06.07.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 1383
331

Todesfahrerin muss doch nicht ins Gefängnis

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(Ravensburg / Enzisreute) - Die damals unter Drogen stehende Todesfahrerin eines Unfalls im August 2006 auf der Bundesstraße 30 bei Enzisreute muss jetzt doch nicht ins Gefängnis. Ein Jahr Haft ohne Bewährung hatte das Amtsgericht Ravensburg im März verhängt. Das Landgericht milderte in der Berufungsverhandlung nun das Urteil mit Auflagen ab.

Zum Beginn der Verhandlung zitierte Winfried Karitter, Richter am Landgericht Ravensburg, das Urteil des Amtsgerichtes Ravensburg vom März. Die Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Da bei der 19-jährigen eine seelische Reifeverzögerung festgestellt wurde findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Die damalige Richterin forderte von der jungen Frau sich einer Drogentherapie zu unterziehen, nur dann könne die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Nun sind bereits mehr als drei Monate vergangen. Zunächst fragte der Richter die Angeklagte, deren Drogenkarriere mit elf Jahren begann, was sie inzwischen getan habe um sich von ihrer Drogensucht zu befreien. Inzwischen habe sie Kontakt zum Zentrum für Psychiatrie in Weißenau aufgenommen, da sie dort eine Therapie anstrebe, allerdings sei die Wartezeit lange und die Finanzierung noch nicht gesichert. Auch arbeite sie seit drei Monaten als Vorpraktikantin in einer Altenpflegeeinrichtung und möchte dort anschließend eine Ausbildung zur Altenpflegerin beginnen. Auf die Frage des Richters nach der Verzögerung der Aufnahme einer Therapie antwortete die junge Frau, dass sie sich zunächst an ihrem neuen Arbeitsplatz einarbeiten und dort Sicherheit gewinnen wollte, um sich später voll auf ihre Therapie konzentrieren zu können. Das letzte mal habe sie in der Unglücksnacht im August 2006 Drogen zu sich genommen.

Als vorsichtige positive Entwicklung erkannte der Richter das bereits drei Monate dauernde Vorpraktikum an, durch das sie Durchhaltevermögen gezeigt habe. Die Anwälte und Staatsanwaltschaft waren sich anschließend im Grundsatz einig. Die junge Frau erhält Vorbewährung. Nach kurzer Beratung sprach Richter Karitter das Urteil. Ein Jahr Jugendstrafe mit Vorbewährung bis zum 01. Februar 2008. Allerdings verknüpfte er die Vorbewährung an die Bedingungen, dass der Frau ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt wird, sie die stationäre Drogentherapie baldmöglichst beginnen müsse, bis zum Ende durchhalten und ihr Vorpraktikum nicht abbrechen darf. Außerdem muss sie sich bis zum Beginn der stationären Therapie ambulant behandeln lassen. Im September soll der Bewährungshelfer einen ersten Bericht vorlegen. Liegt bis dahin irgend ein Verstoß vor, so kommt sie unverzüglich in Haft.

Nach der Verhandlung wünschte Karitter ihr viel Erfolg: "Mit Drogen hat Ihr Leben keine Zukunft". "Wären wir im Erwachsenenstrafrecht, würden Sie brummen", ist sich Karitter sicher.

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