Finanzierung von Bundesfernstraßen



In Deutschland finanziert der Bund in der Regel die Bundesfernstraßen: die Unterhaltung, die Sanierung und den Neu- und Ausbau. Die Finanzierung der Bundesfernstraßen, also der Bundesautobahnen und Bundesstraßen, erfolgt dabei im Allgemeinen aus dem Steueraufkommen des Bundes und dem Aufkommen aus der Lkw-Maut. Das Instrument der Privaten Vorfinanzierung findet nach den Pilotprojekten in den Neunzigerjahren und um die Jahrtausendwende keine Anwendung mehr. Gründe hierfür sind Belastungen zukünftiger Bundeshaushalte und zusätzlicher Finanzierungskosten. Genutzt werden heute aber in begrenztem Umfang Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP). Hierbei reicht der Bund Maut-Einnahmen an die Betreiber weiter.

 

Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)
Mit Öffentlich Privaten Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau geht der Bund längerfristige vertragliche Kooperationen zwischen der Straßenbauverwaltung und Privaten ein. Diese Verträge haben gewöhnlich eine Laufzeit von 30 Jahren. Von der Zusammenarbeit erwartet das Bundesministerium für Verkehr eine schnellere Umsetzung von Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen und Effizienzgewinne in wirtschaftlicher Hinsicht in den Bereichen Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung. Darüber hinaus soll das Anlagevermögen Infrastruktur zielgerichtet entwickelt werden. Zur Erreichung dieser Ziele finden im Bundesfernstraßenbau unterschiedliche Formen von Betreibermodellen Anwendung, um wesentliche Aufgaben, wie Bau, Betrieb, Erhaltung, in Teilen auch die Finanzierung, an Private zur Ausführung zu übertragen. Dabei findet jedoch keine materielle Privatisierung statt.
 

A-Modell
Mit der Einführung der Lkw-Maut auf Autobahnen im Jahr 2005 wurde das Betreibermodell für die mehrstreifige Erweiterung von Bundesautobahnen ermöglicht - das sogenannte A-Modell. Es gilt für den Anbau zusätzlicher Fahrstreifen an Autobahnen, die Erhaltung und den Betrieb sowie die Finanzierung von Autobahnen durch einen privaten Betreiber. Als Vergütung erhält er das Gebührenaufkommen der Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen im Konzessionsabschnitt oder Teile davon während der Vertragslaufzeit. Zusätzlich kann eine Anschubfinanzierung gewährt werden.
 

F-Modell
Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz aus dem Jahr 1994 bildet in Deutschland die Rechtsgrundlage für das sogenannte F-Modell. Danach werden Bau, Erhaltung, Betrieb und anteilige Finanzierung einem Privaten zur Ausübung übertragen. Zur Refinanzierung erhält er das Recht, von allen Nutzern, auch von Pkw, Mautgebühren zu erheben. Das F-Modell ist ebenfalls stark beschränkt: auf Brücken, Tunnel und Gebirgspässe im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie auf mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr (autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen).


Funktionsbauverträge
Der Funktionsbauvertrag ist eine Weiterentwicklung der bei der Vergabe von Bauleistungen in der Regel abgeschlossenen konventionellen Bauverträge, der an die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB) angelehnt ist, aber funktionale Elemente enthält. Über die gesamte Vertragslaufzeit bis zu 30 Jahren fasst der Funktionsbauvertrag den Bau, den Ausbau oder die Grunderneuerung einer Straße und deren bauliche Erhaltung am selben Streckenabschnitt zusammen. Der Auftragnehmer ist damit auch für die Erhaltung seines Bauwerks verantwortlich. Ziel ist es, die Qualität des Bauwerks Straße über die gesamte Nutzungsdauer zu verbessern und dadurch weniger Eingriffe in den Verkehr zu erreichen. Zudem sind nach Abschluss der Baumaßnahme die Erhaltungsmaßnahmen und damit die Gebrauchstauglichkeit für den Straßennutzer langfristig abgesichert.


Letzte Aktualisierung: 02. März 2021
Seite erstellt am: 16. Feb. 2021