14.02.2019 - 19:26 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6515
785

Regierungspräsidium lehnt FFH-Einwand ab

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(Bad Waldsee) - Mit der Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebietsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen für die Gebiete "Altdorfer Wald" und "Feuchtgebiete um Bad Schussenried" befasste sich der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner jüngsten Sitzung.

Die Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 05.11.2018 wurde am 27.12.2018 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet und ist am 11.01.2019 in Kraft getreten. Dazu gehört mit der laufenden Nummer 6 der "Altdorfer Wald" (Gebietsnummer 8124-341) und mit der laufenden Nummer 22 "Feuchtgebiete um Bad Schussenried" (Gebietsnummer 8024-341). Die Stadt Bad Waldsee hatte bereits im Juni letzten Jahres dazu eine Stellungnahme abgegeben. In dieser wurde gebeten im geplanten FFH-Schutzgebiet "Altdorfer Wald" die Schutzgebietsfläche im Bereich der B 30 in einen nördlichen und südlichen Teil so aufzuteilen, dass ein 40 Meter breiter Korridor im Bereich der B 30 ausgespart wird. Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieses Anliegen geprüft und abgelehnt.

Im Teilgebiet Egelsee sei die bisherige Meldegrenze auf einen östlich verlaufenden Waldweg konkretisiert worden, so das Regierungspräsidium. Dabei ist das FFH-Gebiet wesentlich nach Osten erweitert worden, unter anderem um Flächen der Anmeldetrasse der B 30 zum Bundesverkehrswegeplan. Bei der dadurch hinzugekommenen Fläche handele es sich jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand um eine Fläche, auf der kein einziges Schutzgut der FFH-Richtlinie vorkommt. Dennoch wurde auch diese Fläche als europäisches Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass der Ausbau der B 30 durch die Grenzanpassung nicht erschwert wird. Die Anpassung erfolgte lediglich aus Gründen der Arrondierung des Gebiets. Größere Hürden für die Genehmigung einer Straße entstünden durch eine solche Konkretisierung nicht. Im Gegenteil: Das Belassen einer rechtsunsicheren Grenze könne in einem Planfeststellungsverfahren zu Schwierigkeiten führen, wenn Gegner des Projekts vorbringen, dass die von der EU-Kommission eindeutig geforderte Grenzkonkretisierung wegen eines geplanten Straßenbauprojekts unterblieben ist. Das gelte erst Recht für das "Puffern" von Straßen oder geplanten Straßen mitten im FFH-Gebiet, durch welches neue Teilgebiete geschaffen würden.

Die B 30 verläuft bereits durch das FFH-Teilgebiet "Altdorfer Wald" am Egelsee. Die Bundesstraße wurde bei der erstmaligen Ausweisung des FFH-Gebiets einfach mit in das Gebiet einbezogen.


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