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Bundesstraße 30 in Oberschwaben
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Deutsche Verkehrszahlendatenbank
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Deutsche Verkehrszahlendatenbank
Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2015.
Ergebnisse der in der Regel alle fünf Jahre stattfindenden manuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung in Deutschland.
Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2015.
Ergebnisse der in der Regel alle fünf Jahre stattfindenden manuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung in Deutschland.
Verkehrszahlen 2015
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Nr.
B-Rang
L-Rang
Land
Straße
Abschnitt
DTV
SV
BPL
911
(896)
117
(86)
SH
A 1
A 1
AS Heiligenhafen-Mitte (6) - AS Jahnshof (8)Nr.
1
1
(1)
B-Rang
911
911
(896)
L-Rang
117
117
(86)
Land
SH
SH
DTV
17.700
17.700
SV
1.593
(9,0%)
1.593
(9,0%)
BPL
Zählstelle: 1631 0516
Bemerkung: -
Bemerkung: -
17.700
1.593
(9,0%)
(9,0%)
897
(883)
111
(83)
SH
A 1
A 1
AS Jahnshof (8) - AS Oldenburg i.H.-Nord (9)Nr.
2
2
(2)
B-Rang
897
897
(883)
L-Rang
111
111
(83)
Land
SH
SH
DTV
19.100
19.100
SV
1.776
(9,3%)
1.776
(9,3%)
BPL
Zählstelle: 1631 0146
Bemerkung: -
Bemerkung: -
19.100
1.776
(9,3%)
(9,3%)
888
(874)
105
(78)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Nord (9) - AS Oldenburg i.H.-Mitte (10)Nr.
3
3
(3)
B-Rang
888
888
(874)
L-Rang
105
105
(78)
Land
SH
SH
DTV
20.000
20.000
SV
2.020
(10,1%)
2.020
(10,1%)
BPL
Zählstelle: 1631 1124
Bemerkung: -
Bemerkung: -
20.000
2.020
(10,1%)
(10,1%)
897
(883)
111
(83)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Mitte (10) - AS Oldenburg i.H.-Süd (11)Nr.
4
4
(4)
B-Rang
897
897
(883)
L-Rang
111
111
(83)
Land
SH
SH
DTV
19.100
19.100
SV
1.872
(9,8%)
1.872
(9,8%)
BPL
Zählstelle: 1731 0145
Bemerkung: -
Bemerkung: -
19.100
1.872
(9,8%)
(9,8%)
893
(879)
108
(81)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Süd (11) - AS Lensahn (12)Nr.
5
5
(5)
B-Rang
893
893
(879)
L-Rang
108
108
(81)
Land
SH
SH
DTV
19.500
19.500
SV
1.775
(9,1%)
1.775
(9,1%)
BPL
Zählstelle: 1731 0138
Bemerkung: -
Bemerkung: -
19.500
1.775
(9,1%)
(9,1%)
889
(875)
106
(79)
SH
A 1
A 1
AS Lensahn (12) - AS Neustadt i.H.-Pelzerhaken (13)Nr.
6
6
(6)
B-Rang
889
889
(875)
L-Rang
106
106
(79)
Land
SH
SH
DTV
19.900
19.900
SV
1.632
(8,2%)
1.632
(8,2%)
BPL
Zählstelle: 1831 0631
Bemerkung: -
Bemerkung: -
19.900
1.632
(8,2%)
(8,2%)
821
(810)
77
(63)
SH
A 1
A 1
AS Neustadt i.H.-Pelzerhaken (13) - AS Neustadt i.H.-Mitte (14)Nr.
7
7
(7)
B-Rang
821
821
(810)
L-Rang
77
77
(63)
Land
SH
SH
DTV
26.700
26.700
SV
2.483
(9,3%)
2.483
(9,3%)
BPL
Zählstelle: 1830 1105
Bemerkung: -
Bemerkung: -
26.700
2.483
(9,3%)
(9,3%)
809
(798)
75
(61)
SH
A 1
A 1
AS Neustadt i.H.-Mitte (14) - AS Eutin (15)Nr.
8
8
(8)
B-Rang
809
809
(798)
L-Rang
75
75
(61)
Land
SH
SH
DTV
27.900
27.900
SV
1.897
(6,8%)
1.897
(6,8%)
BPL
Zählstelle: 1930 0136
Bemerkung: -
Bemerkung: -
27.900
1.897
(6,8%)
(6,8%)
725
(718)
53
(45)
SH
A 1
A 1
AS Eutin (15) - AS Scharbeutz (16)Nr.
9
9
(9)
B-Rang
725
725
(718)
L-Rang
53
53
(45)
Land
SH
SH
DTV
36.300
36.300
SV
2.541
(7,0%)
2.541
(7,0%)
BPL
Zählstelle: 1930 0139
Bemerkung: -
Bemerkung: -
36.300
2.541
(7,0%)
(7,0%)
737
(729)
57
(49)
SH
A 1
A 1
AS Scharbeutz (16) - AS Pansdorf (17)Nr.
10
10
(10)
B-Rang
737
737
(729)
L-Rang
57
57
(49)
Land
SH
SH
DTV
35.100
35.100
SV
2.282
(6,5%)
2.282
(6,5%)
BPL
Zählstelle: 1930 0135
Bemerkung: -
Bemerkung: -
35.100
2.282
(6,5%)
(6,5%)
712
(705)
46
(39)
SH
A 1
A 1
AS Pansdorf (17) - AS Ratekau (18)Nr.
11
11
(11)
B-Rang
712
712
(705)
L-Rang
46
46
(39)
Land
SH
SH
DTV
37.600
37.600
SV
2.294
(6,1%)
2.294
(6,1%)
BPL
Zählstelle: 2030 0134
Bemerkung: -
Bemerkung: -
37.600
2.294
(6,1%)
(6,1%)
664
(658)
37
(32)
SH
A 1
A 1
AS Ratekau (18) - AS Sereetz (19)Nr.
12
12
(12)
B-Rang
664
664
(658)
L-Rang
37
37
(32)
Land
SH
SH
DTV
42.400
42.400
SV
2.247
(5,3%)
2.247
(5,3%)
BPL
Zählstelle: 2030 0133
Bemerkung: -
Bemerkung: -
42.400
2.247
(5,3%)
(5,3%)
706
(699)
45
(38)
SH
A 1
A 1
AS Sereetz (19) - AD Bad Schwartau (A 226)Nr.
13
13
(13)
B-Rang
706
706
(699)
L-Rang
45
45
(38)
Land
SH
SH
DTV
38.200
38.200
SV
2.254
(5,9%)
2.254
(5,9%)
BPL
Zählstelle: 2030 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
38.200
2.254
(5,9%)
(5,9%)
452
(448)
24
(21)
SH
A 1
A 1
AD Bad Schwartau (A 226) - AS Bad Schwartau (21)Nr.
14
14
(14)
B-Rang
452
452
(448)
L-Rang
24
24
(21)
Land
SH
SH
DTV
63.900
63.900
SV
5.240
(8,2%)
5.240
(8,2%)
BPL
Zählstelle: 2030 0110
Bemerkung: -
Bemerkung: -
63.900
5.240
(8,2%)
(8,2%)
406
(402)
15
(12)
SH
A 1
A 1
AS Bad Schwartau (21) - AS Lübeck-Zentrum (22)Nr.
15
15
(15)
B-Rang
406
406
(402)
L-Rang
15
15
(12)
Land
SH
SH
DTV
68.700
68.700
SV
5.633
(8,2%)
5.633
(8,2%)
BPL
Zählstelle: 2130 1108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
68.700
5.633
(8,2%)
(8,2%)
445
(441)
21
(18)
SH
A 1
A 1
AS Lübeck-Zentrum (22) - AS Lübeck-Moisling (23)Nr.
16
16
(16)
B-Rang
445
445
(441)
L-Rang
21
21
(18)
Land
SH
SH
DTV
64.600
64.600
SV
6.460
(10,0%)
6.460
(10,0%)
BPL
Zählstelle: 2129 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
64.600
6.460
(10,0%)
(10,0%)
448
(444)
22
(19)
SH
A 1
A 1
AS Lübeck-Moisling (23) - AK Lübeck (A 20)Nr.
17
17
(17)
B-Rang
448
448
(444)
L-Rang
22
22
(19)
Land
SH
SH
DTV
64.300
64.300
SV
7.073
(11,0%)
7.073
(11,0%)
BPL
Zählstelle: 2129 0014
Bemerkung: -
Bemerkung: -
64.300
7.073
(11,0%)
(11,0%)
395
(391)
14
(11)
SH
A 1
A 1
AK Lübeck (A 20) - AS Reinfeld (25)Nr.
18
18
(18)
B-Rang
395
395
(391)
L-Rang
14
14
(11)
Land
SH
SH
DTV
69.800
69.800
SV
7.469
(10,7%)
7.469
(10,7%)
BPL
Zählstelle: 2129 0108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
69.800
7.469
(10,7%)
(10,7%)
411
(407)
17
(14)
SH
A 1
A 1
AS Reinfeld (25) - AS Bad Oldesloe (26)Nr.
19
19
(19)
B-Rang
411
411
(407)
L-Rang
17
17
(14)
Land
SH
SH
DTV
68.100
68.100
SV
7.968
(11,7%)
7.968
(11,7%)
BPL
Zählstelle: 2228 1101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
68.100
7.968
(11,7%)
(11,7%)
395
(391)
14
(11)
SH
A 1
A 1
AS Bad Oldesloe (26) - AK Bargteheide (A 21)Nr.
20
20
(20)
B-Rang
395
395
(391)
L-Rang
14
14
(11)
Land
SH
SH
DTV
69.800
69.800
SV
7.469
(10,7%)
7.469
(10,7%)
BPL
Zählstelle: 2228 0106
Bemerkung: -
Bemerkung: -
69.800
7.469
(10,7%)
(10,7%)
314
(312)
9
(7)
SH
A 1
A 1
AK Bargteheide (A 21) - AS Ahrensburg (28)Nr.
21
21
(21)
B-Rang
314
314
(312)
L-Rang
9
9
(7)
Land
SH
SH
DTV
79.300
79.300
SV
9.357
(11,8%)
9.357
(11,8%)
BPL
Zählstelle: 2227 4601
Bemerkung: -
Bemerkung: -
79.300
9.357
(11,8%)
(11,8%)
190
(190)
1
(1)
SH
A 1
A 1
AS Ahrensburg (28) - AS Stapelfeld (29)Nr.
22
22
(22)
B-Rang
190
190
(190)
L-Rang
1
1
(1)
Land
SH
SH
DTV
95.100
95.100
SV
10.271
(10,8%)
10.271
(10,8%)
BPL
Zählstelle: 2327 0004
Bemerkung: -
Bemerkung: -
95.100
10.271
(10,8%)
(10,8%)
200
(200)
2
(2)
SH
A 1
A 1
AS Stapelfeld (29) - AS Barsbüttel (30)Nr.
23
23
(23)
B-Rang
200
200
(200)
L-Rang
2
2
(2)
Land
SH
SH
DTV
93.200
93.200
SV
10.532
(11,3%)
10.532
(11,3%)
BPL
Zählstelle: 2427 0003
Bemerkung: -
Bemerkung: -
93.200
10.532
(11,3%)
(11,3%)
257
(257)
4
(4)
SH
A 1
A 1
AS Barsbüttel (30) - AK Hamburg-Ost (A 24)Nr.
24
24
(24)
B-Rang
257
257
(257)
L-Rang
4
4
(4)
Land
SH
SH
DTV
86.100
86.100
SV
9.643
(11,2%)
9.643
(11,2%)
BPL
Zählstelle: 2427 1102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
86.100
9.643
(11,2%)
(11,2%)
156
(156)
8
(8)
HH
A 1
A 1
AK Hamburg-Ost (A 24) - AS Hamburg-Öjendorf (32)Nr.
25
25
(25)
B-Rang
156
156
(156)
L-Rang
8
8
(8)
Land
HH
HH
DTV
99.900
99.900
SV
16.184
(16,2%)
16.184
(16,2%)
BPL
Zählstelle: 2426 6060
Bemerkung: -
Bemerkung: -
99.900
16.184
(16,2%)
(16,2%)
146
(146)
5
(5)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Öjendorf (32) - AS Hamburg-Billstedt (33)Nr.
26
26
(26)
B-Rang
146
146
(146)
L-Rang
5
5
(5)
Land
HH
HH
DTV
101.400
101.400
SV
16.325
(16,1%)
16.325
(16,1%)
BPL
Zählstelle: 2426 0012
Bemerkung: -
Bemerkung: -
101.400
16.325
(16,1%)
(16,1%)
214
(214)
12
(12)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Billstedt (33) - AS Hamburg-Moorfleet (34)Nr.
27
27
(27)
B-Rang
214
214
(214)
L-Rang
12
12
(12)
Land
HH
HH
DTV
91.200
91.200
SV
15.048
(16,5%)
15.048
(16,5%)
BPL
Zählstelle: 2426 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
91.200
15.048
(16,5%)
(16,5%)
86
(86)
1
(1)
HH
A 1
A 1
AK Hamburg-Süd (Tkn A 255) - AS Hamburg-Stillhorn (37)Nr.
28
28
(28)
B-Rang
86
86
(86)
L-Rang
1
1
(1)
Land
HH
HH
DTV
114.200
114.200
SV
15.189
(13,3%)
15.189
(13,3%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 2526 0015
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H A1 AD Hamburg-SO - AS Hamburg-Stillhorn | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
114.200
15.189
(13,3%)
(13,3%)
VB
106
(106)
2
(2)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Stillhorn (37) - AS Hamburg-Harburg (38)Nr.
29
29
(29)
B-Rang
106
106
(106)
L-Rang
2
2
(2)
Land
HH
HH
DTV
109.700
109.700
SV
14.919
(13,6%)
14.919
(13,6%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2526 6063
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AS Hamburg-Stillhorn - Lgr. HH/NI | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
109.700
14.919
(13,6%)
(13,6%)
WB*
134
(134)
6
(6)
NI
A 1
A 1
AS Hamburg-Harburg (38) - AK Maschener Kreuz (Tkn A 250)Nr.
30
30
(30)
B-Rang
134
134
(134)
L-Rang
6
6
(6)
Land
NI
NI
DTV
103.500
103.500
SV
14.076
(13,6%)
14.076
(13,6%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2526 3351
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HH/NI - Horster Dreieck | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
103.500
14.076
(13,6%)
(13,6%)
WB*
215
(215)
13
(13)
NI
A 1
A 1
AK Maschener Kreuz (Tkn A 250) - AD Horster Dreieck (Tkn A 7)Nr.
31
31
(31)
B-Rang
215
215
(215)
L-Rang
13
13
(13)
Land
NI
NI
DTV
91.100
91.100
SV
12.572
(13,8%)
12.572
(13,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2626 0063
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HH/NI - Horster Dreieck | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
91.100
12.572
(13,8%)
(13,8%)
WB*
447
(443)
58
(56)
NI
A 1
A 1
AD Horster Dreieck (Tkn A 7) - AS Hittfeld (41)Nr.
32
32
(32)
B-Rang
447
447
(443)
L-Rang
58
58
(56)
Land
NI
NI
DTV
64.400
64.400
SV
9.660
(15,0%)
9.660
(15,0%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0061
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
64.400
9.660
(15,0%)
(15,0%)
WB*
470
(466)
69
(67)
NI
A 1
A 1
AS Hittfeld (41) - AS Dibbersen (42)Nr.
33
33
(33)
B-Rang
470
470
(466)
L-Rang
69
69
(67)
Land
NI
NI
DTV
62.100
62.100
SV
9.501
(15,3%)
9.501
(15,3%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0059
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.100
9.501
(15,3%)
(15,3%)
WB*
508
(504)
83
(81)
NI
A 1
A 1
AS Dibbersen (42) - AD Buchholzer Dreieck (A 261)Nr.
34
34
(34)
B-Rang
508
508
(504)
L-Rang
83
83
(81)
Land
NI
NI
DTV
58.100
58.100
SV
9.180
(15,8%)
9.180
(15,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0058
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
58.100
9.180
(15,8%)
(15,8%)
WB*
285
(285)
26
(26)
NI
A 1
A 1
AD Buchholzer Dreieck (A 261) - AS Rade (44)Nr.
35
35
(35)
B-Rang
285
285
(285)
L-Rang
26
26
(26)
Land
NI
NI
DTV
82.700
82.700
SV
14.638
(17,7%)
14.638
(17,7%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2624 0057
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
82.700
14.638
(17,7%)
(17,7%)
FD
428
(424)
54
(53)
NI
A 1
A 1
AS Rade (44) - AS Hollenstedt (45)Nr.
36
36
(36)
B-Rang
428
428
(424)
L-Rang
54
54
(53)
Land
NI
NI
DTV
66.300
66.300
SV
12.796
(19,3%)
12.796
(19,3%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2624 0055
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
66.300
12.796
(19,3%)
(19,3%)
FD
458
(454)
61
(59)
NI
A 1
A 1
AS Hollenstedt (45) - AS Heidenau (46)Nr.
37
37
(37)
B-Rang
458
458
(454)
L-Rang
61
61
(59)
Land
NI
NI
DTV
63.300
63.300
SV
12.660
(20,0%)
12.660
(20,0%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2623 0053
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
63.300
12.660
(20,0%)
(20,0%)
FD
459
(455)
62
(60)
NI
A 1
A 1
AS Heidenau (46) - AS Sittensen (47)Nr.
38
38
(38)
B-Rang
459
459
(455)
L-Rang
62
62
(60)
Land
NI
NI
DTV
63.200
63.200
SV
12.640
(20,0%)
12.640
(20,0%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2723 0051
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
63.200
12.640
(20,0%)
(20,0%)
FD
465
(461)
66
(64)
NI
A 1
A 1
AS Sittensen (47) - AS Elsdorf (48)Nr.
39
39
(39)
B-Rang
465
465
(461)
L-Rang
66
66
(64)
Land
NI
NI
DTV
62.600
62.600
SV
12.583
(20,1%)
12.583
(20,1%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2722 0050
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.600
12.583
(20,1%)
(20,1%)
FD
462
(458)
63
(61)
NI
A 1
A 1
AS Elsdorf (48) - AS Bockel (49)Nr.
40
40
(40)
B-Rang
462
462
(458)
L-Rang
63
63
(61)
Land
NI
NI
DTV
62.900
62.900
SV
12.454
(19,8%)
12.454
(19,8%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2821 0013
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Sittensen (47) - AS Bockel (49)
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Sittensen (47) - AS Bockel (49)
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.900
12.454
(19,8%)
(19,8%)
FD
427
(423)
53
(52)
NI
A 1
A 1
AS Bockel (49) - AS Stuckenborstel (50)Nr.
41
41
(41)
B-Rang
427
427
(423)
L-Rang
53
53
(52)
Land
NI
NI
DTV
66.400
66.400
SV
12.749
(19,2%)
12.749
(19,2%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2721 3302
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
66.400
12.749
(19,2%)
(19,2%)
FD
366
(362)
37
(37)
NI
A 1
A 1
AS Stuckenborstel (50) - AS Posthausen (51)Nr.
42
42
(42)
B-Rang
366
366
(362)
L-Rang
37
37
(37)
Land
NI
NI
DTV
73.100
73.100
SV
13.450
(18,4%)
13.450
(18,4%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2921 0012
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
73.100
13.450
(18,4%)
(18,4%)
FD
367
(363)
38
(38)
NI
A 1
A 1
AS Posthausen (51) - AS Oyten (52)Nr.
43
43
(43)
B-Rang
367
367
(363)
L-Rang
38
38
(38)
Land
NI
NI
DTV
73.000
73.000
SV
13.505
(18,5%)
13.505
(18,5%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2920 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
73.000
13.505
(18,5%)
(18,5%)
FD
318
(316)
30
(30)
NI
A 1
A 1
AS Oyten (52) - AK Bremer Kreuz (A 27)Nr.
44
44
(44)
B-Rang
318
318
(316)
L-Rang
30
30
(30)
Land
NI
NI
DTV
78.700
78.700
SV
13.615
(17,3%)
13.615
(17,3%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2919 0009
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
78.700
13.615
(17,3%)
(17,3%)
FD
150
(150)
7
(7)
NI
A 1
A 1
AK Bremer Kreuz (A 27) - AS Uphusen/Bremen-Mahndorf (54)Nr.
45
45
(45)
B-Rang
150
150
(150)
L-Rang
7
7
(7)
Land
NI
NI
DTV
100.800
100.800
SV
17.338
(17,2%)
17.338
(17,2%)
BPL
WB*
WB*
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 0108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
WB* WB* |
H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI |
E 8 E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
100.800
17.338
(17,2%)
(17,2%)
WB*
WB*
WB*
128
(128)
2
(2)
HB
A 1
A 1
AS Uphusen/Bremen-Mahndorf (54) - AS Bremen-Hemelingen (55)Nr.
46
46
(46)
B-Rang
128
128
(128)
L-Rang
2
2
(2)
Land
HB
HB
DTV
104.800
104.800
SV
18.969
(18,1%)
18.969
(18,1%)
BPL
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 0109
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
WB* WB* WB* |
H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI |
E 8 E 8 E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
104.800
18.969
(18,1%)
(18,1%)
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
70
(70)
1
(1)
HB
A 1
A 1
AS Bremen-Hemelingen (55) - AS Bremen-Arsten (56)Nr.
47
47
(47)
B-Rang
70
70
(70)
L-Rang
1
1
(1)
Land
HB
HB
DTV
118.300
118.300
SV
18.691
(15,8%)
18.691
(15,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 2401
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
118.300
18.691
(15,8%)
(15,8%)
WB*
162
(162)
3
(3)
HB
A 1
A 1
AS Bremen-Arsten (56) - AS Bremen/Brinkum (57)Nr.
48
48
(48)
B-Rang
162
162
(162)
L-Rang
3
3
(3)
Land
HB
HB
DTV
99.200
99.200
SV
17.360
(17,5%)
17.360
(17,5%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2918 0111
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
99.200
17.360
(17,5%)
(17,5%)
WB*
276
(276)
25
(25)
NI
A 1
A 1
AS Bremen/Brinkum (57) - AD Stuhr (A 28)Nr.
49
49
(49)
B-Rang
276
276
(276)
L-Rang
25
25
(25)
Land
NI
NI
DTV
83.800
83.800
SV
14.665
(17,5%)
14.665
(17,5%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2918 0001
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AS Bremen/Brinkum - AD Stuhr | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
83.800
14.665
(17,5%)
(17,5%)
WB*
588
(584)
110
(107)
NI
A 1
A 1
AD Stuhr (A 28) - AS Groß Ippener (59)Nr.
50
50
(50)
B-Rang
588
588
(584)
L-Rang
110
110
(107)
Land
NI
NI
DTV
50.000
50.000
SV
11.100
(22,2%)
11.100
(22,2%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3017 0003
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
50.000
11.100
(22,2%)
(22,2%)
WB*
558
(554)
98
(95)
NI
A 1
A 1
AS Groß Ippener (59) - AS Wildeshausen-Nord (60)Nr.
51
51
(51)
B-Rang
558
558
(554)
L-Rang
98
98
(95)
Land
NI
NI
DTV
53.000
53.000
SV
11.925
(22,5%)
11.925
(22,5%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3017 0005
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
53.000
11.925
(22,5%)
(22,5%)
WB*
559
(555)
99
(96)
NI
A 1
A 1
AS Wildeshausen-Nord (60) - AS Wildeshausen-West (61)Nr.
52
52
(52)
B-Rang
559
559
(555)
L-Rang
99
99
(96)
Land
NI
NI
DTV
52.900
52.900
SV
12.696
(24,0%)
12.696
(24,0%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3016 0007
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
52.900
12.696
(24,0%)
(24,0%)
WB*
586
(582)
108
(105)
NI
A 1
A 1
AS Wildeshausen-West (61) - AD Ahlhorner Heide (Tkn A 29)Nr.
53
53
(53)
B-Rang
586
586
(582)
L-Rang
108
108
(105)
Land
NI
NI
DTV
50.200
50.200
SV
10.341
(20,6%)
10.341
(20,6%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3115 0009
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
50.200
10.341
(20,6%)
(20,6%)
WB*
468
(464)
68
(66)
NI
A 1
A 1
AD Ahlhorner Heide (Tkn A 29) - AS Cloppenburg (63)Nr.
54
54
(54)
B-Rang
468
468
(464)
L-Rang
68
68
(66)
Land
NI
NI
DTV
62.300
62.300
SV
12.896
(20,7%)
12.896
(20,7%)
BPL
Zählstelle: 3115 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
62.300
12.896
(20,7%)
(20,7%)
485
(481)
76
(74)
NI
A 1
A 1
AS Cloppenburg (63) - AS Vechta (64)Nr.
55
55
(55)
B-Rang
485
485
(481)
L-Rang
76
76
(74)
Land
NI
NI
DTV
60.600
60.600
SV
12.059
(19,9%)
12.059
(19,9%)
BPL
Zählstelle: 3215 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
60.600
12.059
(19,9%)
(19,9%)
473
(469)
70
(68)
NI
A 1
A 1
AS Vechta (64) - AS Lohne/Dinklage (65)Nr.
56
56
(56)
B-Rang
473
473
(469)
L-Rang
70
70
(68)
Land
NI
NI
DTV
61.800
61.800
SV
12.175
(19,7%)
12.175
(19,7%)
BPL
Zählstelle: 3215 0015
Bemerkung: -
Bemerkung: -
61.800
12.175
(19,7%)
(19,7%)
467
(463)
67
(65)
NI
A 1
A 1
AS Holdorf (66) - AS Neuenkirchen/Vörden (67)Nr.
57
57
(57)
B-Rang
467
467
(463)
L-Rang
67
67
(65)
Land
NI
NI
DTV
62.400
62.400
SV
12.293
(19,7%)
12.293
(19,7%)
BPL
VB-E
VB-E
VB-E
VB-E
Zählstelle: 3414 0019
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E VB-E |
H A1 AD Ahlhorner Heide - AK Lotte/Osnabrü
T A1 AS Lohne/Dinklage - AS Neuenkirchen/V |
E 6 E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.400
12.293
(19,7%)
(19,7%)
VB-E
VB-E
VB-E
435
(431)
55
(54)
NI
A 1
A 1
AS Neuenkirchen/Vörden (67) - AS Bramsche (68)Nr.
58
58
(58)
B-Rang
435
435
(431)
L-Rang
55
55
(54)
Land
NI
NI
DTV
65.600
65.600
SV
13.120
(20,0%)
13.120
(20,0%)
BPL
VB-E
VB-E
VB-E
VB-E
Zählstelle: 3514 0021
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E VB-E |
H A1 AD Ahlhorner Heide - AK Lotte/Osnabrü
T A1 AS Neuenkirchen/Vörden - AS Bramsche |
E 6 E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
65.600
13.120
(20,0%)
(20,0%)
VB-E
VB-E
VB-E
416
(412)
49
(49)
NI
A 1
A 1
AS Bramsche (68) - AS Osnabrück-Nord (70)Nr.
59
59
(59)
B-Rang
416
416
(412)
L-Rang
49
49
(49)
Land
NI
NI
DTV
67.500
67.500
SV
12.960
(19,2%)
12.960
(19,2%)
BPL
Zählstelle: 3614 0023
Bemerkung: -
Bemerkung: -
67.500
12.960
(19,2%)
(19,2%)
329
(326)
32
(32)
NI
A 1
A 1
AS Osnabrück-Nord (70) - AS Osnabrück-Hafen (71)Nr.
60
60
(60)
B-Rang
329
329
(326)
L-Rang
32
32
(32)
Land
NI
NI
DTV
77.400
77.400
SV
15.093
(19,5%)
15.093
(19,5%)
BPL
Zählstelle: 3613 0025
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Osnabrück-Nord (70) - AK Lotte/Osnabrück (A 30)
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Osnabrück-Nord (70) - AK Lotte/Osnabrück (A 30)
77.400
15.093
(19,5%)
(19,5%)
343
(340)
151
(151)
NW
A 1
A 1
AS Osnabrück-Hafen (71) - AK Lotte/Osnabrück (A 30)Nr.
61
61
(61)
B-Rang
343
343
(340)
L-Rang
151
151
(151)
Land
NW
NW
DTV
75.400
75.400
SV
14.401
(19,1%)
14.401
(19,1%)
BPL
Zählstelle: 3713 2100
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
75.400
14.401
(19,1%)
(19,1%)
497
(493)
243
(241)
NW
A 1
A 1
AK Lotte/Osnabrück (A 30) - AS Lengerich (73)Nr.
62
62
(62)
B-Rang
497
497
(493)
L-Rang
243
243
(241)
Land
NW
NW
DTV
59.300
59.300
SV
10.793
(18,2%)
10.793
(18,2%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3713 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
59.300
10.793
(18,2%)
(18,2%)
FD-E
465
(461)
224
(223)
NW
A 1
A 1
AS Lengerich (73) - AS Ladbergen (74)Nr.
63
63
(63)
B-Rang
465
465
(461)
L-Rang
224
224
(223)
Land
NW
NW
DTV
62.600
62.600
SV
11.205
(17,9%)
11.205
(17,9%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3812 5118
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.600
11.205
(17,9%)
(17,9%)
FD-E
506
(502)
249
(246)
NW
A 1
A 1
AS Ladbergen (74) - AS Flughafen MS/OS (75)Nr.
64
64
(64)
B-Rang
506
506
(502)
L-Rang
249
249
(246)
Land
NW
NW
DTV
58.400
58.400
SV
9.928
(17,0%)
9.928
(17,0%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3812 2101
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Ladbergen (74) - AS Greven (76)
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Ladbergen (74) - AS Greven (76)
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
58.400
9.928
(17,0%)
(17,0%)
FD-E
457
(453)
219
(218)
NW
A 1
A 1
AS Flughafen MS/OS (75) - AS Greven (76)Nr.
65
65
(65)
B-Rang
457
457
(453)
L-Rang
219
219
(218)
Land
NW
NW
DTV
63.400
63.400
SV
9.827
(15,5%)
9.827
(15,5%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3912 2100
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
63.400
9.827
(15,5%)
(15,5%)
FD-E
430
(426)
201
(201)
NW
A 1
A 1
AS Greven (76) - AS Münster-Nord (77)Nr.
66
66
(66)
B-Rang
430
430
(426)
L-Rang
201
201
(201)
Land
NW
NW
DTV
66.100
66.100
SV
10.840
(16,4%)
10.840
(16,4%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3911 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
66.100
10.840
(16,4%)
(16,4%)
FD-E
296
(295)
124
(124)
NW
A 1
A 1
AS Münster-Nord (77) - AK Münster-Süd (A 43)Nr.
67
67
(67)
B-Rang
296
296
(295)
L-Rang
124
124
(124)
Land
NW
NW
DTV
81.500
81.500
SV
13.285
(16,3%)
13.285
(16,3%)
BPL
Zählstelle: 4011 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
81.500
13.285
(16,3%)
(16,3%)
430
(426)
201
(201)
NW
A 1
A 1
AK Münster-Süd (A 43) - AS Hiltrup (79 a)Nr.
68
68
(68)
B-Rang
430
430
(426)
L-Rang
201
201
(201)
Land
NW
NW
DTV
66.100
66.100
SV
8.857
(13,4%)
8.857
(13,4%)
BPL
Zählstelle: 4111 2100
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
66.100
8.857
(13,4%)
(13,4%)
1.084
(984)
681
(443)
NW
A 1
A 1
AS Hiltrup (79 a) - AS Ascheberg (79)Nr.
69
69
(69)
B-Rang
1.084
1.084
(984)
L-Rang
681
681
(443)
Land
NW
NW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle:
Bemerkung: Keine Zählung in 2015
Bemerkung: Keine Zählung in 2015
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AS Ascheberg - DEK-Brücke | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
-
(-)
(-)
VB-E
516
(512)
255
(252)
NW
A 1
A 1
AS Ascheberg (79) - AS Hamm-Bockum/Werne (80)Nr.
70
70
(70)
B-Rang
516
516
(512)
L-Rang
255
255
(252)
Land
NW
NW
DTV
57.300
57.300
SV
8.538
(14,9%)
8.538
(14,9%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4211 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AS Hamm-BockumWerne - AS Ascheberg | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
57.300
8.538
(14,9%)
(14,9%)
VB-E
434
(430)
205
(205)
NW
A 1
A 1
AS Hamm-Bockum/Werne (80) - AS Hamm/Bergkamen (81)Nr.
71
71
(71)
B-Rang
434
434
(430)
L-Rang
205
205
(205)
Land
NW
NW
DTV
65.700
65.700
SV
8.870
(13,5%)
8.870
(13,5%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4312 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Kamen - n AS Hamm-Bockum/Werne | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
65.700
8.870
(13,5%)
(13,5%)
VB-E
330
(327)
142
(142)
NW
A 1
A 1
AS Hamm/Bergkamen (81) - AK Kamener Kreuz (A 2)Nr.
72
72
(72)
B-Rang
330
330
(327)
L-Rang
142
142
(142)
Land
NW
NW
DTV
77.300
77.300
SV
10.358
(13,4%)
10.358
(13,4%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4312 2103
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Kamen - n AS Hamm-Bockum/Werne | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
77.300
10.358
(13,4%)
(13,4%)
VB-E
215
(215)
81
(81)
NW
A 1
A 1
AK Kamener Kreuz (A1/A2) - AS Kamen-Zentrum (83)Nr.
73
73
(73)
B-Rang
215
215
(215)
L-Rang
81
81
(81)
Land
NW
NW
DTV
91.100
91.100
SV
15.578
(17,1%)
15.578
(17,1%)
BPL
Zählstelle: 4412 2100
Bemerkung: Geändert - 2010: AK Kamener Kreuz (A 2) - AS Kamen-Zentrum (83)
Bemerkung: Geändert - 2010: AK Kamener Kreuz (A 2) - AS Kamen-Zentrum (83)
91.100
15.578
(17,1%)
(17,1%)
61
(61)
19
(19)
NW
A 1
A 1
AS Kamen-Zentrum (83) - AS Unna (84)Nr.
74
74
(74)
B-Rang
61
61
(61)
L-Rang
19
19
(19)
Land
NW
NW
DTV
120.200
120.200
SV
17.189
(14,3%)
17.189
(14,3%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4411 2101
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Kamen-Zentrum (83) - AS Unna-Zentrum (84)
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Kamen-Zentrum (83) - AS Unna-Zentrum (84)
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Dortmund/Unna - n AS Unna-Zentrum | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
120.200
17.189
(14,3%)
(14,3%)
VB-E
100
(100)
35
(35)
NW
A 1
A 1
AK Dortmund/Unna (A 44) - AS Schwerte (85)Nr.
75
75
(75)
B-Rang
100
100
(100)
L-Rang
35
35
(35)
Land
NW
NW
DTV
110.900
110.900
SV
17.966
(16,2%)
17.966
(16,2%)
BPL
VB-E
WB*
VB-E
WB*
Zählstelle: 4511 5101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E WB* |
H A1 AK Dortmund/Unna - n AS Unna-Zentrum H A1 AS Schwerte - AK Dortmund/Unna |
KN E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
110.900
17.966
(16,2%)
(16,2%)
VB-E
WB*
WB*
65
(65)
21
(21)
NW
A 1
A 1
AS Schwerte (85) - AK Westhofener Kreuz (A 1/A 45)Nr.
76
76
(76)
B-Rang
65
65
(65)
L-Rang
21
21
(21)
Land
NW
NW
DTV
119.300
119.300
SV
20.162
(16,9%)
20.162
(16,9%)
BPL
VB-E
WB
VB-E
WB
Zählstelle: 4511 2150
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Schwerte (85) - AK Westhofener Kreuz (A 45)
Bemerkung: Geändert - 2010: AS Schwerte (85) - AK Westhofener Kreuz (A 45)
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E WB |
H A1 AK Westhofen H A1 AK Westhofen - AS Schwerte |
KN E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
119.300
20.162
(16,9%)
(16,9%)
VB-E
WB
WB
250
(250)
97
(97)
NW
A 1
A 1
AK Westhofener Kreuz (A 1/A 45) - AS Hagen-Nord (87)Nr.
77
77
(77)
B-Rang
250
250
(250)
L-Rang
97
97
(97)
Land
NW
NW
DTV
86.900
86.900
SV
13.904
(16,0%)
13.904
(16,0%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4511 2160
Bemerkung: Geändert - 2010: AK Westhofener Kreuz (A 45) - AS Hagen-Nord (87)
Bemerkung: Geändert - 2010: AK Westhofener Kreuz (A 45) - AS Hagen-Nord (87)
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Westhofen | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
86.900
13.904
(16,0%)
(16,0%)
VB-E
157
(157)
56
(56)
NW
A 1
A 1
AS Hagen-Nord (87) - AS Hagen-West (88)Nr.
78
78
(78)
B-Rang
157
157
(157)
L-Rang
56
56
(56)
Land
NW
NW
DTV
99.800
99.800
SV
14.172
(14,2%)
14.172
(14,2%)
BPL
Zählstelle: 4610 2150
Bemerkung: -
Bemerkung: -
99.800
14.172
(14,2%)
(14,2%)
131
(131)
47
(47)
NW
A 1
A 1
AS Hagen-West (88) - AS Volmarstein (89)Nr.
79
79
(79)
B-Rang
131
131
(131)
L-Rang
47
47
(47)
Land
NW
NW
DTV
104.100
104.100
SV
13.741
(13,2%)
13.741
(13,2%)
BPL
Zählstelle: 4610 2151
Bemerkung: -
Bemerkung: -
104.100
13.741
(13,2%)
(13,2%)
204
(204)
75
(75)
NW
A 1
A 1
AS Volmarstein (89) - AS Gevelsberg (90)Nr.
80
80
(80)
B-Rang
204
204
(204)
L-Rang
75
75
(75)
Land
NW
NW
DTV
92.600
92.600
SV
13.149
(14,2%)
13.149
(14,2%)
BPL
Zählstelle: 4610 2152
Bemerkung: -
Bemerkung: -
92.600
13.149
(14,2%)
(14,2%)
190
(190)
69
(69)
NW
A 1
A 1
AS Gevelsberg (90) - AK Wuppertal-Nord (A 43/A 46/B 326)Nr.
81
81
(81)
B-Rang
190
190
(190)
L-Rang
69
69
(69)
Land
NW
NW
DTV
95.100
95.100
SV
13.504
(14,2%)
13.504
(14,2%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4609 2150
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Wuppertal-N | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
95.100
13.504
(14,2%)
(14,2%)
VB-E
404
(400)
190
(190)
NW
A 1
A 1
AK Wuppertal-Nord (A 46/B 326) - AK Wuppertal-Nord (A 43)Nr.
82
82
(82)
B-Rang
404
404
(400)
L-Rang
190
190
(190)
Land
NW
NW
DTV
68.900
68.900
SV
9.991
(14,5%)
9.991
(14,5%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4609 2167
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Wuppertal-N | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
68.900
9.991
(14,5%)
(14,5%)
VB-E
193
(193)
71
(71)
NW
A 1
A 1
AK Wuppertal-Nord (A 43) - AS Wuppertal-Langerfeld (93)Nr.
83
83
(83)
B-Rang
193
193
(193)
L-Rang
71
71
(71)
Land
NW
NW
DTV
94.500
94.500
SV
11.151
(11,8%)
11.151
(11,8%)
BPL
Zählstelle: 4609 2156
Bemerkung: -
Bemerkung: -
94.500
11.151
(11,8%)
(11,8%)
310
(308)
131
(131)
NW
A 1
A 1
AS Wuppertal-Langerfeld (93) - AS Wuppertal-Ronsdorf (94)Nr.
84
84
(84)
B-Rang
310
310
(308)
L-Rang
131
131
(131)
Land
NW
NW
DTV
79.900
79.900
SV
8.390
(10,5%)
8.390
(10,5%)
BPL
Zählstelle: 4709 2103
Bemerkung: -
Bemerkung: -
79.900
8.390
(10,5%)
(10,5%)
279
(279)
118
(118)
NW
A 1
A 1
AS Wuppertal-Ronsdorf (94) - AS Remscheid-Lennep (95a)Nr.
85
85
(85)
B-Rang
279
279
(279)
L-Rang
118
118
(118)
Land
NW
NW
DTV
83.500
83.500
SV
10.521
(12,6%)
10.521
(12,6%)
BPL
Zählstelle: 4709 2104
Bemerkung: -
Bemerkung: -
83.500
10.521
(12,6%)
(12,6%)
276
(276)
116
(116)
NW
A 1
A 1
AS Remscheid-Lennep (95a) - AS Remscheid (95b)Nr.
86
86
(86)
B-Rang
276
276
(276)
L-Rang
116
116
(116)
Land
NW
NW
DTV
83.800
83.800
SV
10.810
(12,9%)
10.810
(12,9%)
BPL
Zählstelle: 4809 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
83.800
10.810
(12,9%)
(12,9%)
351
(347)
155
(155)
NW
A 1
A 1
AS Remscheid (95b) - AS Wermelskirchen (96)Nr.
87
87
(87)
B-Rang
351
351
(347)
L-Rang
155
155
(155)
Land
NW
NW
DTV
74.600
74.600
SV
7.833
(10,5%)
7.833
(10,5%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 4809 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AS Wermelskirchen - T+R-Anlage Remsch | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
74.600
7.833
(10,5%)
(10,5%)
FD
305
(303)
127
(127)
NW
A 1
A 1
AS Wermelskirchen (96) - AS Burscheid (97)Nr.
88
88
(88)
B-Rang
305
305
(303)
L-Rang
127
127
(127)
Land
NW
NW
DTV
80.400
80.400
SV
8.201
(10,2%)
8.201
(10,2%)
BPL
Zählstelle: 4808 5011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
80.400
8.201
(10,2%)
(10,2%)
96
(96)
34
(34)
NW
A 1
A 1
AK Leverkusen-West (A 59) - AS Köln-Niehl (100)Nr.
89
89
(89)
B-Rang
96
96
(96)
L-Rang
34
34
(34)
Land
NW
NW
DTV
111.900
111.900
SV
4.476
(4,0%)
4.476
(4,0%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 4907 2104
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 Köln/Niehl - AK Leverkusen | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
111.900
4.476
(4,0%)
(4,0%)
FD-E
174
(174)
61
(61)
NW
A 1
A 1
AS Köln-Niehl (100) - AK Köln-Nord (A 57)Nr.
90
90
(90)
B-Rang
174
174
(174)
L-Rang
61
61
(61)
Land
NW
NW
DTV
97.800
97.800
SV
4.499
(4,6%)
4.499
(4,6%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 4907 5048
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AK Köln-N (A 57) - AS Köln-Niehl | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
97.800
4.499
(4,6%)
(4,6%)
WB*
135
(135)
49
(49)
NW
A 1
A 1
AK Köln-Nord (A 57) - AS Köln-Bocklemünd (102)Nr.
91
91
(91)
B-Rang
135
135
(135)
L-Rang
49
49
(49)
Land
NW
NW
DTV
103.400
103.400
SV
11.374
(11,0%)
11.374
(11,0%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 5007 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Köln-W - AK Köln-N (incl.) | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
103.400
11.374
(11,0%)
(11,0%)
FD
49
(49)
10
(10)
NW
A 1
A 1
AS Köln-Lövenich (103) - AK Köln-West (A 4)Nr.
92
92
(92)
B-Rang
49
49
(49)
L-Rang
10
10
(10)
Land
NW
NW
DTV
126.200
126.200
SV
12.620
(10,0%)
12.620
(10,0%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 5007 5683
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Köln-W - AK Köln-N (incl.) | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
126.200
12.620
(10,0%)
(10,0%)
FD
647
(642)
330
(321)
NW
A 1
A 1
AK Köln-West (A 4) - AS Frechen (104)Nr.
93
93
(93)
B-Rang
647
647
(642)
L-Rang
330
330
(321)
Land
NW
NW
DTV
44.100
44.100
SV
4.851
(11,0%)
4.851
(11,0%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 5007 5685
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AD Erfttal (A 61) - AK Köln West (A 4 | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
44.100
4.851
(11,0%)
(11,0%)
VB-E
485
(481)
235
(234)
NW
A 1
A 1
AS Frechen (104) - AS Gleuel (105)Nr.
94
94
(94)
B-Rang
485
485
(481)
L-Rang
235
235
(234)
Land
NW
NW
DTV
60.600
60.600
SV
6.727
(11,1%)
6.727
(11,1%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 5007 2112
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AD Erfttal (A 61) - AK Köln West (A 4 | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
60.600
6.727
(11,1%)
(11,1%)
VB-E
592
(588)
299
(291)
NW
A 1
A 1
AS Gleuel (105) - AS Hürth (106)Nr.
95
95
(95)
B-Rang
592
592
(588)
L-Rang
299
299
(291)
Land
NW
NW
DTV
49.600
49.600
SV
5.952
(12,0%)
5.952
(12,0%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 5106 2106
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AD Erfttal (A 61) - AK Köln West (A 4 | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
49.600
5.952
(12,0%)
(12,0%)
VB-E
570
(566)
285
(279)
NW
A 1
A 1
AS Hürth (106) - AD Erfttal (A 61)Nr.
96
96
(96)
B-Rang
570
570
(566)
L-Rang
285
285
(279)
Land
NW
NW
DTV
51.800
51.800
SV
5.905
(11,4%)
5.905
(11,4%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 5106 5010
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AD Erfttal (A 61) - AK Köln West (A 4 | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
51.800
5.905
(11,4%)
(11,4%)
VB-E
357
(353)
159
(159)
NW
A 1
A 1
AD Erfttal (A 61) - AS Erftstadt (108)Nr.
97
97
(97)
B-Rang
357
357
(353)
L-Rang
159
159
(159)
Land
NW
NW
DTV
74.000
74.000
SV
10.878
(14,7%)
10.878
(14,7%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 5106 2104
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AK Bliesheim (A 61) - AD Erfttal (A 6 | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
74.000
10.878
(14,7%)
(14,7%)
WB*
263
(263)
107
(107)
NW
A 1
A 1
AS Erftstadt (108) - AK Bliesheim (A 61)Nr.
98
98
(98)
B-Rang
263
263
(263)
L-Rang
107
107
(107)
Land
NW
NW
DTV
85.500
85.500
SV
14.963
(17,5%)
14.963
(17,5%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 5206 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AK Bliesheim (A 61) - AD Erfttal (A 6 | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
85.500
14.963
(17,5%)
(17,5%)
WB*
635
(630)
325
(316)
NW
A 1
A 1
AK Bliesheim (109) - AS Weilerswist-West (110a)Nr.
99
99
(99)
B-Rang
635
635
(630)
L-Rang
325
325
(316)
Land
NW
NW
DTV
45.300
45.300
SV
5.210
(11,5%)
5.210
(11,5%)
BPL
Zählstelle: 5206 2103
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
Bemerkung: Neue Zählstelle gegenüber der Zählung in 2010
45.300
5.210
(11,5%)
(11,5%)
600
(596)
305
(296)
NW
A 1
A 1
AS Weilerswist-West (110a) - AS Euskirchen (110b)Nr.
100
100
(100)
B-Rang
600
600
(596)
L-Rang
305
305
(296)
Land
NW
NW
DTV
48.800
48.800
SV
5.270
(10,8%)
5.270
(10,8%)
BPL
Zählstelle: 5206 5060
Bemerkung: Geändert - 2010: AK Bliesheim (A 61) - AS Euskirchen (110)
Bemerkung: Geändert - 2010: AK Bliesheim (A 61) - AS Euskirchen (110)
48.800
5.270
(10,8%)
(10,8%)
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