19.11.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4328
460

Priorisierung des Lands nicht nachvollziehbar

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(Stuttgart) - Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat am Mittwoch seine Schwerpunkte für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen in den kommenden Jahren vorgestellt. Bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart präsentierten Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett den Vertreterinnern und Vertreter von Kreisen, Kommunen, Verbänden sowie Abgeordneten die Ergebnisse des Priorisierungsverfahren. Dabei seien die Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sortiert worden.

Minister Hermann sagte: "Der Grund für die Priorisierung ist beim Bundesverkehrswegeplan die enorme Diskrepanz zwischen voraussichtlicher Mittelzuweisung durch den Bund und dem Finanzierungsbedarf für die angemeldeten Projekte. Unser Ziel ist eine transparente und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierte Straßenbaupolitik. Es geht uns darum, diejenigen Projekte zu identifizieren, die im Vergleich die größten Defizite beheben bzw. einen hohen Wirkungsgrad für einen besseren Verkehrsfluss erreichen."

Die am 1. Oktober 2013 vom Kabinett gebilligte Anmeldeliste für den Verkehrsträger Straße zum Bundesverkehrswegeplan 2015 umfasst 158 Einzelprojekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte) mit einem Finanzvolumen von ca. 11 Mrd. Euro. Bei einer Mittelbereitstellung durch den Bund in Höhe des Durchschnitts der vergangenen Jahre von ca. 230 Millionen Euro jährlich könnten in einem Zeitraum von 15 Jahren ca. 30 Prozent der angemeldeten Maßnahmen realisiert werden. Bei einer Mittelabsenkung auf 120 Mio. Euro jährlich (alter mittelfristiger Finanzplan) stünden innerhalb von 15 Jahren nur 1,8 Mrd. Euro und damit etwa 1/6 des Kostenvolumens der Anmeldeliste zur Verfügung.

Bei der Finanzierungsperspektive der in der Priorisierung betrachteten Maßnahmen ist zu beachten, dass zusätzlich zum Mittelbedarf der angemeldeten Maßnahmen in Höhe von ca. 11 Mrd. Euro derzeit noch ein Restfinanzierungsbedarf von ca. 700 Mio. Euro für die laufenden Bedarfsplanmaßnahmen besteht. Zu berücksichtigen ist auch das Kostenvolumen der bereits 2012 priorisierten baureifen Bundesfernstraßenmaßnahmen in Höhe von ebenfalls ca. 700 Mio. Euro.

Die Bewertung erfolgte nach fünf Kriterien: Verkehrsfluss, Kosten, Verkehrssicherheit, Wirkung Mensch und Wirkung Umwelt.

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen wurden die Vorhaben allerdings in Gruppen bewertet:


Gruppe 1: Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen:
Bei den sehr umfänglichen Projektzuschnitten der Autobahnen wurden in dieser Gruppe 47 Priorisierungsabschnitte an 30 Maßnahmen betrachtet.


Gruppe 2: Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen:
In dieser Gruppe wurden 16 Projekte betrachtet.


Gruppe 3: Neubaumaßnahmen an Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Bundesstraßen und Bundesstraßen:
In dieser Gruppe wurden 97 Maßnahmen, darunter zahlreiche Ortsumfahrungen, betrachtet. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit wurde eine weiter getrennte Betrachtung der Maßnahmen mit und ohne Planungsrecht sowie eine gesonderte Betrachtung der Tunnelbauprojekte vorgenommen.


Für alle Gruppen wurden der Verkehrsfluss mit 40 Prozent und die übrigen vier Kriterien mit jeweils 15 Prozent gewichtet. Aufgrund der vielfältigen Gruppen sind Projekte nur innerhalb dieser Gruppen vergleichbar. Außerhalb dieser Gruppen ist kein Vergleich möglich. Innerhalb der Gruppen ist die Einstufung eines Projekts ebenfalls nicht nachvollziehbar, da die hierzu notwendigen Bewertungspunkte bzw. Daten nicht genannt sind.

Die Priorisierungsliste hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur veröffentlicht: http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/die-zukunft-des-strassenbaus-in-baden-wuerttemberg/

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