04.01.2024 - 20:53 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8482
124

Verwaltungsgericht erlaubt verbotene Werbetafel

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(Meckenbeuren) - Paukenschlag im Streit um eine Werbetafel im Meckenbeurer Ortsteil Buch. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen widerspricht dem Meckenbeurer Gemeinderat. Eine Werbetafel darf an der B 30 trotz Wohnhaus aufgestellt werden.

Gestritten wurde seit Frühjahr 2021. Sowohl auf Werbung an der Stätte der Leistung als auch auf allgemeine Produktinformationen sollte in der Hauptstraße (B 30) in Buch hingewiesen werden. Die Gemeinde untersagte im März 2021 das Vorhaben. Das Landratsamt und das Regierungspräsidium Tübingen folgten dieser Entscheidung. Um die Baugenehmigung doch zu erhalten klagte der Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die Verhandlung dazu fand am 5. Dezember 2023 statt. Das Gericht gab dem Kläger recht.


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