18.06.2019 - 21:14 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6682
610

Bürgerbegehren unzulässig

Abbildung

(Bad Waldsee) - Fast jeder dürfte in Bad Waldsee mit einem Bürgerbescheid zum geplanten Rasthof an der B 30-Abfahrt Bad Waldsee-Nord gerechnet haben. Nun kommt die Überraschung: Das Bürgerbegehren ist unzulässig, weil es Formfehler enthält.

Ende April übergaben die Rasthof-Gegner der Stadtverwaltung 1.750 Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Das Quorum von 1.126 gültige Unterschriften wurde erreicht. Doch das Bürgerbegehren genügt nicht den rechtlichen Anforderungen:

Für die Prüfung der vorgelegten Unterschriften ist es notwendig, dass die Unterzeichner im Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Einwohner der Gemeinde sind und das Kommunalwahlrecht besitzen. In den vorgelegten Unterschriftslisten fehlt jedoch das Datum, an dem die jeweilige Unterschrift geleistet wurde. Somit lässt sich nicht sicher überprüfen, ob die Unterschrift innerhalb der zulässigen Einreichungszeit geleistet worden ist und der Unterzeichner im Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt war.

Nach § 21 Abs. 1 GemO kann die Bürgerschaft nur über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, einen Bürgerentscheid beantragen. Eine rechtliche Überprüfung ergab, dass das Bürgerbegehren durch die Formulierung "Sind Sie gegen die Errichtung eines Rasthofs mit Schnellrestaurant und Hotel im Bereich Abfahrt B30 Nord?" nicht zulässig ist. Bauherr des Rasthofes ist ein Investor und nicht die Stadt Bad Waldsee. Der Gemeinderatsbeschluss umfasst eine Bebauungsplanänderung, die die Errichtung einer Tankstelle, eines Waschparks, einer Systemgastronomie und eines Hotels Garni schaffen soll. Das Bürgerbegehren wiederum bezieht sich nur auf die Errichtung eines Rasthofs mit Schnellrestaurant und Hotel. Damit weichen Gemeinderatsbeschluss und Fragestellung des Bürgerbegehrens voneinander ab.

Die rechtliche Prüfung kommt daher zum Ergebnis, dass die gewählte Fragestellung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führt, weil die Zielrichtung des beabsichtigten Bürgerentscheids nicht eindeutig und zweifelsfrei aus dem formulierten Gegenstand des Bürgerbegehrens hervorgeht.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, dem Gemeinderat die Unzulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens "Kein Rasthof B30 Nord" festzustellen. Hierüber berät der Gemeinderat am Montag, 24.06.2019. Die Sitzung beginnt um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.


  0 Kommentare

Kommentar schreiben

Abbildung
(Bad Waldsee) - 113 Menschen haben die Bad Waldseer Feuerwehrangehörigen im zurückliegenden Einsatzjahr 2023 gerettet. Bei der Jahreshauptversammlung am 11. März präsentierte Kommandant Alois Burkhardt die wichtigsten ...
Abbildung

19.03.2024

Rasthof beschlossen

(Bad Waldsee) - Nach fünfeinhalb Jahren ist nun klar, der umstrittene Rasthof in Bad Waldsee an der B 30 kann gebaut werden. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag. Geplant ist an der B 30-Abfahrt Bad W...
Abbildung
(Bad Waldsee) - In der Gemeinderatssitzung am 29. Januar haben sich die vier Fraktionen im Gemeinderat mit dem Haushalt der Stadt Bad Waldsee für das Jahr 2024 auseinandergesetzt und verabschiedet. In den Reden brachten d...
Abbildung
(Bad Waldsee) - Straf- und führerscheinrechtliche Konsequenzen kommen auf einen 63-jährigen zu, der am Freitag kurz nach Mitternacht einen Verkehrsunfall auf der B 30 verursacht hat.Der 63-jährige geriet kurz vor der Au...
Abbildung
(Bad Waldsee) - Am Montagmorgen kam es auf der B 30-Auffahrt Bad Waldsee-Süd zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem Mercedes. Der Lkw fuhr dem Mercedes ins Heck. Verletzt wurde nach ersten Angaben niemand. D...
Abbildung
(Bad Waldsee) - Im Jahresinterview mit der örtlichen Zeitung äußerte sich vor kurzem der Bad Waldseer Oberbürgermeister Matthias Henne unter anderem zu Verkehrsthemen.Eine hohe Priorität haben die geplanten Anschlüss...