29.01.2006 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 830
458

Fortschritte beim Straßenbau im Bodenseeraum

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(Friedrichshafen) - Seit dem Verzicht auf die A 98 am nördlichen Bodenseeufer hat der Ausbau der Achse B 30 / B 31, der sogenannte Planungsfall 7.5, eine hohe Bedeutung", sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am Montag, 30. Januar 2006, bei einer Verkehrskonferenz in Friedrichshafen. Dies werde auch dadurch dokumentiert, dass das Land bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2003 beim Bund für die gesamte Ausbaustrecke die Einstufung in den vordringlichen Bedarf beantragt und auch erreicht habe. "Mit der Bündelung des Verkehrs auf der B 30 neu und der B 30 / B 31 neu wird nun die verkehrlich, städtebaulich, ökologisch und wirtschaftlich vorteilhafteste Konzeption umgesetzt", betonte Köberle.

Unter dem "Planungsfall 7.5" werde eine Gesamtkonzeption verstanden, zu der unter anderem sechs Straßenprojekte entlang der B 31 und ein Projekt im Bereich der B 30 gehören. Auch im übrigen Straßennetz seien weitere Baumaßnahmen erforderlich. Damit erhalte man ein funktionierendes Straßengesamtsystem. Dieses sei auf die unterschiedlichen Verkehrsbedürfnisse in den einzelnen Teilräumen zugeschnitten, ohne eine Verlagerung auf andere Straßen zu erzeugen. So sei zum Beispiel die Strecke mit den Ortsumgehungen Bermatingen, Markdorf und Kluftern ein wichtiger Baustein.

Nach den bisher gebauten Abschnitten und entsprechend dem Planungsstand hatten die Abschnitte auf der B 31 von Überlingen/West bis Überlingen/Ost und die Ortsumfahrung Friedrichshafen von Immenstaad bis Friedrichshafen/Waggershausen höchste Priorität. Besonders bei der Ortsumfahrung Friedrichshafen bedauere das Land die Widerstände gegen das Straßenbauprojekt. "Ich meine, dass wir mit der sich momentan im Rechtsverfahren befindlichen Planung eine für alle Betroffenen akzeptable und ökologisch sinnvolle Lösung haben. Wir werden die Bedenken der Betroffenen angemessen prüfen, um abschließend einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten", versicherte Köberle. Der Baubeginn für die genannten Projekte hänge dann von der Bestandskraft des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses und den vom Bund für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung gestellten Mitteln ab. Ergänzend sei zu erwähnen, dass die Planung und der Bau des gesamten Bundesstraßenkonzepts nach dem "Planungsfall 7.5" mit einer Länge von rund 44 Kilometern und Kosten von rund 290 Millionen Euro nur nach und nach erfolgen könne. "Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Regierungspräsidium Tübingen als Planungsbehörde die notwendigen Planungsschritte mit Nachdruck und den notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten betreibt," ergänzte Köberle. So sei beispielsweise auch der Ausbau der B 30 von Friedrichshafen bis Ravensburg bereits in Planung. Die Planungen an der Strecke mit den Ortsumgehungen Bermatingen, Markdorf und Kluftern seien so weit fortgeschritten, dass im nächsten Jahr mit den notwendigen Rechtsverfahren begonnen werden könne.

Ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsituation am Bodensee sei der Bau der geplanten Anschlussstellen bei der B 31 auf bayerischem Staatsgebiet bei Lindau/Schönau und Rickatshofen. "Die zentrale Bedeutung der beiden Anschlussstellen für die Verkehrsentlastung der Bodenseeufergemeinden Kressbronn, Nonnenhorn, Wasserburg und Bodolz ist für mich unbestritten," betonte der Staatssekretär. "Ich habe mich erst letzte Woche in einem persönlichen Gespräch mit meinem bayerischen Amtskollegen, Staatssekretär Georg Schmid, dafür eingesetzt, dass die beiden Anschlussstellen baldmöglichst gebaut werden können."

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