05.12.2020 - 19:29 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7174
1.136

Regierungspräsident kündigt Mobilitätsverwaltung an

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(Tübingen) - Im Zuge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt.

Im Zuge der Reform wird das Regierungspräsidium Tübingen seine Aufgaben und Projekte im Autobahnbereich an den Bund übergeben. Hierzu gehören der im letzten Bauabschnitt befindliche Ausbau der A 8 auf der Albhochfläche von Hohenstadt bis Ulm-Nord, der Betriebsdienst durch die Autobahnmeistereien Dornstadt (A 7, A 8) und Wangen im Allgäu (A 96), das Verkehrsmanagement auf den Autobahnen des Landes sowie die Fernmeldetechnik einschließlich der Fernmeldemeisterei Ludwigsburg.

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Autobahnen sind von überragender Bedeutung und übernehmen im Straßennetz unseres Landes eine zentrale Funktion. Deswegen war es uns ein großes Anliegen unsere Aufgaben und Projekte im Zusammenhang mit Autobahnen in einem einwandfreien Zustand an den Bund zu übergeben. Die Zuständigkeit für die Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk Tübingen bleibt bei uns. Außerdem wird das Regierungspräsidium Tübingen den eingeschlagenen Weg hin zu einer modernen Mobilitätsverwaltung konsequent weitergehen.“

Insgesamt wechseln 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Regierungspräsidium Tübingen zur Autobahn GmbH des Bundes.


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