Neueste Nachrichten


02.10.2023 - 20:29 Uhr

Zeugen zu Verkehrsunfall gesucht

Bild

(Baienfurt) - Die Polizei ermittelt und sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall, am Sonntagmittag gegen 15.30 Uhr auf der B 30 zwischen den Anschlussstellen Weingarten und Baindt/Baienfurt. Ein 32-jähriger Audi-Fahrer war auf der Überholspur unterwegs, als ein unbekannter Kleinwagen-Lenker ebenfalls direkt vor ihm auf den linken Fahrstreifen wechselte. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, wich der 32-jährige zunächst auf den rechten Fahrstreifen aus und fuhr anschließend wieder nach links, wo er mit der Mittelleitplanke kollidierte. Der Audi-Lenker kam unverletzt auf dem Standstreifen zum Stehen. Der unbekannte Fahrer des Kleinwagens fuhr unterdessen weiter. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und die Hinweise zu dem Lenker des Kleinwagens geben können, werden gebeten sich unter Tel. (07 51) 8 03 - 0 bei der Verkehrspolizei Ravensburg zu melden.

Bild

(Berlin) - Mehrere Verbandsvertreter aus der Speditions- und Logistikbranche haben bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag massive Kritik an der zum 1. Dezember 2023 geplanten Erhöhung der Lkw-Maut geübt. Die im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften geplante Erweiterung der Lkw-Maut um eine CO2-Komponente sei ein „sinnloser Inflationstreiber inmitten einer Wirtschaftskrise ohne jede Lenkungswirkung“, sagte beispielsweise Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).

Lob für den Gesetzentwurf gab es von Kim Kohlmeyer, Managerin E-Mobilität bei der Organisation Transport & Environment Deutschland. Mit dem Gesetz werde Deutschland seiner Vorreiterrolle in Europa und der Welt bei der Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs gerecht, befand sie. Peter Westenberger, Geschäftsführer beim Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE/DIE GÜTERBAHNEN), begrüßte, dass die Mautmehreinnahmen nicht wie in den vergangenen Jahren ausschließlich den Straßen, sondern auch der Schieneninfrastruktur zugutekommen sollen.

Mit dem Gesetzentwurf verdopple die Bundesregierung die Lkw-Maut nahezu und belaste Wirtschaft und Gesellschaft mit jährlich etwa 7,62 Milliarden Euro zusätzlich, sagte BGL-Vorstandssprecher Engelhardt. Gerade für kleine mittelständische Betriebe sei es nicht ohne Weiteres möglich, die Mehrkosten an die Auftraggeber weiterzugeben. Viele dächten daher über die Betriebsaufgabe nach, sagte der Verbandsvertreter.

Was die von der Bundesregierung erhoffte Lenkungswirkung hin zu mehr batterieelektrisch betriebenen Lkw angeht, so verwies Engelhardt darauf, dass aktuell 0,03 Prozent der täglich auf deutschen Straßen verkehrenden Lkw elektrisch unterwegs seien. Bis die Flotte von 800.000 Lkw ausgetauscht sei, brauche es noch ein paar Jahre. Aktuell seien E-Lkw auch bis zu 3,5-mal so teuer, wie ein Diesel-Lkw. Zudem gebe es aktuell keinen einzigen Mega-Charger, in der ein Lkw während der Lenkzeitunterbrechung zumindest so weit aufgeladen werden kann, dass er seine nächste Be- oder Entladestelle erreicht.

Eine „absolute Katarstrophe“ ist aus seiner Sicht der angedachte Starttermin am 1. Dezember dieses Jahres. Aufgrund bereits geschlossener Verträge könne die Mautsteigerung für den Monat Dezember vielfach nicht mehr berücksichtigt werden. Insofern sollte die CO2-Mauterhebung frühestens zum 1. Januar 2024 starten, sagte er.

Die CO2-Bepreisung erfordere realistische Alternativen für Unternehmen, ausreichende finanzielle Ressourcen für den Übergang zu emissionsfreien Technologien und einen angemessenen Planungsvorlauf für betriebliche Anpassungen, sagte Thomas Hansche, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Logistik & Verkehr-pro. All diese Voraussetzungen seien aber gegenwärtig nicht erfüllt. Hansche forderte eine Verschiebung des Inkrafttretens der CO2-basierten Maut bis zum 1. Januar 2030 sowie die Gleichstellung biogener Kraftstoffe und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen.

Die Mehrkosten in Höhe von 28 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 müssten im ersten Schritt in jedem Fall von den Transportunternehmern getragen werden, sagte Carsten Hansen, Leiter Grundsatzfragen und Innenstadtlogistik beim Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK). In der Folge werde es aber eine Umlage auf die Verbraucher geben müssen. „Das ist ganz sicher“, sagte Hansen. Gleichwohl sei das gerade in der Paketbranche nicht so einfach. Gerade im Online-Handel gebe es große Handelsunternehmen, die mit dem Transport nichts verdienen müssten. Wenn nun die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung von einer Transportkostensteigerung von lediglich 0,1 Prozentpunkten ausgehe, sei das sehr schädlich für die Bemühungen der Branche, kostengerechte Preise durchzusetzen. Beim BIEK, wie auch bei anderen Verbänden, gehe man von Kostensteigerungen in Höhe von vier statt 0,1 Prozent aus, sagte Hansen.

Frank Huster, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), verwies darauf, dass bis Ende dieses Jahrzehnts emissionsfreie Fahrzeuge flächendeckend nicht einsetzbar sein würden. Auch seien die Verladeoptionen auf das System Schiene begrenzt. Insofern werde die mit der Verdoppelung der bestehenden Mautsätze angedachte Lenkungswirkung zu diesem frühen Einführungszeitpunkt deutlich verfehlt. Huster kritisierte zudem die „einseitige technologische Festlegung auf batterieelektrische und brennstoffzellenelektrische Antriebe sowie Wasserstoffmotoren“. Der Einsatz fortschrittlicher biogener Kraftstoffe (HV100, Bio-LNG und Bio-CNG) und E-Fuels in Verbrennungsmotoren, der schnell und ohne technischen Umrüstaufwand CO2-Reduktionserfolge um bis zu 90 Prozent im Straßengüterverkehr realisieren könne, bleibe indes unberücksichtigt.

Kim Kohlmeyer von Transport & Environment Deutschland sieht den Einsatz solcher sogenannter „erneuerbaren Kraftstoffe“ als nicht mit den EU-Recht vereinbar an. Von ihrem Einsatz sei aber auch aus anderen Gründen dringend abzuraten. Erneuerbare Kraftstoffe, einschließlich fortschrittlicher Biokraftstoffe und strombasierter Kraftstoffe, würden auf absehbare Zeit knapp und teuer bleiben „und aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten nicht zur Verringerung der Emissionen beitragen“. Gleichzeitig würde eine Einbeziehung aus Sicht Kohlmeyers ihre dringend benötigte Verfügbarkeit für Sektoren wie die Schifffahrt, den Luftverkehr und die chemische Industrie erheblich beschränken. „Da, wo es möglich ist, muss elektrifiziert werden“, sagte sie.

Auch was die Verfügbarkeit von E-Lkw angeht, vertrat Kohlmeyer eine andere Ansicht als die Verbandsvertreter aus der Speditions- und Logistikbranche. Die europäischen Lkw-Hersteller, darunter Daimler, MAN, Scania und Volvo, konzentrierten sich darauf, Elektro-Lkw für alle Fahrzeugsegmente und ab 2024 insbesondere auch für den Fernverkehr auf den Massenmarkt zu bringen, sagte sie. Rund 30 emissionsfreie Lkw-Modelle seien bereits angekündigt, die bis 2025 in die Massenproduktion für den europäischen Markt gehen sollen.

Professor Matthias Knauff vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena bezweifelte hingegen, ob die mit dem Gesetz verfolgte Anreizwirkung kurzfristig erreicht werden kann. Eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene setze entsprechende Transportkapazitäten, der Einsatz emissionsfreier und damit klimafreundlicher Lkw deren Marktverfügbarkeit voraus. „Beides ist derzeit nur sehr eingeschränkt gegeben, so dass die klimapolitisch gewünschte Vermeidung höherer Mautkosten zumindest in naher Zukunft auf tatsächliche Grenzen stößt“, so Knauff. Damit erweise sich die Einführung einer CO2-Komponente zum aktuellen Zeitpunkt als „bloße Verteuerung des Gütertransports auf der Straße ohne Klimaschutzwirkungen“. Dies gelte umso mehr, als deren vorgesehene Höhe „erheblich und nicht europarechtlich bedingt ist“.

NEE-Vertreter Peter Westenberger sieht die Güterbahnen sehr wohl in der Lage, mehr Güterverkehr abzuwickeln. „Wir haben Verlagerungspotenzial“, sagte Westenberger. Schon in den vergangenen Jahren sei der Schienengüterverkehr prozentual stärker gewachsen als der Straßengüterverkehr. Seit 2010 habe es ein Wachstum von 29 Prozent gegeben, „obwohl immer gesagt wurde, die Eisenbahn kann gar nicht mehr fahren“. Westenberger sagte weiter, ein Marktanteil von 35 Prozent bis 2030 sei möglich. Heute liege der Marktanteil bei 20 Prozent. Eine solche Steigerung würde sich auch auf den Autobahnen in Form eines geringeren Anteils von Lkw bemerkbar machen, sagte er. Der limitierende Faktor für mehr und schnelleren Schienengüterverkehr sei die Infrastruktur. Daher müsse die dies betreffende Finanzierung deutlich verbessert werden.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung des mit der Mauterhebung beauftragten Unternehmens Toll Collect, Gerhard Schulz, äußerte sich auf Nachfrage zur Möglichkeit, auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen Maut zu erheben. Die wesentliche Herausforderung für die Ausweitung sei die Beschaffung und Bereitstellung der On-Board-Units, der Lesegeräte. Mehr als eine Million solcher Geräte würden benötigt, sagte Schulz. Nach Einschätzung von Toll Collect sei die Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen innerhalb von 24 Monaten „technisch und fachlich möglich“.

Bild

(Meckenbeuren) - Weil sie in der Ravensburger Straße mit einer Schreckschusswaffe hantiert haben sollen, riefen mehrere Männer am Donnerstag gegen 22 Uhr die Polizei auf den Plan. Eine Zeugin hatte die Gruppe beobachtet und will auch Schüsse gehört haben. Die verständigten Beamten konnten zwei der Verdächtigen im Alter von 20 und 22 Jahren noch an Ort und Stelle antreffen. Die vermeintliche Schreckschusswaffe hatten sie nicht bei sich. Was genau vorgefallen ist, will nun das Polizeirevier Friedrichshafen klären.

Bild

(Meckenbeuren) - Abgeschleppt werden mussten zwei Autos nach einem Verkehrsunfall am Donnerstag gegen 12.30 Uhr in der Hauptstraße. Eine 25 Jahre alte VW-Fahrerin hatte zu spät erkannt, dass Verkehrsteilnehmer aufgrund eines Rettungswagens im Einsatz abrupt abbremsen mussten und fuhr dem vorausfahrenden Mercedes wuchtig auf. An beiden Autos entstand jeweils rund 10.000 Euro Sachschaden. Verletzt wurde niemand.

Bild

(Bad Waldsee) - Der Gemeinderat von Bad Waldsee beschloss am Montag einstimmig eine Vorkaufsrechtssatzung für ein Vorkaufsrecht von Grundstücken zur Entwicklung der historischen Ortsmitte von Gaisbeuren.

Seit vielen Jahren besteht seitens des Ortschaftsrates der Wunsch, das Zentrum des Ortsteils Gaisbeuren neu zu entwickeln. Gaisbeuren ist seit Jahrzehnten durch den zunehmenden Verkehr auf der Bundesstraße 30 geteilt. Bereits in der Folge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt in den 1970er-Jahren wurden Gebäude abgebrochen und Zufahrten zu Grundstücken beseitigt. Das ehemalige Schul- und Rathaus hinter der Kirche wurde in den letzten Jahrzehnten ebenso abgerissen, wie private Gebäude. In der Folge entstanden immer mehr Baulücken. Mit dem Dorfgemeinschaftshaus, das die Ortschaftsverwaltung mit dem Kindergarten ersetzt, wurde der Schwerpunkt des Zentrums verlagert.

Nach dem Planungsbeginn für die B 30-Ortsumfahrung eröffnet sich für Gaisbeuren in den kommenden Jahren die Möglichkeit, das Dorfzentrum rund um das Dorfgemeinschaftshaus gegenüber der Kirche, der alten Schmiede und dem Gasthaus Adler herauszuarbeiten und neu zu planen. Auch für die weitere Entwicklung des Dorfgemeinschaftshauses und des Kindergartens werde zusätzliche Fläche rund um das Dorfgemeinschaftshaus im Bereich des Friedensweges benötigt.

Bürgermeisterin Monika Ludy hob in der öffentlichen Ratssitzung hervor, dass es der Stadt Bad Waldsee durch den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung „Gaisbeuren Dorfgemeinschaftshaus“ nach dem Baugesetzbuch ermöglicht werde, für den genannten Bereich die weitere städtebauliche Entwicklung dank eines Vorkaufsrechtes für benachbarte Grundstücke zu beeinflussen.

Wie aus dem Lageplan hervorgeht, sind von dieser Satzung nur zwei Grundstücke an der B 30 betroffen, zwischen der St.-Leonhard-Straße und der Landstraße. Hinzu kommt ein Grundstück an der Landstraße sowie zur Entwicklung des Kindergartens und Dorfgemeinschaftshauses mehrere Grundstücke im Friedensweg. Diese Flurstücke sind jedoch nach Auffassung des Ortschaftsrates Reute-Gaisbeuren, der über dieses Thema im September ebenfalls schon öffentlich beraten hat, zu klein gefasst, um alle Optionen für eine schöne Dorfmitte zu sichern. Ortschafts- und Stadtrat Wilhelm Heine trug diesen Einwand des Ortschaftsrates im Gemeinderat entsprechend vor. Er sprach sich dafür aus, den Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung zu erweitern, weil ein richtiges Zentrum für Gaisbeuren sehr wichtig sei und weil es entlang der jetzigen B 30 auch sinnvoll wäre, wenn die Stadt hier Flächen in der Hand hätte, im Hinblick auf die bevorstehende B 30-Trassendiskussion für die vom Bund geplante Ortsumfahrung. Bürgermeisterin Ludy versprach, diesen Vorschlag zu prüfen und gegebenenfalls später in diese Satzung aufzunehmen.

Die beschlossene Vorkaufsrechtssatzung in Gaisbeuren und deren Geltungsbereich mit Lageplan will die Stadt demnächst öffentlich bekannt machen. Die Satzung kommt dann zum Tragen, wenn die bezeichneten Grundstücke von den Eigentümern verkauft werden sollten. Die Gemeinde hat dann ein Vorkaufsrecht vor anderen Interessenten. Eine Pflicht zum Verkauf besteht nicht.

28.09.2023 - 20:46 Uhr

BMW fährt auf Skoda auf

Bild

(Enzisreute) - Vermutlich aufgrund von Unachtsamkeit kam es am Mittwochabend gegen 23.15 Uhr auf der B 30 zu einem Auffahrunfall, bei dem sich eine 44-jährige leicht verletzte. Ein 46 Jahre alter BMW-Fahrer fuhr hinter der 44-jährigen in Fahrtrichtung Ravensburg. Als die 44-jährige mit ihrem Skoda aufgrund einer Geschwindigkeitsbeschränkung abbremste, reagierte der BMW-Lenker zu spät und fuhr auf den Skoda auf. Die Skoda-Fahrerin erlitt hierbei leichte Verletzungen. An den beiden Wagen entstand Sachschaden von rund 10.000 Euro.

Bild

(Ulm) - Am Dienstag hat sich die Polizei in den Landkreisen des Polizeipräsidiums Ulm an der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ beteiligt. Schwerpunkt war die Bekämpfung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von schwächeren Verkehrsteilnehmenden.

Zwischen 06 Uhr und 24 Uhr ahndeten die Einsatzkräfte 414 Verkehrsverstöße, darunter 58 Anzeigen wegen Ablenkung wie bspw. durch Mobiltelefone. Wegen verbotswidriger Nutzung bestimmter Verkehrsflächen stellte die Polizei 42 Verstöße fest. Darunter fanden sich zumeist Radfahrer oder Personen mit E-Scootern die bspw. in Fußgängerzonen unterwegs waren. 97 Gurtverstöße wurden verwarnt. Unter den festgestellten Straftaten fanden sich drei E-Scooter die nicht versichert waren und ein Verstoß wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

26.09.2023 - 22:36 Uhr

Umgestürzter Lastzug blockierte B 30

Bild

(Baltringen) - Hoher Sachschaden und eine Vollsperrung der B 30 in Fahrtrichtung Ulm ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Montagabend. Aus bislang unbekannter Ursache kam gegen 19.40 Uhr ein 50-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem Lastzug auf der Fahrt aus Richtung Biberach in Richtung Ulm nach rechts von der Straße ab. Nach Auswertung der Spurenlage durch die Polizei versuchte er durch Gegenlenken wieder auf die Straße zu kommen und verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug. Im weiteren Verlauf schleuderte die Zugmaschine samt Anhänger über die Fahrbahn nach links. Sowohl der Anhänger als auch der ihn ziehende Lkw stürzten dabei um. Die Zugmaschine kam auf der Mittelleitplanke zum Liegen, der Anhänger zwischen dem rechten und linken Fahrstreifen. Das Trümmerfeld ergoss sich auf beiden Richtungsfahrbahnen der B 30.

Dem 50-jährigen Lkw-Fahrer gelang es mit Unterstützung von Ersthelfern über die Beifahrerseite aus der Fahrerkabine zu klettern. Er wurde bei dem Verkehrsunfall verletzt und musste vom Rettungsdienst in ein umliegendes Krankenhaus gebracht werden. Die B 30 musste in Richtung Ulm für die Dauer der Bergung ab der Anschlussstelle Biberach-Nord komplett gesperrt werden. In der Gegenrichtung konnte der Verkehr über einen Parkplatz an der Unfallstelle vorbei umgeleitet werden. Die Sperrungen übernahm die Feuerwehr bis die zuständige Straßenmeisterei Biberach genügend Absperrmaterial an die Unfallstelle transportiert hatte.

Der hauptsächlich mit Backwaren und Getränkedosen beladene Lastzug musste vor der Bergung durch einen Schwerlastkran entladen werden. Ein sogenannter Havariekommissar begutachtete während der Bergung die Ladung. Die Arbeiten an der Unfallstelle dauerten bis in die Nacht an.

Durch den Aufprall des Lastzuges wurde nach einer ersten Einschätzung der Straßenmeisterei der Fahrbahnbelag so stark beschädigt, dass er noch in der Nacht notdürftig repariert werden musste. An der Unfallstelle wird bis zur vollständigen Reparatur eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Nach einer ersten polizeilichen Schätzung dürfte der Sachschaden an Lkw, Ladung, Straße und Verkehrseinrichtung mehrere Hunderttausend Euro betragen.

Bild

(Berlin) - Die gesetzlichen Regelungen, mit denen die Bundesregierung Genehmigungsverfahren im Verkehrsinfrastrukturbereich beschleunigen möchte, sind unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwochnachmittag zum Gesetzentwurf „zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ deutlich. 

In dem Gesetz ist unter anderem vorgesehen, noch durch Rechtsverordnung festzulegende Fernstraßenbauvorhaben, die im Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf (Engpassbeseitigung) ausgewiesen sind, mit einem aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz bekannten „überragenden öffentlichen Interesse“ auszustatten. Zudem sollen Ersatzneubauten von Brücken vom Planfeststellungsverfahren und der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) befreit werden. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz will die Regierung festlegen, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Weitere Regelungen gibt es zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren.

 

Greenpeace gegen Beschleunigung von Straßen

Greenpeace-Vertreterin Lena Donat begrüßte die Beschleunigung von Planungsverfahren für den Bereich Schieneninfrastruktur. Greenpeace spreche sich aber klar gegen eine Beschleunigung bei Straßenbauprojekten aus, betonte sie. Ein überragendes öffentliches Interesse sollten aus ihrer Sicht nur Projekte von existentieller Bedeutung erhalten. Autobahnprojekte, die durch zusätzliche CO2-Emissionen und die Zerstörung von Naturräumen, die Klimakrise und das Artensterben weiter beschleunigten und zudem keineswegs den Verkehrsfluss verbesserten, widersprächen grundsätzlich einem überragenden öffentlichen Interesse. Zudem würden diese Ausbauprojekte wichtige Planungs-, Bau- und Haushaltskapazitäten binden, die dringend für die Schiene benötigt würden.

 

Deutsches Verkehrsforum für Beschleunigung von Wasserstraßen

Florian Eck, Geschäftsführer des Vereins Deutsches Verkehrsforum (DVF), sieht in dem Gesetzentwurf die einmalige Chance, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Erhalt-, Aus- und Neubau von Infrastrukturvorhaben signifikant zu beschleunigen. Am Wirtschaftsstandort Deutschland würden mehr denn je die Kapazitäten aller Verkehrsträger gebraucht. Daher müssten ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und Beschleunigungspotenziale für alle Verkehrsträger gehoben werden. Angesichts der Tatsache, dass die Wasserstraße im vorliegenden Entwurf eine sehr untergeordnete Rolle spiele, zeige sich hier deutliches Verbesserungspotenzial, befand er.

 

Pro Mobilität kritisiert geplante Zustimmung des Bundesumweltministeriums

Christian Funke, Geschäftsführer des Vereins Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur, wies darauf hin, dass die Straße „Deutschlands absoluter Hauptverkehrsträger ist“ und auch in der Zukunft sein werde. Es sei daher wichtig, die Straße gleichwertig zu anderen Verkehrsträgern zu behandeln. Daher begrüße Pro Mobilität die Normierung der planfeststellungsfrei zu bauenden Ersatzbrücken. Problematisch sei es, so Funke, dass die Liste der 148 Straßenbauprojekte zur Engpassbeseitigung, die im Referentenentwurf noch als Anlage beigefügt gewesen sei, sich im Regierungsentwurf nicht mehr finde. Da nun die entsprechenden Projekte in einer Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) nur unter Zustimmung des Bundesumweltministeriums (BMUV) aufgenommen werden sollen, könnten die Vorhaben durch ein Veto des BMUV in Zukunft unterlaufen werden, gab er zu bedenken.

 

Rechtsgutachterin des BUND gegen Straßenprojekte

Unter anderem der geplante Verzicht auf die UVP bei Ersatzbrücken stieß auf Kritik der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, Rechtsgutachterin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Dem stünden nicht zuletzt unionsrechtliche Bedenken entgegen, sagte sie. Es sei nicht möglich, pauschal den Ersatzneubau von Brücken mit einer Erweiterung der Straße auf bis zu 1.500 Meter als Vorhaben ohne erhebliche Umweltauswirkungen einzuordnen, weil über das Habitatschutzrecht hinaus Belange des Artenschutzes und des Wasserrechts ohne weiteres bei einem Straßenausbau mit 1.500 Meter Länge betroffen sein könnten.

Heß sprach zudem von einer inflationären Zuerkennung eines überragenden öffentlichen Interesses für alle möglichen „wünschenswerten“ Interessen. Straßenbauvorhaben dienten aber nicht der Lösung existentieller und verfassungsordnungsbedrohender Krisen.

 

Deutsche Bauindustrie fordert Planungsbeschleunigung für Tunnel und bedeutende Infrastrukturen

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), begrüßte wiederum die Regelung zu den Ersatzbrücken. Ein Bedarf an Genehmigungsfreistellung besteht allerdings auch für Tunnel und Strecken, die eine erhebliche Infrastrukturbedeutung aufwiesen, sagte er. Auch wäre aus seiner Sicht eine Integration der Errichtung und des Ausbaus von Pkw- und Lkw-Stellplätzen mit erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele begrüßenswert. Zudem forderte er, auch die Projekte der Bundeswasserstraßen, die mit fest disponiert oder vordringlichem Bedarf - Engpassbeseitigung im Bedarfsplan gekennzeichnet sind, als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse und dem Dienst der öffentlichen Sicherheit dienend, einzustufen.

 

DIHK will ideologiefreie Beschleunigung für alle Verkehrsprojekte

Ilja Nothnagel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bemängelte, dass der Gesetzesentwurf die Beschleunigungsmaßnahmen des LNG-Beschleunigungsgesetzes nur teilweise aufgreife. Durch die Beschränkung der Maßnahmen auf einzelne Infrastrukturvorhaben oder Genehmigungsverfahren werde die Chance vertan, die in allen Infrastrukturbereichen notwendige Verfahrensbeschleunigung zu erreichen. Das überragende öffentliche Interesse müsse daher für alle Verkehrsprojekte an Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Schienenwegen festgelegt werden.

Richtig wäre es aus Sicht der DIHK auch, einen festen Stichtag, beispielsweise den Abschluss des Anhörungsverfahrens, als maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu bestimmen, sowie einen vorzeitigen Baubeginn und die spätere Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „nach dem Vorbild des LNG-Beschleunigungsgesetzes“ für alle Verfahren zuzulassen.

 

Professor fordert kein überragendes öffentliches Interesse für Straßen

Professor Manuel Brunner von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen forderte, die den Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ betreffende Gleichsetzung des Ausbaus und der Änderung der Bundesfernstraßeninfrastruktur mit dem Bau und der Änderung im Bereich des Bundesschienenwegenetzes aufzugeben. Allenfalls für den Ausbau des Bundesschienenwegenetzes sei der Begriff aus verfassungsrechtlicher Sicht vertretbar, weil es dabei um den Klimaschutz gehe, für den der Staat laut Grundgesetz eine besondere Verantwortung habe. Doch auch dabei dürfe sich das „überragende öffentliche Interesse“ nicht auf das Konzept „Deutschlandtakt“ als solches beziehen. Nicht zuletzt, so Brunner, weil der Deutschlandtakt teils erheblicher Kritik aus der Fachöffentlichkeit im Verkehrsbereich ausgesetzt sei.

22.09.2023 - 19:23 Uhr

An der Abfahrt hat's gekracht

Bild

(Biberach) - Sachschaden entstand am Donnerstag bei einem Verkehrsunfall an der Abfahrt der B 30 bei Biberach. Kurz vor 10.30 Uhr fuhr ein 66-jähriger mit seinem Mercedes auf der B 465 von Biberach in Richtung Jordanei. Ein 53-jähriger kam zur selben Zeit aus Richtung Ulm. Er verließ die B 30 an der Abfahrt Biberach-Süd und wollte am Ende der Abfahrt nach links in die B 465 einfahren. Dabei übersah der Fahrer des VW den vorfahrtsberechtigten 66-jährigen. Bei dem Zusammenstoß blieben beide Unfallbeteiligten unverletzt. Den Schaden an den noch fahrbereiten Autos schätzt die Polizei auf etwa 8.000 Euro.