21.11.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2917
328

Schwarzbuch: Torf im Straßenbau erfordert teure Sondermüllentsorgung

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(Herzogtum Lauenburg) - Für die Straßenbauer gilt Torf neuerdings als Abfall. Durch diese Neuregelung in der Bodenschutzverordnung des Bundes wird der Weiterbau der Bundesstraße 207 zwischen Lübeck und Ratzeburg um mindestens zwei Jahre verzögert und erheblich teurer. Ursprünglich waren für die Straße 20 Mio. Euro veranschlagt. Doch beim Bau stieß man auf mehr Torf im Untergrund als ursprünglich vermutet wurde. Um einen soliden Untergrund für die Straße zu haben, müssen insgesamt knapp 100.000 Kubikmeter Torf ausgehoben und durch tragfähige Kiesschichten ersetzt werden. Während man bei der Planung noch davon ausging, dass der Torf auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden könne, ist dies nach der novellierten Bodenschutzverordnung nicht mehr möglich. Nicht einmal auf einer Deponie darf er abgelagert werden. Der Torf muss zur fachgerechten Entsorgung nun auf einer Fläche ausgebracht, sorgfältig getrocknet und behandelt werden. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein schließt nicht aus, dass für die Entsorgung ein Planfeststellungsverfahren notwendig wird. Es wird erwartet, dass nun zahlreiche Verwaltungsmitarbeiter monatelang mit der Entsorgung beschäftigt werden müssen, zudem sei mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Selbst, wenn sich die Mehrkosten heute noch nicht beziffern lassen, wird es aufgrund der neuen Bürokratie für den Steuerzahler wohl sehr teuer werden.

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