24.01.2019 - 20:21 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6498
829

Osttrasse wird weiter geplant

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(Meckenbeuren) - Das Regierungspräsidium Tübingen plant die B 30 neu zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach und damit einen wichtigen Lückenschluss in der landesweit bedeutenden Nord-Süd-Achse zwischen den Wirtschaftsräumen Friedrichshafen, Ravensburg/Weingarten und Ulm/Neu-Ulm. Im Abstimmungsprozess zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und dem Regierungspräsidium Tübingen wurde nun einvernehmlich festgestellt, dass die bisherigen Untersuchungen für die Variante Ost sprechen. Das teilte das Regierungspräsidium am Donnerstag mit.

"Nur diese Variante lässt eine Bewältigung der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Konflikte erwarten. Darüber haben wir gemeinsam mit den Fachgutachtern bereits am 23. Oktober 2018 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Meckenbeuren informiert", betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Landrat Lothar Wölfle sagte: "Es ist gut, dass es hier nun planerisch weitergeht, auch wenn mir aus rein verkehrlicher Sicht eine westliche Trassenvariante passender erschien. Aber lieber diese Entscheidung, als keine Entscheidung. Wichtig ist jetzt, dass bei der weiteren Planung der Ostvariante die Themen Lärmschutz und Belange der Landwirtschaft mit großer Sensibilität bearbeitet werden."

"Ich denke, die gesamte Region sollte den fachlichen und rechtlichen Gegebenheiten jetzt ins Auge sehen und gemeinsam alles daransetzen, die Osttrasse so schnell wie möglich im Verfahren voranzubringen und in absehbarer Zeit zu realisieren, denn die Verkehrsmengen werden nach allen Prognosen weiter steigen und wenn wir uns streiten wird gar nichts passieren", so Wilfried Franke, Direktor des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben.

Das Regierungspräsidium Tübingen erstellt derzeit auf der Basis der Ostvariante die Unterlagen für die Voruntersuchung. Die Planunterlagen für die Voruntersuchung dienen der anschließenden Linienbestimmung durch den Bund. Danach liegt eine sogenannte Vorzugstrasse vor. Die Vorzugstrasse stellt jedoch noch nicht die genaue Lage der neuen Straße dar. Dies geschieht in den nachfolgenden Planungsphasen, der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.


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