16.07.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4146
330

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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(Ulm / Gögglingen) - Nach der Massekarambolage mit drei Toten und 13 Verletzten in der Neujahrsnacht auf der B 30 bei Gögglingen erhebt die Staatsanwaltschaft Ulm nun Anklage gegen zwei Angeschuldigte wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung.

In der Nacht zum 1. Januar 2013 erschwerte eine Nebelbank die Sichtverhältnisse. Sieben Fahrzeuge krachen ineinander. Die Ursache war nicht angepasste Geschwindigkeit. Ein Ehepaar, beide 80 Jahre aus Neu-Ulm und ein 20-jähriger aus Biberach verließen ihre Unfallfahrzeuge und hielten sich auf dem Standstreifen auf. Mit etwa 170 Stundenkilometer nähert sich ein Audi-Fahrer trotz Nebels. Der Audi prallt auf das abgestellte Fahrzeug vor dem Ehepaar, die Frau wurde weggeschleudert, der Ehemann und der 20-jährige werden direkt erfasst. Alle drei Personen erlitten tödliche Verletzungen.

Dem Audi-Fahrer folgte mit 50 Metern Abstand ein 31-jähriger Mercedes-Fahrer mit 150 Kilometern pro Stunde. Der Mercedes prallt gegen das wegschleudernde Fahrzeug und fuhr mit einer Restgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde auf den Audi auf. Die Beifahrerin und Ehefrau des Audi-Fahrers erlitten ein Schleudertrauma. Die Beifahrerin und Ehefrau des Mercedes-Fahrers verletzte sich das Sprunggelenk.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat jetzt wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung Anklage erhoben. Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm besteht bei beiden Angeschuldigten "nach dem Anklagesatz ein hinreichender Tatverdacht wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs".

Der Audi-Fahrer hat sich nach Angaben der Ulmer Staatsanwaltschaft noch nicht geäußert. Der Mercedes-Fahrer hat angegeben, dass an der Unfallstelle "plötzlich eine Nebelwand eingesetzt habe". Das Amtsgericht Ulm wird im Schöffengericht nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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