24.03.2024 - 00:06 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8559
519

Deutschland muss veruntreute Lkw-Mautgelder zurückzahlen

(Köln) - Nach dem europäischen Mautrecht ist die Lkw-Maut vorrangig für den Verkehrsträger Straße zweckgebunden zu verwenden. Daran hält sich Deutschland immer weniger. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte nun in einem sogenannten Musterverfahren, dass das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die Abgabe im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 falsch berechnet hat. Die vereinnahmte Maut wurde nicht zweckgebunden für die Straße verwendet, sondern für andere Posten eingepreist und ausgegeben. Die entsprechende Erhebung der Lkw-Maut sei deshalb rechtswidrig gewesen, erklärten die Richter. Sie begründen dies damit, dass die Behörde die Kosten für die Verkehrspolizei in die Berechnung der Mautsätze einfließen ließ. Hierfür hätte die Maut jedoch nicht verwendet werden dürfen.

Die Klägerin forderte von der Bundesrepublik Deutschland die Rückerstattung der gezahlten Lkw-Maut in Höhe des Anteils der Verkehrspolizeikosten plus Verzinsung für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 27. Oktober 2020. Dem gab das VG Köln mit seinem Urteil vom Mittwoch statt (Az.: 14 K 6556/20). Selbst der Ansatz der Verkehrspolizeikosten sei überdies rechtswidrig gewesen, da darin auch Gelder „für die Erledigung anderer Aufgaben“ eingepreist worden seien.

Der Bund muss nun der klagenden Spedition zunächst 20.200 Euro nebst Zinsen zurückzahlen. Der Anwalt der Klägerin geht insgesamt von einem potenziellen Erstattungsvolumen von bis zu 1 Milliarde Euro aus. Letztlich müsste der Steuerzahler für die Rückzahlungen des Schadens aufkommen.

Weitere Klagen sind nicht ausgeschlossen. Die zum 1. Dezember 2023 massiv erhöhte Lkw-Maut fließt aktuell nur noch zu einem kleinen Teil in den Verkehrsträger Straße. Erst letzte Woche brachte Bundesminister Volker Wissing einen Fonds ins Spiel, über den die Mautgelder sogar noch nach Gutdünken von der Straße abgezogen und in die Schiene umgeschichtet werden könnten.


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