09.02.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3947
411

Neuer Bundesverkehrswegeplan - bedarfsgerechte Priorisierung mit Bürgerbeteiligung

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(Berlin / Bad Waldsee) - Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet Bürgerinnen und Bürger die Chance sich bis zum 15. März zum Entwurf der Grundkonzeption des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP) zu äußern. Die Grundkonzeption des BVWP enthält die Ziele der Bundesverkehrswegeplanung, die zu lösenden Probleme im deutschen Verkehrsnetz sowie eine Priorisierungsstrategie zur Bewertung und Gewichtung von Projekten. Einzelne Projekte sind nicht enthalten.

Der nun vorgestellte Entwurf der Grundkonzeption sieht eine strikte Bedarfsorientierung vor. In Zukunft sollen die Verkehrswege des Bundes nur noch in begründeten Einzelfällen ausgebaut werden. Erhalt von Straße, Schiene und Wasserstraße haben Vorrang.

Beim Straßenbau stehen die aktuellen Engpässe im Fokus. Vorhandene Problem-Projekte sollen abgearbeitet werden. Bisher wurden Projekte "querbeet" abgearbeitet. Besondere Schwerpunkte bilden in Zukunft der Umweltschutz und ein reduzierter Flächenverbrauch. Unzerschnittene Räume sollen besser geschützt werden. Bei jedem Projekt wird im Rahmen der Anmeldung für den BVWP 2015 eine erste Umweltverträglichkeitsprüfung für den Trassenverlauf sowie eine Alternativenprüfung durchgeführt. Dies bedeutet für das zuständige Regierungspräsidium Tübingen auch bei der B 30 Alternativen im Detail zu prüfen: Welche Maßnahmen kommen infrage und ist eine Veränderung an der B 30 überhaupt notwendig? Es gilt alle Möglichkeiten zu prüfen: Von einem Verzicht auf die Ortsumgehungen Gaisbeuren und Enzisreute über einen Ausbau durch Gaisbeuren und Enzisreute, einer West-, Ostumfahrung oder Untertunnelung, dem Umbau von Kreuzungen, einem 3-streifigen Ausbau zwischen den Orten, der Errichtung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs.

Für den BVWP 2015 wird eine neue Kategorie "Vordringlicher Bedarf Plus" (VB ) eingerichtet. Darin werden die Projekte aufgenommen, die aus fachlicher Sicht den bundesweit höchsten verkehrlichen Nutzen, das bundesweit höchste Nutzen-Kosten-Verhältnis und die geringste Umweltbetroffenheit haben. Sie sollen vordringlicher, als der "Vordringliche Bedarf" bis 2030 realisiert werden. Weiterhin wird es den "Vordringlichen Bedarf" und "Weiteren Bedarf" geben.

Für die Aufstellung des BVWP 2015 werden alle noch nicht laufenden Projekte neu bewertet. Das sind alle Projekte, die nicht bis Ende 2015 fertiggestellt oder im Bau sind. Die bisherige Einstufung im "Vordringlichen Bedarf" oder "Weiteren Bedarf", sowie die Planungsstände spielen keine Rolle. Nur so kann eine bedarfsgerechte Priorisierung stattfinden. Dabei werden voraussichtlich bundesweit viele Projekte abgestuft oder nicht mehr in den BVWP 2015 aufgenommen.

Der Bund strebt einen realistischen und finanzierbaren BVWP an, der die demographische Entwicklung berücksichtigt. Für die Jahre 2015-2030 wird ein festes Budget im Bundeshaushalt verankert. 70% der Gelder für den Neu- und Ausbau von Straßen werden für Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen ausgegeben, 30% für 2-streifige Bundesstraßen. Damit wird sichergestellt, dass besonders kostenintensive Maßnahmen, wie der Bau von Autobahnen, die Bundesstraßenprojekte nicht mehr behindern. Für die zukünftige Finanzierung ist eine stärkere Einbindung der Verkehrsteilnehmer vorgesehen.

Der Entwurf der Grundkonzeption des BVWP 2015 ist im Internet unter www.bmvbs.de/BVWP2015 abrufbar. Das Bundesverkehrsministerium bietet Bürgerinnen und Bürger die Chance ihre Meinung zur neuen Grundkonzeption bis zum 15. März 2013 abzugeben. Das Formular steht im Internet unter: https://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Oeffentlichkeitsbeteiligung/GrundkonzeptionBVWP/grundkonzeption-bvwp_node.html bereit.

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