23.06.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4128
621

Lärmaktionsplan ist beschlossen

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(Bad Waldsee) - Der Gemeinderat hat sich am Montag abschließend mit dem Lärmaktionsplan beschäftigt und mehrheitlich beschlossen. Gegenstimmen kamen lediglich von den Freien Wählern. Die Stadträte Bernhard Schultes und Stefan Senko stimmten gegen den Lärmaktionsplan. Beide hatten in der Vergangenheit häufiger ihre Kritik an der von der EU verbindlich geforderten Lärmaktionsplanung geäußert.

Der Plan wurde vom 22. Februar 2013 an einen Monat lang öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der Stadt Bad Waldsee eingestellt. Von Seiten der Bürger sind keine Stellungnahmen mehr eingegangen. Die Daten werden nun fristgerecht an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz weitergeleitet, welche die Informationen der EU-Kommission vorlegt.

Der Lärmaktionsplan ist die Grundlage, mit den zuständigen Behörden über konkrete Maßnahmen zum Lärmschutz zu sprechen. Lärmschutzmaßnahmen sollen in Bad Waldsee in der Friedhof-, Frauenberg-, Bahnhof- und Wurzacher Straße erfolgen, sowie in den B 30-Ortsdurchfahrten von Gaisbeuren und Enzisreute.

Für die beide B 30-Orte kann laut Plan eine nachhaltige Lärmminderung auf ein vertretbares Niveau nur noch durch eine Umfahrung oder Untertunnelung erreicht werden. Durch den Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags sind in Enzisreute alle kurz- bis mittelfristigen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. Trotz des Belags liegt die Lärmbelastung aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastung von ca. 23.000 Fahrzeugen an Werktagen immer noch deutlich über 70 dB(A). Maßnahmen zur Lärm-Verbesserung in Gaisbeuren lässt die Stadt Bad Waldsee zurzeit untersuchen. Wie im Vorfeld der Lärmaktionsplanung erwähnt wurde könnte eine Reduzierung der Geschwindigkeit zum Verkehrszusammenbruch führen, da auch hier die Verkehrsbelastung an Werktagen bei ca. 23.000 Fahrzeugen liegt. Deshalb ist im Lärmaktionsplan für Gaisbeuren mittelfristig nur von einem lärmarmen Fahrbahnbelag die Rede. Ferner wird auf die laufende Untersuchung verwiesen. Diese soll bis Ende des Jahres vorliegen. Dann steht fest, welche kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen möglich sind.

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