30.03.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3133
325

Gutachten zur Querspange ab sofort im Internet abrufbar

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(Erbach) - Vom 23. bis 25. Februar 2011 hat das Regierungspräsidium Tübingen als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde die zu den Anhörungen im Frühjahr 2009 und Winter 2010/2011 erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen, der Querspange von der B 311 zur B 30, in Erbach erörtert.

In der Erörterungsverhandlung wurde zugesagt, die Vorträge der Gutachter sowie verschiedene der Planung zugrunde liegende Gutachten ins Internet zu stellen. Das Regierungspräsidium nimmt dies zum Anlass, auch kurze Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Querspange zu veröffentlichen. Sie betreffen unter anderem die Themen Variantenwahl, verkehrliche Wirkungen, Lärm, Über- und Unterführungen und das Wirtschaftswegenetz. Die Unterlagen sind ab sofort auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter "Bekanntmachungen" -> "Öffentliche Bekanntmachungen" -> "Planfeststellungen" -> "Querspange Erbach" abrufbar.

Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass die ausgelegten Planunterlagen aufgrund ihres Umfangs nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie können bei Bedarf erneut seit Montag im Rathaus Erbach eingesehen werden. Mit der Bereitstellung der Informationen im Internet ist keine neue Anhörungsrunde verbunden. Einwendungen gegen die Maßnahme können nicht mehr vorgebracht werden. Über die bereits fristgerecht erhobenen Einwendungen und alle Betroffenheiten entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Beschluss. Individuelle Antworten sind grundsätzlich nicht vorgesehen und aufgrund des Umfangs der Anhörung auch nicht leistbar.

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