04.06.2020 - 20:03 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7009
1.027

B 30 wird in Flächennutzungsplan 2035 aufgenommen

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(Biberach) -Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach beschloss in öffentlicher Sitzung am 16. Mai 2017 die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans 2035. Das Plangebiet umfasst das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Biberach, bestehend aus der Stadt Biberach und den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen.

Der neue Flächennutzungsplan soll unter anderem die Verkehrsplanungen für die kommenden 15 Jahre enthalten. Der Biberacher Gemeinderat beriet in seiner jüngsten Sitzung über die Fortschreibung und beschloss die sogenannte Wolfentalquerspange aufzugeben - eine Umfahrung der Innenstadt, die dann doch mitten in der Stadt beginnen und enden sollte. Die Wolfentalquerspange war sogar einmal im Bundesverkehrswegeplan enthalten.

Neu aufgenommen in den Flächennutzungsplan 2035 soll auch der zweibahnige Ausbau der Bundesstraße 30 zwischen Biberach (Jordanbad) und Hochdorf. Dieser Ausbau ist im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 und rechtlich verbindlich im Bedarfsplan 2016 enthalten. Übernommen werden soll auch die B 312-Ortsumfahrung von Ringschnait. Ferner soll der Bau des Aufstiegs zur B 30 als Tunnellösung sowie eine Anbindung der L 280 an die B 30 übernommen werden, auch wenn letztere vom Land derzeit nicht als notwendig erachtet wird. Ebenfalls mit Anpassungen übernommen werden soll der Bau der Gemeindeverbindungsstraße Blosenberg, die in Biberach das Talfeld mit der Ulmer Straße verbinden soll.

Nachrichtlich werden die bestehenden und geplanten Haltepunkte an der Südbahn aufgenommen. Dies geschieht im Vorgriff auf die geplante Regio-S-Bahn Donau-Iller.


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