21.11.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2915
306

Schwarzbuch: B 281 musste erneut umgebaut werden

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(Triptis) - Die neu gebaute B 281 mit der Autobahnanschlussstelle mit der A 9 sorgt auch im Schwarzbuch 2010 für Furore. Beide wurden im Dezember 2005 für den Verkehr freigegeben. Der 6-streifige Ausbau der A 9 und die vollständige Anbindung der neuen B 281 und B 2 wurden im November 2006 fertiggestellt. Die Bauweise der Bundesstraße B 281 aus Richtung Gera und die damit zusammenhängende Beschilderung sorgten aber für Irritationen unter den Fahrzeugführern. Es kam zu gefährlichen Verkehrssituationen, da über der Richtungsfahrbahn der Bundesstraße neben dem gelben Wegweiser für diese Bundesstraße ein blauer für die Autobahn hing. Dadurch glaubten viele Autofahrer schon auf dem Autobahnzubringer zu sein und fuhren entgegen der Fahrtrichtung auf die A 9. 2007 wurde deshalb die Gefahrenstelle für 94.000 Euro umgebaut. Der Abbiegestreifen von der B 281 auf die A 9 in Richtung Berlin wurde verlängert und die vorhandene Beschilderung entsprechend versetzt. Im Schwarzbuch 2007 wurde erstmals über die baulichen Veränderungen berichtet. Nach neuerlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass weitere Nachbesserungen notwendig waren. Für eine erneute endgültige Lösung wurde von Juli bis September 2009 der zwei Meter breite Mittelstreifen um rund 440 Meter verlängert. Da hierzu die Straße zu schmal war, musste sie komplett verbreitert werden. Dadurch ergaben sich Änderungen an den Abwasserkanälen, die ebenfalls umgebaut werden mussten. Es wurde festgestellt, dass der Amphibiendurchlass nun zu kurz war und auch verlängert werden musste. Die Verbreiterung wirkte sich negativ auf dem Lärmschutz aus. Die Wälle und in der Folge die Leiteinrichtungen mussten verändert werden. Die Baukosten beliefen sich auf insgesamt rund 585.000 Euro. Auf die Frage, warum dieser Abschnitt der B 281 nicht von vornherein anders gestaltet wurde, teilte die Deutsche Einheit Fernstraßenplanung- und -bau GmbH (DEGES) mit, dass die B 281 nach den geltenden Richtlinien geplant worden sei und die beobachteten Unsicherheiten im Fahrverhalten nicht absehbar waren.

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