07.03.2009 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2113
214

Auf Videofahrzeug zu dicht aufgefahren

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(Hochdorf) - Wer ein Videofahrzeug der Polizei bedrängt, darf sich über rechtliche Folgen nicht wundern. Dies musste am Sonntagmittag ein 32-jähriger Autofahrer auf der Bundesstraße 30 bei Hochdorf zur Kenntnis nehmen. Der Mann war über eine längere Strecke bei einem Tempo von mehr als 100 Stundenkilometern gefährlich dicht an ein Zivilfahrzeug der Ulmer Verkehrspolizei herangefahren. Teilweise betrug der Abstand gerade noch sieben Meter. Bei Anwendung der gängigen Faustformel, Abstand gleich halber Tacho in Metern, wären bei diesem Tempo 50 Meter erforderlich gewesen. Das nun fällige "Lehrgeld" beinhaltet 240 Euro Bußgeld, vier Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten.

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