn bei Tettnang
- B 467 Brücke über die Argen bei Kressbronn-Gießen
03.07.2025
- B 30 Brücke über die Rotach in Friedrichshafen
- B 30 Brücke über Schussen bei Meckenbeuren-Lochbrücke
- L 329 Brücke über die Schussen in Meckenbeuren-Brochenzell
(Foto: Volker Weber, Referat 43, Regierungspräsidium Tübingen)