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Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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Deutsche Verkehrszahlendatenbank
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Deutsche Verkehrszahlendatenbank
Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2021.
Hier finden Sie die Ergebnisse der in der Regel alle fünf Jahre stattfindenden manuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung auf den Bundesfernstraßen in Deutschland sowie die Fortschreibung und Hochrechnung der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung und der sogenannten temporären Messungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.
Die Aufbereitung der Rohdaten, Aktualisierung und Bereitstellung der Datenbank ist mit großem Aufwand verbunden. Über eine kleine Spende freuen wir uns. Vielen Dank!
Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2021.
Hier finden Sie die Ergebnisse der in der Regel alle fünf Jahre stattfindenden manuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung auf den Bundesfernstraßen in Deutschland sowie die Fortschreibung und Hochrechnung der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung und der sogenannten temporären Messungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.
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Verkehrszahlen 2021
- Straße: B30
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Nr.
B-Rang
L-Rang
Land
Straße
Abschnitt
DTV
SV
BPL
9.369
(6.977)
1.121
(961)
BW
B 30
B 30
OD Friedrichshafen, Eckenerstraße - OD Friedrichshafen, Löwenkreuzung (L 328A)Nr.
1
1
(5.676)
B-Rang
9.369
9.369
(6.977)
L-Rang
1.121
1.121
(961)
Land
BW
BW
DTV
2.332
2.332
SV
828
(35,5%)
828
(35,5%)
BPL
Zählstelle: 8322 1106
Bemerkung: Zählstelle am Romanshorner Platz. 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bemerkung: Zählstelle am Romanshorner Platz. 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
2.332
828
(35,5%)
(35,5%)
6.048
(3.670)
809
(650)
BW
B 30
B 30
OD Friedrichshafen, Löwenkreuzung (L 328A) - OD Friedrichshafen (B 31)Nr.
2
2
(5.677)
B-Rang
6.048
6.048
(3.670)
L-Rang
809
809
(650)
Land
BW
BW
DTV
9.045
9.045
SV
389
(4,3%)
389
(4,3%)
BPL
Zählstelle: 8322 1102
Bemerkung: 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bemerkung: 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
9.045
389
(4,3%)
(4,3%)
6.048
(3.670)
809
(650)
BW
B 30
B 30
OD Friedrichshafen (B 31) - KVP Friedrichshafen-Seewaldkreisel (K 7728)Nr.
3
3
(5.678)
B-Rang
6.048
6.048
(3.670)
L-Rang
809
809
(650)
Land
BW
BW
DTV
9.045
9.045
SV
389
(4,3%)
389
(4,3%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 8322 1102
Bemerkung: 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bemerkung: 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H B30 Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/ | N 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
9.045
389
(4,3%)
(4,3%)
VB
3.537
(1.247)
411
(255)
BW
B 30
B 30
KVP Friedrichshafen-Seewaldkreisel (K 7728) - KVP östl. Meckenbeuren-Lochbrücke (L 333)Nr.
4
4
(5.679)
B-Rang
3.537
3.537
(1.247)
L-Rang
411
411
(255)
Land
BW
BW
DTV
16.831
16.831
SV
572
(3,4%)
572
(3,4%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 8323 1107
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H B30 Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/ | N 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
16.831
572
(3,4%)
(3,4%)
VB
4.527
(2.173)
569
(411)
BW
B 30
B 30
KVP östl. Meckenbeuren-Lochbrücke (L 333) - OD Meckenbeuren, Tettnanger Straße (L 329)Nr.
5
5
(5.680)
B-Rang
4.527
4.527
(2.173)
L-Rang
569
569
(411)
Land
BW
BW
DTV
12.844
12.844
SV
411
(3,2%)
411
(3,2%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 8323 1101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H B30 Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/ | N 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
12.844
411
(3,2%)
(3,2%)
VB
3.096
(874)
346
(191)
BW
B 30
B 30
OD Meckenbeuren, Tettnanger Straße (L 329) - nördl. Meckenbeuren (K 7719)Nr.
6
6
(5.681)
B-Rang
3.096
3.096
(874)
L-Rang
346
346
(191)
Land
BW
BW
DTV
19.450
19.450
SV
797
(4,1%)
797
(4,1%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 8223 1107
Bemerkung: 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bemerkung: 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H B30 Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/ | N 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
19.450
797
(4,1%)
(4,1%)
VB
5.021
(2.654)
658
(500)
BW
B 30
B 30
nördl. Meckenbeuren (K 7719) - Ravensburg-Untereschach (B 467)Nr.
7
7
(5.682)
B-Rang
5.021
5.021
(2.654)
L-Rang
658
658
(500)
Land
BW
BW
DTV
11.442
11.442
SV
492
(4,3%)
492
(4,3%)
BPL
VB
FD
VB
FD
Zählstelle: 8223 1100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB FD |
H B30 Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/
H B30 OU Ravensburg/Eschach - Baindt |
N 4 N 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
11.442
492
(4,3%)
(4,3%)
VB
FD
FD
5.021
(2.654)
658
(500)
BW
B 30
B 30
Ravensburg-Untereschach (B 467) - Ravensburg-OberhofenNr.
8
8
(5.683)
B-Rang
5.021
5.021
(2.654)
L-Rang
658
658
(500)
Land
BW
BW
DTV
11.442
11.442
SV
492
(4,3%)
492
(4,3%)
BPL
VB
FD
VB
FD
Zählstelle: 8223 1100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB FD |
H B30 Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/
H B30 OU Ravensburg/Eschach - Baindt |
N 4 N 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
11.442
492
(4,3%)
(4,3%)
VB
FD
FD
6.576
(4.194)
877
(717)
BW
B 30
B 30
Ravensburg-Oberhofen - OD Ravensburg, Tettnanger StraßeNr.
9
9
(5.684)
B-Rang
6.576
6.576
(4.194)
L-Rang
877
877
(717)
Land
BW
BW
DTV
7.933
7.933
SV
214
(2,7%)
214
(2,7%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 8223 1101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H B30 OU Ravensburg/Eschach - Baindt | N 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
7.933
214
(2,7%)
(2,7%)
FD
5.976
(3.599)
800
(641)
BW
B 30
B 30
OD Ravensburg, Tettnanger Straße - OD Ravensburg, Jahnstraße/Fa. RavensburgerNr.
10
10
(5.685)
B-Rang
5.976
5.976
(3.599)
L-Rang
800
800
(641)
Land
BW
BW
DTV
9.214
9.214
SV
415
(4,5%)
415
(4,5%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 8223 1112
Bemerkung: 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bemerkung: 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H B30 OU Ravensburg/Eschach - Baindt | N 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
9.214
415
(4,5%)
(4,5%)
FD
9.713
(7.319)
1.134
(974)
BW
B 30
B 30
Ravensburg-Untereschach (B 467) - AS Ravensburg-Oberzell (K 7981)Nr.
11
11
(5.702)
B-Rang
9.713
9.713
(7.319)
L-Rang
1.134
1.134
(974)
Land
BW
BW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
Zählstelle:
Bemerkung: Unter Verkehr seit 27. September 2018.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 27. September 2018.
-
-
(-)
(-)
9.713
(7.319)
1.134
(974)
BW
B 30
B 30
AS Ravensburg-Oberzell (K 7981) - AS Ravensburg-Süd (B 33)Nr.
12
12
(5.703)
B-Rang
9.713
9.713
(7.319)
L-Rang
1.134
1.134
(974)
Land
BW
BW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
Zählstelle:
Bemerkung: Unter Verkehr seit 02. Dezember 2019 in Fahrtrichtung Süd, seit 05. Dezember 2019 in Fahrtrichtung Nord.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 02. Dezember 2019 in Fahrtrichtung Süd, seit 05. Dezember 2019 in Fahrtrichtung Nord.
-
-
(-)
(-)
2.051
(269)
202
(60)
BW
B 30
B 30
AS Ravensburg-Süd (B 33) - AS Ravensburg-Nord (B 32)Nr.
13
13
(5.704)
B-Rang
2.051
2.051
(269)
L-Rang
202
202
(60)
Land
BW
BW
DTV
31.041
31.041
SV
2.732
(8,8%)
2.732
(8,8%)
BPL
Zählstelle: 8223 1123
Bemerkung: Unter Verkehr seit 21. Juli 1995.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 21. Juli 1995.
31.041
2.732
(8,8%)
(8,8%)
1.770
(183)
170
(37)
BW
B 30
B 30
AS Ravensburg-Nord (B 32) - AS Weingarten (B 32)Nr.
14
14
(5.705)
B-Rang
1.770
1.770
(183)
L-Rang
170
170
(37)
Land
BW
BW
DTV
35.335
35.335
SV
2.933
(8,3%)
2.933
(8,3%)
BPL
Zählstelle: 8123 1106
Bemerkung: Unter Verkehr seit 22. März 1989.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 22. März 1989.
35.335
2.933
(8,3%)
(8,3%)
2.441
(459)
256
(107)
BW
B 30
B 30
AS Weingarten (B 32) - AS Baindt/Baienfurt (L 284)Nr.
15
15
(5.706)
B-Rang
2.441
2.441
(459)
L-Rang
256
256
(107)
Land
BW
BW
DTV
26.068
26.068
SV
2.450
(9,4%)
2.450
(9,4%)
BPL
Zählstelle: 8123 1109
Bemerkung: Unter Verkehr seit 03. September 2001. 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 03. September 2001. 2019: Zahlen aus Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg entnommen.
26.068
2.450
(9,4%)
(9,4%)
2.828
(688)
312
(157)
BW
B 30
B 30
AS Baindt/Baienfurt (L 284) - OD Bad Waldsee-Gaisbeuren, Landstraße (L 285)Nr.
16
16
(5.707)
B-Rang
2.828
2.828
(688)
L-Rang
312
312
(157)
Land
BW
BW
DTV
21.897
21.897
SV
1.993
(9,1%)
1.993
(9,1%)
BPL
VB
VB
VB
VB
VB
VB
Zählstelle: 8124 1100
Bemerkung: Unter Verkehr von AS Baindt/Baienfurt bis Ausbauende am Egelsee (nördlich von Baindt) seit 03. September 2001.
Bemerkung: Unter Verkehr von AS Baindt/Baienfurt bis Ausbauende am Egelsee (nördlich von Baindt) seit 03. September 2001.
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB VB VB |
H B30 Enzisreute - Gaisbeuren T B30 OU Gaisbeuren T B30 OU Enzisreute |
N 4+E 4 N 4+E 4 N 4+E 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
21.897
1.993
(9,1%)
(9,1%)
VB
VB
VB
VB
VB
3.367
(1.101)
384
(228)
BW
B 30
B 30
OD Bad Waldsee-Gaisbeuren, Landstraße (L 285) - AS Bad Waldsee-Süd (L 275)Nr.
17
17
(5.708)
B-Rang
3.367
3.367
(1.101)
L-Rang
384
384
(228)
Land
BW
BW
DTV
17.683
17.683
SV
2.122
(12,0%)
2.122
(12,0%)
BPL
VB
VB
VB
VB
Zählstelle: 8024 1100
Bemerkung: Unter Verkehr vom nördl. Ortsausgang Gaisbeuren bis AS Bad Waldsee-Süd seit 1974 (1-bahnig, 2-streifig).
Bemerkung: Unter Verkehr vom nördl. Ortsausgang Gaisbeuren bis AS Bad Waldsee-Süd seit 1974 (1-bahnig, 2-streifig).
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB VB |
H B30 Enzisreute - Gaisbeuren T B30 OU Gaisbeuren |
N 4+E 4 N 4+E 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
17.683
2.122
(12,0%)
(12,0%)
VB
VB
VB
4.834
(2.469)
631
(473)
BW
B 30
B 30
AS Bad Waldsee-Süd (L 275) - AS Bad Waldsee-Nord (L 300)Nr.
18
18
(5.714)
B-Rang
4.834
4.834
(2.469)
L-Rang
631
631
(473)
Land
BW
BW
DTV
11.959
11.959
SV
1.614
(13,5%)
1.614
(13,5%)
BPL
VB
VB
VB
VB
Zählstelle: 8024 1101
Bemerkung: Unter Verkehr seit 6. September 1961 (1-bahnig, 2-streifig).
Bemerkung: Unter Verkehr seit 6. September 1961 (1-bahnig, 2-streifig).
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB VB |
H B30 Enzisreute - Gaisbeuren T B30 OU Gaisbeuren |
N 4+E 4 N 4+E 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
11.959
1.614
(13,5%)
(13,5%)
VB
VB
VB
4.781
(2.418)
621
(463)
BW
B 30
B 30
AS Bad Waldsee-Nord (L 300) - Eberhardzell-Oberessendorf (B 465)Nr.
19
19
(5.715)
B-Rang
4.781
4.781
(2.418)
L-Rang
621
621
(463)
Land
BW
BW
DTV
12.126
12.126
SV
1.419
(11,7%)
1.419
(11,7%)
BPL
Zählstelle: 8024 1102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
12.126
1.419
(11,7%)
(11,7%)
3.466
(1.187)
401
(245)
BW
B 30
B 30
Eberhardzell-Oberessendorf (B 465) - AS Hochdorf (K 7562)Nr.
20
20
(5.716)
B-Rang
3.466
3.466
(1.187)
L-Rang
401
401
(245)
Land
BW
BW
DTV
17.145
17.145
SV
1.852
(10,8%)
1.852
(10,8%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 8024 1103
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H B30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf | E 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
17.145
1.852
(10,8%)
(10,8%)
VB
3.466
(1.187)
401
(245)
BW
B 30
B 30
AS Hochdorf (K 7562) - AS Hochdorf-Appendorf (L 284)Nr.
21
21
(5.744)
B-Rang
3.466
3.466
(1.187)
L-Rang
401
401
(245)
Land
BW
BW
DTV
17.145
17.145
SV
1.852
(10,8%)
1.852
(10,8%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 8024 1103
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1965 (1-bahnig, 2-streifig), teilweise 2+1 seit 2005.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1965 (1-bahnig, 2-streifig), teilweise 2+1 seit 2005.
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H B30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf | E 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
17.145
1.852
(10,8%)
(10,8%)
VB
3.141
(913)
353
(198)
BW
B 30
B 30
AS Hochdorf-Appendorf (L 284) - AS Biberach an der Riß, Jordanbad (B 312/B 465)Nr.
22
22
(5.745)
B-Rang
3.141
3.141
(913)
L-Rang
353
353
(198)
Land
BW
BW
DTV
19.108
19.108
SV
2.541
(13,3%)
2.541
(13,3%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 7924 1101
Bemerkung: Unter Vekrehr seit 1967 (1-bahnig, 2-streifig), 2+1 seit 2013.
Bemerkung: Unter Vekrehr seit 1967 (1-bahnig, 2-streifig), 2+1 seit 2013.
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H B30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf | E 4 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
19.108
2.541
(13,3%)
(13,3%)
VB
3.476
(1.197)
402
(246)
BW
B 30
B 30
AS Biberach an der Riß, Jordanbad (B 312/B 465) - AS Biberach an der Riß-Nord (L 267)Nr.
23
23
(5.746)
B-Rang
3.476
3.476
(1.197)
L-Rang
402
402
(246)
Land
BW
BW
DTV
17.113
17.113
SV
2.173
(12,7%)
2.173
(12,7%)
BPL
Zählstelle: 7824 1106
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1981. Erbaut als A 89, abgestuft zu B 30.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1981. Erbaut als A 89, abgestuft zu B 30.
17.113
2.173
(12,7%)
(12,7%)
2.690
(605)
294
(141)
BW
B 30
B 30
AS Biberach an der Riß-Nord (L 267) - AS Laupheim-Süd (L 265/K 7507)Nr.
24
24
(5.747)
B-Rang
2.690
2.690
(605)
L-Rang
294
294
(141)
Land
BW
BW
DTV
23.196
23.196
SV
2.760
(11,9%)
2.760
(11,9%)
BPL
Zählstelle: 7725 1100
Bemerkung: Unter Verkehr von AS Biberach an der Riß-Nord bis zum ehemaligen Anschluss Äpfingen-Nord seit 1978 (2-bahnig, 4-streifig). Hier erbaut als A 89, abgestuft zu B 30. Unter Verkehr von Äpfingen-Nord bis AS Laupheim-Süd seit 1967 (1-bahnig, 2-streifig), seit 1986 2-bahnig, 4-streifig, hier erbaut als B 30.
Bemerkung: Unter Verkehr von AS Biberach an der Riß-Nord bis zum ehemaligen Anschluss Äpfingen-Nord seit 1978 (2-bahnig, 4-streifig). Hier erbaut als A 89, abgestuft zu B 30. Unter Verkehr von Äpfingen-Nord bis AS Laupheim-Süd seit 1967 (1-bahnig, 2-streifig), seit 1986 2-bahnig, 4-streifig, hier erbaut als B 30.
23.196
2.760
(11,9%)
(11,9%)
2.399
(431)
248
(99)
BW
B 30
B 30
AS Laupheim-Süd (L 265/K 7507) - AS Laupheim-Mitte (L 259)Nr.
25
25
(5.748)
B-Rang
2.399
2.399
(431)
L-Rang
248
248
(99)
Land
BW
BW
DTV
26.442
26.442
SV
2.803
(10,6%)
2.803
(10,6%)
BPL
Zählstelle: 7725 1101
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1967 (1-bahnig, 2-streifig), seit 1990 2-bahnig, 4-streifig.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1967 (1-bahnig, 2-streifig), seit 1990 2-bahnig, 4-streifig.
26.442
2.803
(10,6%)
(10,6%)
2.286
(373)
232
(86)
BW
B 30
B 30
AS Laupheim-Mitte (L 259) - AS Achstetten (L 263)Nr.
26
26
(5.749)
B-Rang
2.286
2.286
(373)
L-Rang
232
232
(86)
Land
BW
BW
DTV
27.778
27.778
SV
2.917
(10,5%)
2.917
(10,5%)
BPL
Zählstelle: 7725 1102
Bemerkung: Unter Verkehr von AS Laupheim-Mitte bis zum ehemaligen Anschluss Laupheim-Nord seit 1967 (1-bahnig, 2-streifig), seit 1990 2-bahnig, 4-streifig. Unter Verkehr von Laupheim-Nord bis AS Achstetten seit 1967 (2-bahnig, 4-streifig).
Bemerkung: Unter Verkehr von AS Laupheim-Mitte bis zum ehemaligen Anschluss Laupheim-Nord seit 1967 (1-bahnig, 2-streifig), seit 1990 2-bahnig, 4-streifig. Unter Verkehr von Laupheim-Nord bis AS Achstetten seit 1967 (2-bahnig, 4-streifig).
27.778
2.917
(10,5%)
(10,5%)
2.079
(278)
205
(63)
BW
B 30
B 30
AS Achstetten (L 263) - AS Ulm-Wiblingen (L 260)Nr.
27
27
(5.750)
B-Rang
2.079
2.079
(278)
L-Rang
205
205
(63)
Land
BW
BW
DTV
30.566
30.566
SV
3.148
(10,3%)
3.148
(10,3%)
BPL
Zählstelle: 7625 1101
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1969 (1-bahnig, 2-streifig), seit 1980 2-bahnig, 4-streifig.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1969 (1-bahnig, 2-streifig), seit 1980 2-bahnig, 4-streifig.
30.566
3.148
(10,3%)
(10,3%)
1.386
(100)
133
(22)
BW
B 30
B 30
AS Ulm-Wiblingen (L 260) - Lgr. BW/BYNr.
28
28
(5.751)
B-Rang
1.386
1.386
(100)
L-Rang
133
133
(22)
Land
BW
BW
DTV
42.811
42.811
SV
5.009
(11,7%)
5.009
(11,7%)
BPL
Zählstelle: 7625 1106
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1981. Erbaut als A 89, abgestuft zu B 30. Zählstelle in Baden-Württemberg. Zählung durch das Land Baden-Württemberg. Zwischen den Anschlüssen Ulm-Wiblingen und AD Neu-Ulm existieren kein Ab- und Auffahrten.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1981. Erbaut als A 89, abgestuft zu B 30. Zählstelle in Baden-Württemberg. Zählung durch das Land Baden-Württemberg. Zwischen den Anschlüssen Ulm-Wiblingen und AD Neu-Ulm existieren kein Ab- und Auffahrten.
42.811
5.009
(11,7%)
(11,7%)
1.342
(95)
240
(11)
BY
B 30
B 30
Lgr. BW/BY - AD Neu-Ulm, Ausbauende (B 28)Nr.
29
29
(5.752)
B-Rang
1.342
1.342
(95)
L-Rang
240
240
(11)
Land
BY
BY
DTV
43.944
43.944
SV
4.658
(10,6%)
4.658
(10,6%)
BPL
Zählstelle: 7625 9117
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1981. Erbaut als A 89, abgestuft zu B 30. Zählstelle in Bayern. Zählung durch den Freistaat Bayern. Zwischen den Anschlüssen Ulm-Wiblingen und AD Neu-Ulm existieren kein Ab- und Auffahrten.
Bemerkung: Unter Verkehr seit 1981. Erbaut als A 89, abgestuft zu B 30. Zählstelle in Bayern. Zählung durch den Freistaat Bayern. Zwischen den Anschlüssen Ulm-Wiblingen und AD Neu-Ulm existieren kein Ab- und Auffahrten.
43.944
4.658
(10,6%)
(10,6%)
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