03.11.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4310
379

Baugebiet Frauenberg VI nimmt weitere Hürde

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(Bad Waldsee) - Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat sich am Montag erneut mit dem Baugebiet Frauenberg VI befasst. Zuvor waren die Pläne einen Monat öffentlich ausgelegt worden.

Unter den eingegangenen Stellungnahmen äußerten sich einige Anwohner, dass der Rotkreuzweg als alleinige Erschließungsstraße eine hohe Belastung für sie bedeute - vor allem in Bezug auf den Lärmpegel. Das Büro Sieber hat deshalb in einer ergänzenden Untersuchung die maximal zu erwartende Lärmbelastung durch den zusätzlichen Verkehr ermittelt. Das Ergebnis: Die Lärmsteigerung sei zu gering für einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.

Hinzu kommt, dass das für die L 316 zuständige Regierungspräsidium Tübingen einer Erschließung über die Wolfegger Straße in seiner Stellungnahme eine Absage erteilt. Darauf verwies auch Dr. Margret Brehm (GAL) und ergänzte, dass das Regierungspräsidium darin eine Erschließung über die L 316 generell ausschließt.

Brehm, die als einzige gegen den Entwurf und die Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmte, äußerte sich wie in früheren Sitzungen kritisch zum geplanten Baugebiet. "Es ist mir unverständlich, dass hier ein Baugebiet an der B 30 mit Lärmschutz entstehen soll, wenn etwas weiter südlich versucht wird, die Straße krampfhaft wegzubringen."

Baurechtsamtsleiter Peter Natterer sagte, dass es für die 49 geplanten Bauplätze bereits jetzt mehr als 100 Anfragen gebe.

Zahlreiche weitere Stellungnahmen von Bürgern zum Thema Lärmschutz sind mittlerweile hinfällig. Da der Gemeinderat die Satzung zu Erschließungskosten für Lärmschutzmaßnahmen geändert hat. Weder neue Bauherren noch Anwohner der bestehenden Gebiete des Frauenbergs müssen für die geplante Wall-Wand-Kombination an der B 30 zahlen.

Mehrheitlich empfahl das Gremium dem Gemeinderat, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Er sieht vor am bisherigen Plan, kleine Änderungen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aufzunehmen, den Ausgleichsmaßnahmen zuzustimmen und eine erneute, verkürzte Auslegung des Planentwurfs von zwei Wochen zu veranlassen.

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