19.08.2015 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5105
652

Anwohner fordern Tempolimit

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(Mochenwangen) - Viele Mochenwanger ärgern sich über den Verkehrslärm im Ort und wie viel Verkehr durch ihren Ort rollt. Doch niedrigere Tempolimits sind praktisch nicht umzusetzen, wie Wolpertswendes Bürgermeister Daniel Steiner sagt.

Herbert Brandieser wohnt direkt an der Weingartener Straße (L 284), die durch den Ort führt. Er beobachtet, dass das Verkehrsaufkommen immer größer werde. Schuld sei u.a. die einseitige Brückensperrung in Aulendorf. Durch die Umleitung wegen der Baustelle fahren jetzt mehr Fahrzeuge durch Mochenwangen. Ohne Lärmschutzfenster wäre es gar nicht auszuhalten berichtet er. Durch die am 1. Juli eingeführte Lkw-Maut auf der Bundesstraße 30 wichen jetzt auch viele Lkw auf Mochenwangen aus. Auch die Raserei habe zugenommen.

Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2006 seien 4.708 Fahrzeuge pro Tag gezählt worden. 2013 seien es schon 5.719 Fahrzeuge gewesen und an Werktagen sogar 6.406 Fahrzeuge. Für ein Tempolimit für 30 km/h seien jedoch 8.200 Fahrzeuge pro Tag notwendig. Brandieser ist sich sicher, dass durch die Umleitung in Aulendorf und die Lkw-Maut auf der B 30 dieser Bereich "sehr nahe" erreicht sei. Nach dem Sankt Florian-Prinzip wolle er nicht handeln, sondern alles dafür tun, dass der Verkehrsfluss ruhiger werde. Als zusätzliches Problem sieht er den schlechten Zustand der Straße, die in Mochenwangen einem "Flickenteppich" gleiche und das die Hydraten nicht auf gleicher Höhe mit der Straße seien. Wenn ein Lkw darüber fahre rumple es jedes Mal. Als erste Maßnahme sieht er eine Sanierung der Ortsdurchfahrt.

Wolpertswendes Bürgermeister Daniel Steiner betont, dass er keine Chance auf ein niedrigeres Tempolimit sieht: "Für Tempo 30 fehlen uns die entsprechenden Verkehrszahlen und wir haben die Lärmwerte nicht. Deshalb sind wir auch beim Lärmaktionsplan nicht zum Zuge gekommen." Außerdem sei die Gemeinde keine Verkehrsbehörde. Aber man sei mit dem Landratsamt im Gespräch.

Brandieser will weiterkämpfen. Zumindest dafür, dass die Anwoh­ner einen entsprechend hohen Lärmschutz auf ihrem Grundstück aufbauen dürfen.

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