06.06.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3224
791

Lkw-Maut auf Bundesstraßen steckt in der Sackgasse

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(Berlin) - Der Bund braucht mehr Geld für den Bau und Erhalt seiner Straßen. Dafür soll eine Zusatz-Maut auf Bundesstraßen für schwere Lkw ab zwölf Tonnen sorgen. Doch die geplante Ausweitung steckt in einer Sackgasse.

Rund 100 Millionen Euro soll die Zusatz-Maut auf Bundesstraßen für schwere Lkw ab zwölf Tonnen in die Staatskasse spülen. Doch die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplante Ausweitung der Lkw-Maut auf 1.000 Kilometer autobahnbahnähnliche Bundesstraßen kommt nicht voran. Zwar haben Bundestag und Bundesrat gerade erst eine Einführung des Schwerlast-Inkassos auf 80 Straßenabschnitten ab 1. Juli beschlossen, doch einen Auftrag dafür hat das Verkehrsministerium noch nicht erteilt.

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer kritisiert: "Es gibt bislang keinen unterschriebenen Vertrag mit dem Mautbetreiber Toll Collect." Der Mautstart könne laut Beckmeyer nun erst wohl im Januar 2012 erfolgen. Denn der Mautbetreiber brauche nach Vertragsabschluss sechs bis sieben Monate, um die technischen Voraussetzungen für die zusätzliche Mauterhebung zu schaffen.

Die Verspätung hat Folgen. "Damit ist der Haushaltsansatz des Ministers eine Luftbuchung," rügt SPD-Verkehrsexperte Beckmeyer. Schließlich hatte CSU-Ressortchef Ramsauer für 2011 schon 50 Millionen Euro eingeplant, weil die Mauterweiterung dem Staat jährlich 100 Millionen zusätzlich in die Kassen spülen sollte. Nun fällt diese Einnahme erst einmal aus. Ohnehin wollte Ramsauer ursprünglich 2.000 statt nur 1.000 Kilometer Bundesstraße für schwere Lkw bemauten. Allerdings hätte er damit wettbewerbsrechtliche Probleme bekommen. Für so einen großen Mautauftrag müsste das Verkehrsministerium das Zusatz-Inkasso dann europaweit ausschreiben. Den Auftrag für die jetzt festgelegten 1.000 zusätzlichen Maut-Kilometer darf das Bundesverkehrsministerium wohl freihändig an seinen Mautbetreiber Toll Collect vergeben. Verkehrsexperte Beckmeyer bezweifelt jedoch, ob diese juristische Auslegung gegenüber Klagen der Konkurrenz Stand hält.

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