04.04.2017 - 18:43 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5788
597

Regierungspräsidium informiert über Untersuchung der Lärmbelastung

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(Ravensburg) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat die durch Injektionsarbeiten an der B 30-Baustelle bei Weißenau verursachten Schallübertragungen in zwei betroffenen Gebäuden messen lassen. Die Auswertung der Ergebnisse hat ergeben, dass der nachts in Wohngebäuden zulässige Immissionsrichtwert für einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen überschritten wird. Die gemessenen Geräuschspitzen konnten eindeutig den Bauvorgängen im Zusammenhang mit den Injektionsarbeiten im Bereich der Grundwasserwanne zugeordnet werden.

Die Messergebnisse wurden am Freitag, 31. März 2017, dem Landratsamt Ravensburg als zuständige Immissionsschutzbehörde vorgestellt. Als erste Reaktion auf die Grenzwertüberschreitungen bittet das Landratsamt Ravensburg, der mit der Bauausführung beauftragten ARGE Glass-Bauer, sich bis Freitag, 7. April 2017, zu den Grenzwertüberschreitungen zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist beabsichtigt das Landratsamt Ravensburg die Nachtarbeiten mit dem Düsenstrahlverfahren für den Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr zu untersagen. Sollte es der ARGE Glass-Bauer gelingen, durch eine Umstellung ihrer Verfahrensabläufe und/oder einen modifizierten Geräteeinsatz eine Verringerung der Emissionen zu erzielen und dadurch die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachzuweisen, würde die Grundlage für die Untersagung der Nachtarbeit entfallen.

Das Düsenstrahlverfahren kam bereits bei der Herstellung der Bahnüberführung im Jahr 2015, teilweise auch nachts, ohne erkennbare Beeinträchtigungen zum Einsatz. Vor diesem Hintergrund überrascht das aktuell auftretende Phänomen alle am Bau und an der Planung Beteiligten ebenso wie die inzwischen beigezogenen externen Fachleute. Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Lärmbelästigungen von Anfang an sehr ernst genommen und unterstützt zum Wohle der Betroffenen die nun seitens des Landratsamts unmittelbar nach dem Vorliegen der Messergebnisse geplanten weiteren Schritte.

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