10.12.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4346
379

Eberhardzell und Hochdorf lassen Lärmaktionsplan erstellen

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(Eberhardzell / Hochdorf) - Die Gemeinde Eberhardzell erstellt gemeinsam mit der Gemeinde Hochdorf einen Lärmaktionsplan. Beide Gemeinden planen voraussichtlich für das nächste Jahr eine gemeinsame Informationsveranstaltung. Beide sind aufgrund der Lage der jeweiligen Teilorte Oberessendorf und Unteressendorf an der Bundesstraße 30 verpflichtet, die Lärmbelastung der Anwohner zu untersuchen und mögliche Maßnahmen dagegen vorzuschlagen, auch wenn sie selbst wenig gegen den Lärm tun können.

Der Eberhardzeller Bürgermeister Hans-Georg Maier betont, dass ein gemeindeübergreifendes Vorgehen vom Gesetzgeber erwünscht ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kosten sinken. Der Gemeinderat hat am Montagabend ein Fachbüro für 3.600 Euro beauftragt. Laut der schriftlichen Vorlage für die Räte spart Eberhardzell durch das abgestimmte Vorgehen mit Hochdorf rund 1.300 Euro. Die Verantwortlichen hoffen, mit dieser Vorprüfung "der gesetzlichen Maßgabe Genüge zu tun", sagte Maier. Würde das Land ein vollständiges Gutachten verlangen, käme dies die Gemeinden spürbar teurer.

Das Land verlangt den Aktionsplan auf Grundlage von EU-Vorschriften. Allein aufgrund der prognostizierten Verkehrszahlen auf der B 30 schätzt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), dass in Oberessendorf bei rund 40 Bewohnern die Lärmgrenzwerte überschritten werden. In Unteressendorf ist es ähnlich.

Zunächst werden nun die Verkehrszahlen erhoben und mit den Daten der LUBW abzugleichen. Die Gebäude in Unter- und Oberessendorf werden nach Lärmschwellenwerten klassifiziert. "Mit diesen Daten werden wir dann die Öffentlichkeit informieren", kündigte Maier an. Angedacht ist eine gemeinsame Veranstaltung in der Turn- und Festhalle Oberessendorf. Ein Termin steht noch nicht fest. Er wird nicht mehr in diesem Jahr stattfinden.

Die Bürger werden angehört und können sich zu möglichen Schutzmaßnahmen äußern. Bereits im Juli hatte Maier auf die aus seiner Sicht paradoxe Situation hingewiesen: Die Gemeinden müssen den Aktionsplan erstellen, können aber selbst den Lärm nicht mindern. Egal ob Flüsterasphalt oder Tempolimits, zuständig wären immer der Bund oder andere Behörden.

Trotzdem kann Maier dem Lärmaktionsplan etwas abgewinnen: "Man kann ihn nutzen, um die Forderung nach einer Umfahrung zu verdeutlichen". Er glaubt, die Untersuchung werde beweisen, dass diese notwendig ist.

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