10.02.2018 - 18:35 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6114
665

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Unfallverursacher ein

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(Biberach / Ravensburg) - Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der B 30 bei Appendorf verstarb im Juni 2017 die Frau von Erkan Kücük - getötet durch ein Fahrzeug, das auf die Gegenfahrbahn geriet. Verantwortung will bis heute niemand übernehmen.

Es dauert ein wenig, bis an diesem Sommertag die Rettungskräfte an der Unfallstelle eintreffen. Die Polizei führt den schwer verletzten Erkan Kücük vom Fahrzeug weg, nachdem Einsatzkräfte seine Tür aufgestemmt haben. Ihm wird gesagt, dass jemand sein Auto frontal gerammt hat. Später heißt es, dass der Unfallverursacher wegen einer Ohnmacht auf die Gegenfahrbahn geraten ist. Kücük denkt währenddessen nur an seine Frau. Schließlich sagt ihm ein Polizist, dass sie nicht mehr lebt - verstorben mit 26 Jahren.

Die Hoffnungslosigkeit von der Unfallstelle hat sich bis heute, rund sieben Monate nach dem Unglück, in Erkan Kücük festgefressen - sie weicht zeitweise einer Verzweiflung. Das schreckliche Geschehnis arbeitet er mit einer Therapeutin auf. Sein Internetcafé in der Ravensburger Charlottenstraße hat er aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. Aufgrund seiner augenblicklichen Arbeitsunfähigkeit lebt er von seinen eisernen Reserven und der Unterstützung seiner Familie. Als Selbstständiger war er privat versichert. Eine gesetzliche Krankenversicherung nimmt ihn in seiner derzeitigen Situation nicht auf. Die ärztlichen Behandlungen muss er selbst bezahlen, bis die Versicherung des Unfallgegners zahlt. Trotz der Eindeutigkeit der Unfallursache begleicht die gegnerische Versicherung jedoch jeden noch so kleinen Anspruch nur schleppend.

Am meisten wühlt ihn die Frage auf, warum sich kein Gericht mit den Geschehnissen auf der B 30 am 15. Juni 2017 befassen will: Auf einem Stück Papier teilt die Staatsanwaltschaft Ravensburg in dürren Zeilen lediglich mit, dass sie das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Unfallverursacher, einen 57-jährigen aus Rheinland-Pfalz, eingestellt hat. Kein Fahrverbot, keine Geldstrafe, nichts. Jeder Falschparker habe mit größeren Konsequenzen zu rechnen, moniert seine Schwester.

Ein echtes medizinisches Fachgutachten, das dem Zustand des Unfallverursachers tiefer auf den Grund geht hat es nicht gegeben. Rechtsanwältin Christine Thurau, Fachanwältin für Strafrecht, sagt, dass ein Gutachten seitens der Staatsanwaltschaft hätte angeordnet werden müssen. Das ist aber nicht geschehen. Die Angelegenheit liegt nun beim Oberlandesgericht in Stuttgart. Dort wird sich ein Senat aufgrund der Aktenlage den Fall ansehen. Der Unfallverursacher verweigert als Beschuldigter derweil jede Aussage.


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