27.01.2005 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 533
464

B 30 verpestet Grundwasser - Jetzt muss das Gericht entscheiden

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(Achstetten) - Die nächste Runde in Sachen Wasserversorgung Achstetten ist eingeläutet. Was bisher geschah: Achstetten möchte ein neues Wasserschutzgebiet einrichten, um die Eigenwasserversorgung zu sichern. Dummerweise führt durch das geplante Schutzgebiet die B 30. Das Landratsamt Biberach lehnte deshalb dieses Gesuch ab. Achstetten bestand aber auf ein Wasserschutzgebiet und reichte nach langem Hin und Her vor dem Verwaltungsgerichtshof Sigmaringen Klage ein. Besonders umstritten zwischen Landratsamt und Gemeinde Achstetten ist unter anderem folgender Punkt:

Das Landratsamt moniert, dass sich innerhalb des Schutzgebietes über einer Breite von 700 Metern die Bundesstraße 30 erstreckt. Werde die Schutzzone ausgewiesen bestehe immer noch die Gefahr, dass die Bundesstraße das Grundwasser verpeste, da sie in diesem Bereich über kein Kanalsystem verfüge und die Straßenabwässer direkt in die Natur geleitet werden. Die Nachrüstung der B 30 um einen Kanal würde bis zu einer Million kosten. Achstetten setzt dem allerdings entgegen, dass ein kostspieliges Nachrüsten gar nicht nötig sei.

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