05.05.2021 - 21:14 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7324
673

Motorradfahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

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(Achstetten / Biberach) - Zwei junge Männer lieferten sich mit ihren Motorrädern im vergangenen Jahr ein Rennen auf der Bundesstraße 30. Dabei rasten sie durch eine Baustelle. Einer der beiden stürzte schwer und seine Maschine brannte aus. Anschließend flohen sie. Am Dienstag mussten sie sich vor dem Amtsgericht Biberach verantworten.

Die Staatsanwältin warf den beiden Motorradfahrern, 29 und 30 Jahre alt, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und im Falle des gestürzten Bikers Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung vor. Über ihre Anwälte ließen sie erklären, dass sie die Tat vollumfänglich einräumen. Es sei eine Ausfahrt unter Freunden gewesen, meinte der 29-jährige. Der 30-jährige ist froh den Unfall überlebt zu haben.

Zum Zeitpunkt des Unfalls hatten die Motorräder eine Geschwindigkeit etwa zwischen 120 und 136 Kilometer pro Stunde, erklärte ein Experte. Zuvor, als die Angeklagten im Baustellenbereich auf dem gesperrten Fahrstreifen fuhren, seien es zwischen 129 und 147 km/h gewesen, bei erlaubten 80 km/h.

Das Urteil fiel überraschend milde aus: Beide Angeklagten erhalten eine Bewährungsstrafe. Der 29-jährige wurde wegen des verbotenen Rennens und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 1.500 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen. Sein Führerschein bleibt eingezogen und für eine erneute Führerscheinprüfung bleibt er drei weitere Monate gesperrt. Die Richterin sah als strafmildernd an, dass er ein Geständnis ablegte und zum Tatzeitpunkt nur eine Vorstrafe hatte.

Der 30-jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten ebenfalls zur Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt einen Bewährungshelfer. Er hat 13 Vorstrafen. Fast alle beinhalten das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Trotz einer schwierigen Kindheit und einiger Gesetzesverstöße im Jugendalter habe sich vier Jahre vor dem Unfall etwas geändert, so lange lebte der Angeklagte ohne weitere Vergehen. Die Sozialprognose sei gut. Die Richterin zeigte sich davon überzeugt, dass der zweifache Familienvater aus dem Unfall gelernt und die richtigen Schlüsse gezogen hat.


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