29.11.2016 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5643
2.117

Verkehrsausschuss verabschiedet Bundesverkehrswegeplan 2030

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(Berlin) - Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die drei Ausführungsgesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet. In der Sitzung am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD für das von der Bundesregierung vorgelegte Fernstraßenausbaugesetz, das Bundesschienenwegeausbaugesetz sowie das Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen. In den Gesetzen sind die geplanten Projekte und deren Priorisierung aufgeführt, jeweils in der durch den Ausschuss geänderten Fassung.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte die drei Gesetzentwürfe ab. Das Fernstraßenausbaugesetz wurde auch von der Linksfraktion abgelehnt, während die Fraktion bei den beiden anderen Entwürfen mit Enthaltung votierte.

Keine Mehrheit fanden Anträge der Oppositionsfraktionen. Die Fraktion Die Linke hatte gefordert, den Bundesverkehrswegeplan zurückzuziehen, weil er nicht darauf ausgelegt sei, die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Grünen hatten ein Moratorium gefordert, bis der Bundesverkehrswegeplan zu einem Bundesnetzplan weiterentwickelt sei.

Der Ausschuss hat damit die Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 abgeschlossen. Am kommenden Freitag entscheidet der Bundestag in zweiter und bereits dritter Beratung über die Vorlagen.

Der Verkehrsausschuss hatte sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Bundesverkehrswegeplan sowie den dazu gehörenden Ausführungsgesetzen in mehreren nicht-öffentlichen Sitzungen befasst und insgesamt vier Expertenanhörungen stattfinden lassen.

Am vergangenen Mittwoch stimmte der Ausschuss über mehr als 550 Änderungsanträge ab. In der Sitzung am heutigen Mittwoch gab es alleine im Bereich des Fernstraßenausbaugesetzes weitere 25 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die alle angenommen wurden.

Vor der Abstimmung im Ausschuss nannte der Vertreter der Unionsfraktion den Bundesverkehrswegeplan eine hervorragende Grundlage, um die Infrastruktur nachhaltig weiterzuentwickeln. Er enthalte eine realistische Zusammenstellung der notwendigen Maßnahmen für die kommenden 15 Jahre. Dabei seien die Prioritäten richtig gesetzt worden - auch bei der Gewichtung der Verkehrsträger, hieß es von Seiten der Unionsfraktion.

Aus Sicht der Linksfraktion hat es hingegen eine deutliche Benachteiligung der Schiene gegeben. So hätten beispielsweise Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele bei der Bewertung der einzelnen Projekte keine Rolle gespielt, da sie nicht in den Kosten-Nutzen Faktor einberechnet worden seien, kritisierte die Fraktionsvertreterin.

Die Zweifel an der Plausibilität des Kosten-Nutzen Faktors teilt die SPD-Fraktion nicht, wie deren Vertreter deutlich machte. Mit Blick auf die tatsächliche Verkehrsleistung der drei Verkehrsträger sei in die Schiene sogar überinvestiert worden. Sehr positiv zu bewerten ist aus Sicht des Fraktionsvertreters, dass die in der Grundkonzeption enthaltenen Richtlinien, wie etwa die Festlegung "Erhalt vor Neubau", bis zum Schluss durchgehalten worden seien.

Benötigt werde eine Infrastrukturpolitik aus einem Guss, hieß es von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Bundesverkehrswegeplan und seine Ausführungsgesetze seien jedoch ein Sammelsurium von Einzelprojekten, die nicht durchfinanziert seien und so für Frust sorgen würden, sagte die Grünen-Vertreterin. Aus ihrer Sicht kann der Bundesverkehrswegeplan lediglich die Grundlage für den von ihr geforderten Bundesnetzplan sein.

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