12.03.2022 - 22:03 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7695
359

Regierungspräsidium muss, will aber nicht planen

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(Enzisreute / Gaisbeuren) - Im zweiten Halbjahr 2022 wollte das Regierungspräsidium Tübingen mit den Planungen für die B 30-Ortsumfahrung Gaisbeuren und Enzisreute beginnen. Die Behörde bestätigte auf Anfrage der örtlichen Zeitung, dass sich an diesem Zeitplan nichts geändert habe, jedoch der Koalitionsvertrag der Ampelregierung eine Neuprüfung vorsehe. Zudem stellte die Behörde die Umweltschädlichkeit der Ortsumfahrungen heraus.

Ob die Planungen im Juli, im Dezember oder gar nicht beginnen, dazu konnte das Regierungspräsidium keine Auskunft geben. Es gebe eine Einschränkung, die auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zurückzuführen sei. Gemeint ist die darin vereinbarte Bedarfsüberprüfung und Neupriorisierung der Projekte, was unter Umständen zu einer Änderung des Zeitplans führen werde.

Wie der Sprecher des Regierungspräsidium, Dirk Abel, der örtlichen Zeitung gesagt haben soll, gehe die Behörde zwar von einem Planungsstart im zweiten Halbjahr aus. Aber: „Das Regierungspräsidium Tübingen plant und baut im Auftrag des Bundes“. Er verweist auf eine Einschränkung, die sich auf Seite 48 des Koalitionsvertrags wiederfindet: „Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an.“ Das bedeute, dass vonseiten des Bundes andere Vorgaben kommen könnten und die Priorisierungen im Bundesverkehrswegeplan neu angepasst werden könnten. Zudem seien die Ortsumfahrungen umweltschädlich, da sich entlang der B 30 das geplante Fauna-Flora-Habitat „Altdorfer Wald“ befinde. Dadurch würden die Planungen für die Ortsumfahrungen nicht ganz leicht werden. Denn innerhalb dieser Schutzgebiete dürfe nichts verändert werden, was deren Zustand verschlechtert.


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