24.03.2017 - 18:03 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5774
458

Weitere Untersuchungen zu Baustellenlärm

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(Ravensburg) - Das Regierungspräsidium Tübingen lässt weitere Untersuchungen zum Baustellenlärm bei Weißenau durchführen.

Wie berichtet treten bei den derzeit laufenden Arbeiten für den Bauabschnitt VI der Ortsumfahrung Ravensburg im Zuge der B 30 erhebliche Lärmemissionen auf.

Im Bereich der Überführung der Bahnlinie Friedrichshafen - Ulm wird im Zuge der Arbeiten eine Grundwasserwanne hergestellt, die auf Bohrpfählen gründet, welche bei Hochwasser ein "Aufschwimmen" der Wanne verhindern. Die Bohrpfähle wiederum werden durch mit Zement stabilisierte Bodensäulen vor schädlichen Krafteinwirkungen geschützt. Bei der Herstellung der Säulen wird im sogenannten Düsenstrahlverfahren in den Untergrund mittels Hochdruckinjektion Zement eingebracht.

Diese Injektionsarbeiten führen zu unerwarteten Schallübertragungen, die über mehrere hundert Meter bis in die angrenzenden Wohnbebauungen von Weißenau, aber auch in weiteren Ortsteilen wahrgenommen werden. Das Düsenstrahlverfahren kam bereits bei der Herstellung der Bahnüberführung im Jahr 2015 zum Einsatz - teilweise auch nachts. Damals jedoch ohne erkennbare Beeinträchtigungen.

Vor diesem Hintergrund ist das aktuell auftretende Lärm-Phänomen für alle am Bau und an der Planung Beteiligten ebenso wie die inzwischen beigezogenen externen Fachleute überraschend.

Das Regierungspräsidium nimmt die Lärmbelästigungen sehr ernst und ist dabei, die Belastungen so schnell wie möglich zu untersuchen und zu bewerten. In einem ersten Schritt wurde vom 10. bis 24. Februar 2017 in Gebäuden in der Fidel-Berger Straße und am Torplatz, in denen Geräusche wahrgenommen werden konnten, Schwingungsmessungen durchgeführt, bei denen allerdings keine Schwingungen festgestellt wurden.

Bei einer Veranstaltung am 15. März 2017, zu der die Beschwerdeführer und der Ortschaftsrat von Weißenau eingeladen waren, informierte das Regierungspräsidium Tübingen über das Ergebnis der Untersuchungen und seine Absicht, weitere Messungen bezüglich der Übertragung von Körperschall in den Gebäuden von Beschwerdeführern durchzuführen. Zwei Beschwerdeführer erklärten sich bereit, ihre Wohngebäude für diese Messungen zur Verfügung zu stellen.

Im ersten Gebäude wurde zwischenzeitlich gemessen. Sobald die Auswertungen und belastbare Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, wird das Regierungspräsidium die Öffentlichkeit darüber informieren.

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