15.07.2026 - 18:08 Uhr
Franz Fischer
Nr. 9444
165

Bundeskabinett beschließt teilweise Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an Feiertagen

(Berlin) - Das Bundeskabinett beschloss heute die teilweise Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an Feiertagen. Demnach werden die bundesweit uneinheitlichen Feiertagsfahrverbote, wie an Fronleichnam, am Reformationstag und Allerheiligen abgeschafft und für die Logistik und Transportwirtschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen mit Vermeidung unnötiger Standzeiten. 

Das Bundeskabinett nahm damit die vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegten Entwürfe eines Gesetzes sowie einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich an. Mit den Maßnahmen werden unter anderem Verfahren vereinfacht und beschleunigt, Doppelregelungen abgeschafft, digitale Verfahren gestärkt sowie Vorschriften gestrichen, die national über EU-Vorschriften hinausgehende strengere Regelungen enthalten. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sagte:

„Manche Regelungen werden von der Zeit überholt und sind damit überflüssig. Als Bundesregierung haben wir uns vorgenommen, solche Regelungen konsequent abzuschaffen oder anzupassen. Das haben wir uns als Bundesregierung vorgenommen und das setzen wir auch konsequent um. Wir erleichtern damit den Alltag der Verkehrsunternehmen, entlasten Bürgerinnen und Bürger spürbar und reduzieren auch in der Verwaltung bürokratischen Aufwand. Wir streichen überflüssig gewordene Vorschriften, vereinfachen Verfahren und setzen auf digitale Lösungen. Ob im Taxi- und Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall dort, wo Regeln einfacher werden können, machen wir sie einfacher.

Mit dem Regelungspaket entlasten wir Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um insgesamt rund 65 Millionen Euro pro Jahr. Das Paket umfasst zahlreiche Vereinfachungen für alle Verkehrsträger. Nachfolgend einige Beispiele:

Wer künftig ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen oder Fahrerinnen und Fahrer einstellen möchte, der profitiert von einfacheren Regeln. Bisher ist für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bundesweit ein Fachkundenachweis, u. a für Ortskenntnisse oder für kaufmännisch-rechtliche Grundlagen verpflichtend. Künftig entfällt diese bundesweite Pflicht. Die Länder können selbst entscheiden, ob Fahrerinnen und Fahrer diese Nachweise noch vorlegen müssen. Das schafft mehr Flexibilität vor Ort, erleichtert den Berufseinstieg und hilft den Unternehmen dabei, dringend benötigtes Fahrpersonal zu gewinnen.

Auch im Straßenverkehr setzen wir auf einfachere Verfahren. Die beim Betrieb von Lang-Lkw mitzuführenden Nachweise können künftig auch in digitaler Form vorgelegt werden. Es werden Verfahren weiter digitalisiert, sodass künftig noch mehr Behördengänge von zu Hause aus erledigt werden können. Bei der i-Kfz haben wir heute bereits rund 2 Millionen Downloads. Die bundesweit uneinheitlichen Feiertagsfahrverbote (z. B. Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) sollen abgeschafft werden. Damit entlasten wir die Logistik und Transportwirtschaft, schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen und vermeiden unnötige Standzeiten für die Lkw-Fahrer.

Wir entlasten Eisenbahnunternehmen von überholten Genehmigungs- und Dokumentationspflichten: Beförderungsbedingungen, also z. B. die AGBs, können künftig schneller angepasst werden, und zwar, ohne dass dafür jedes Mal eine staatliche Genehmigung erforderlich ist. Zudem werden digitale Informationsangebote gestärkt. Das spart Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand, ohne dass für Fahrgäste im Schienenverkehr der Verbraucherschutz gesenkt wird.

Auch die Binnenschifffahrt profitiert von schnelleren Verfahren: Genehmigungen gelten künftig in bestimmten Fällen automatisch als erteilt, wenn Behörden nicht innerhalb einer festgelegten Frist entscheiden. Das bedeutet zum Beispiel: Meldet sich die Behörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, muss ein Schwimmkörper oder die schwimmende Anlage nicht beleuchtet werden. Das schafft mehr Planungssicherheit und beschleunigt Investitionen. Darüber hinaus werden Doppelstrukturen in der Verwaltung beseitigt, z. B. Doppelprüfungen bei den Eisenbahn-Prüfsachverständigen, sodass Anliegen schneller bearbeitet werden können.

Im Luftverkehr werden Vorschriften vereinfacht und stärker an europäisches Recht angepasst: Weniger nationale Sonderregelungen bedeuten weniger Bürokratie für Unternehmen. Gleichzeitig ermöglichen moderne Verfahren in der Flugsicherung einen effizienteren Flugverkehr. Das erhöht die Kapazitäten im Luftraum und trägt gleichzeitig dazu bei, CO₂-Emissionen und Lärmbelastungen zu reduzieren.

Über alle Verkehrsträger hinweg werden Aufbewahrungsfristen verkürzt, Register modernisiert und veraltete Berichtspflichten gestrichen. Doppelregelungen und unnötige nationale Sondervorgaben werden abgebaut.“


Mit dem Entlastungspaket werden Maßnahmen aus der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und der föderalen Modernisierungsagenda umgesetzt sowie die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode erfüllt, in dem sich die Regierungsparteien verpflichtet haben, öffentliche Haushalte, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger durch wirkungsvolle Maßnahmen des Bürokratierückbaus zu entlasten. Das Bundesministerium für Verkehr wird den Bürokratierückbau auch künftig konsequent vorantreiben und sich zugleich auf europäischer Ebene für einfachere und praxistaugliche Regelungen einsetzen.


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