13.05.2005 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 597
789

Planbeschleunigungsverfahren gilt nicht für B 30

Abbildung
(Berlin) - Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen teilt mit, dass das Rot-Grüne Kabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zum geplanten Planungsvereinfachungsgesetz gebilligt hat. Allerdings gilt ein wesentlicher Teil dieses Gesetzes nicht für die Bundesstraße 30, da diese nach wie vor nur eine Nebenstrecke sei. Übrigens gilt dieser Teil genauso für die Bahnlinie Ulm - Friedrichshafen - Lindau, da diese nur regionale Bedeutung habe. Hingegen enthalten ist die überflüssige Autobahn 39 von Wolfsburg nach Lüneburg, die parallel zur A 7 verlaufen soll.

Die wichtigsten Veränderungen zur Beschleunigung von Verkehrsprojekten:

1. Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung
Künftig müssen Grundstückseigentümer Boden- und Grundwasseruntersuchungen, Vermessungen und vorübergehende Markierungen auch dann dulden, wenn diese Maßnahmen nicht nur zur Vorbereitung der Planung, sondern auch zur Vorbereitung der Baudurchführung dienen.

Beschleunigungseffekt: 7 bis 9 Monate.


2. Präklusionsfrist für Vereine
Auch Vereine müssen - wie schon heute jeder betroffene Bürger - fortan ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist von Plänen vorbringen

Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Monate.


3. Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen
Die Anhörungsbehörde kann unter bestimmten Umständen auf Erörterungstermine verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn weder Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden.

Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Wochen.


4. Ermittlungserleichterungen im Fall Orts abwesender Grundeigentümer
Künftig braucht die Behörde über die Prüfung von Grundbuch und Grundsteuertabelle hinaus keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen mehr anzustellen.

Beschleunigungseffekt: nicht generell zu beziffern, kann aber im Einzelfall erheblich sein, wichtig ist Erhöhung der Planungssicherheit.


5. Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz
Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll künftig in ganz Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug (EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss für alle Bürger nachvollziehbar sein, wie mit diesen Kriterien in der Praxis umgegangen wird. Daher wurden in den Gesetzentwurf drei Listen aufgenommen, in denen diejenigen anstehenden Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenvorhaben aufgelistet sind, auf die die mit den Verfassungsressorts vereinbarten Kriterien zutreffen. Im Ergebnis geht es um 22 Schienenvorhaben, 60 Straßenvorhaben und 6 Wasserstraßenvorhaben. Da die B 30 nur eine unbedeutende Nebenstrecke sei, trifft dieser Punkt nicht auf die Bundesstraße zu.

Beschleunigungseffekt: etwa 1 bis 1,5 Jahre.

  0 Kommentare

Kommentar schreiben

Abbildung
(Gaisbeuren) - Einen weiteren 24/7-Verkaufsautomaten für Lebensmittel hat der Bad Waldseer Kaufmann Robert Lippmann kürzlich an der B 30 in Gaisbeuren in Betrieb genommen. Auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses „Li...
Abbildung
(Gaisbeuren / Enzisreute) - Im Zeitraum von Montag, 14. September, bis voraussichtlich Freitag, 25. September, werden entlang der B 30 in Gaisbeuren und Enzisreute mehrere Masten der Straßenbeleuchtung ausgetauscht. Die A...
Abbildung
(Stuttgart) - Zum 1. September 2026 ist in Baden-Württemberg eine neue bürokratische Vorgabe in Kraft getreten. Seitdem muss bei der Berichterstattung über Straftaten grundsätzlich auch die Nationalität der Tatverdäc...
Abbildung
(Baustetten) - Weil ein 18-jähriger am Sonntagnachmittag von einem Käfer belästigt wurde, fuhr er bei Laupheim-Baustetten in eine Baustellenabsicherung. Gegen 15.30 Uhr war der 18-jährige mit seinem Peugeot auf der B 3...
Abbildung
(Ulm) - Mit Verkehrsbehinderungen ist über das Wochenende im Raum Ulm/Neu-Ulm zu rechnen. Für den Ersatzneubau der Adenauerbrücke wird die B 10 von Samstagabend bis Montagmorgen in beiden Fahrtrichtungen voll gesperrt....
Abbildung
(Bad Waldsee) - Zwei Leichtverletzte und Sachschaden von rund 10.000 Euro hat ein Verkehrsunfall am Freitagvormittag auf der B 30 bei Bad Waldsee gefordert. Gegen 10.30 Uhr wollte der 25-jährige Lenker eines Lkw an der Au...