09.03.2019 - 19:25 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6534
617

Nach Promillefahrt auf Bewährung verurteilt

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(Biberach) - Das Biberacher Amtsgericht hat einen 36-jährigen aus dem Raum Laupheim zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er war mit seinem Auto betrunken und ohne Führerschein auf der Bundesstraße 30 unterwegs.

Der Alkohol bestimmte lange Zeit sein Leben. Er verlor seinen Führerschein, wurde zunehmend gewalttätig, kam schließlich ins Krankenhaus und in die Psychiatrie, wo er einen Entzug startete. Seither habe er nichts mehr getrunken, gab er vor Gericht an. Eine Tat, die ihn dahinführte verübte er an einem Abend im Juli 2017. Der Familienvater war zusammen mit seiner damaligen Affäre auf der Bundesstraße 30 zwischen Ulm und Biberach unterwegs. Dabei brach ein Feuer im Motorraum des Autos aus. Die Löschversuche mit Bier scheiterten. In der Folge brannte der Wagen vollständig aus. Das Ganze hätte wohl kaum zu einem Gerichtsverfahren geführt, wenn der Mann nicht volltrunken gewesen wäre. Ein Blutalkoholtest ergab 2,6 Promille und einen Führerschein hatte er zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr.

Die Affäre sei zu diesem Zeitpunkt längst beendet gewesen, gab die Frau an. An diesem Abend wollten sie bei einer Autofahrt nochmals alles in Ruhe besprechen. Davor hatten beide schon einiges getrunken: Sie Whisky, er Bier. An einer Tankstelle kauften sie weiteren Alkohol, den beide während der Fahrt tranken.

Der Angeklagte hatte bereits mehrere Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit am Steuer auf dem Kerbholz. Dies wertete das Gericht als strafverschärfend, ebenso sein offenbar mangelndes Unrechtsbewusstsein. Für eine Bewährungsstrafe sprach, dass der Angeklagte seit Jahren eine feste Arbeitsstelle habe und mit dem offensichtlich erfolgreichen Alkoholentzug einen guten Weg eingeschlagen hat.

Die Staatsanwältin forderte eine viermonatige Haftstrafe auf Bewährung. Die Richterin legte sich auf drei Monate fest und setzte die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Darüber hinaus muss der Angeklagte eine in Raten zu bezahlende Geldauflage in Höhe von 2.000 Euro an einen Helferverein für Straßenverkehrsopfer leisten und die Kosten des Verfahrens tragen.


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