16.03.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3112
422

Fledermaus, Grauspecht und Gelbbauchunke erfordern neue Trassenprüfung

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(Meckenbeuren) - Für die B 30 neu bei Meckenbeuren wird seit 1997 die Westtrasse durch den Brochenzeller Wald favorisiert. Jetzt aber mehren sich die Zeichen, dass damit nicht das letzte Wort gesprochen ist.

Seit 2006/2007 gelten neue Regelungen im Naturschutz- und Umweltschutz mit strengeren artenschutzrechtlichen Bedingungen. Auf diese hin wird jede Trasse untersucht, auch wenn sie bereits aus den 90er Jahren stammt, aber noch nicht planfestgestellt ist. Das neue Naturschutzrecht erfordert nun auch wieder eine Prüfung der Osttrasse.

"Im Rahmen einer Westumfahrung wären beispielhaft aller Voraussicht nach unter anderem Europarechtlich geschützte Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus oder die Große Bartfledermaus, der Grauspecht oder die Gelbbauchunke betroffen", sagt Oliver Knörr Pressesprecher beim Regierungspräsidium Tübingen. Gibt es artenschutzrechtliche Bedenken bei einer Trasse, dann muss geprüft werden, ob zumutbare Alternativen bestehen. Was die Osttrasse wieder ins Spiel bringt.

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